Totalschaden verschwiegen

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Metzga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden verschwiegen

Hi Leute. Ich habe mir vor 2 Jahren einen Wagen von einem Händer, von Deutschland nach Italien importieren lassen. Das Fahrzeug wurde zuvor aus der USA nach Deutschland importiert. Jetzt habe ich aber herausgefunden dass der Wagen in den USA einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte und mir der Händler nichts davon erzählt hat. Aufgrund des Scheibenstempels ( VIN NR ) habe ich die Historie des Fahrzeugs bekommen. Würde das noch reichen um Schadensersatz vom Händler zu bekommen obwohl es schon 2 Jahre her ist?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn Du etwas forderst bist Du auch in der Beweispflicht. Du müsstest also nachweisen, dass Dir der Händler den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Im Zweifel sagt der Händler das er das KFZ unfallfrei gekauft und an dich weiterverkauft hat ohne auch nur einmal genauer unter die Haube zu schauen. Eventuell wurde er aber auch selbst betrogen.

Die bloße Vermutung, dass er bestimmt auch die Fahrzeughistorie via VIN Nr. hat ermitteln lassen reicht hier nicht aus. Bester Beweis: Der USA Vorbesitzer bestätigt Dir, dass er sein Fahrzeug mit Totalschaden an Deinen Händler verkauft hat.

Darüber hinaus ist natürlich noch zu prüfen wie der Kaufvertrag gestaltet ist, also wie der Zustand des Fahrzeugs beschrieben wurde.

Ob hier eine Frist bereits ausgelaufen ist mag ich nicht beurteilen da du ja scheinbar erst jetzt Kentniss von dem Totalschaden bekommen hast.

-- Editiert von Start4u am 15.10.2019 21:54

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Metzga):
obwohl es schon 2 Jahre her ist?

Zumindest die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung verjähren nach genau 2 Jahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Metzga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Wenn Du etwas forderst bist Du auch in der Beweispflicht. Du müsstest also nachweisen, dass Dir der Händler den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Im Zweifel sagt der Händler das er das KFZ unfallfrei gekauft und an dich weiterverkauft hat ohne auch nur einmal genauer unter die Haube zu schauen. Eventuell wurde er aber auch selbst betrogen.

Die bloße Vermutung, dass er bestimmt auch die Fahrzeughistorie via VIN Nr. hat ermitteln lassen reicht hier nicht aus. Bester Beweis: Der USA Vorbesitzer bestätigt Dir, dass er sein Fahrzeug mit Totalschaden an Deinen Händler verkauft hat.

Darüber hinaus ist natürlich noch zu prüfen wie der Kaufvertrag gestaltet ist, also wie der Zustand des Fahrzeugs beschrieben wurde.

Ob hier eine Frist bereits ausgelaufen ist mag ich nicht beurteilen da du ja scheinbar erst jetzt Kentniss von dem Totalschaden bekommen hast.

-- Editiert von Start4u am 15.10.2019 21:54


Ich glaube der Wagen wurde in den USA dann versteigert und so nach Europa gebracht. Villeicht wusste er es nicht mit dem Totalschaden aber an wen sollte man sich dann wenden?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Welcher Schaden ist dir entstanden?
Schadensersatz kann man in € fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Metzga):
Villeicht wusste er es nicht mit dem Totalschaden aber an wen sollte man sich dann wenden?
Einzig und allein an denjenigen, der einem die Waren verkauft. Darüber hinaus kann man sich an viele Leute wenden und eine Internetfreundschaft starten, Ansprüche entstehen darüber hinaus jedoch nicht.

Zitat (von Anami):
Welcher Schaden ist dir entstanden?
Schadensersatz kann man in € fordern.

In solchen Konstellationen regelmäßig die Differenz zwischen Fahrzeugwert(unfallfrei) und Fahrzeugwert(reparierter Unfallschaden).

Zitat (von Start4u):
Darüber hinaus ist natürlich noch zu prüfen wie der Kaufvertrag gestaltet ist, also wie der Zustand des Fahrzeugs beschrieben wurde.
Das ist ein nicht unwichtiger Punkt. Solche Konstellationen entstehen regelmäßig ohne die Zusicherung "Unfallfrei".

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
In solchen Konstellationen regelmäßig die Differenz zwischen Fahrzeugwert(unfallfrei) und Fahrzeugwert(reparierter Unfallschaden).
Danke. Wer hat die Werte zu ermitteln?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Man muss hier auch unterscheiden zwischen wirtschaftlichen und technischen Totalschaden. Bei einem technischen Totalschaden kann das Fahrzeug nicht mehr zulassungskonform repariert werden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden hingegen heisst nur, dass es für den Besitzer oder die Versicherung nicht lohnt den Wagen wieder instandzustellen, da ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu besseren Konditionen beschafft werden kann (bzw. der Restwert vor dem Schaden zu gering war). Es ist nicht unüblich das soche Fahrzeuge in andere Ländern exportiert werden wo eine Wiederinstandsetzung aufgrund tieferen Lohnkosten, Ersatzteilpreisen und lokalen Verkaufswer lohnenswert ist. Je nach Konstellation können schon realtiv simple Schäden, ja gar Bagatellschäden, zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen.

Welche Eigenschaften werden den im Verkaufsvertrag garantiert? Unfallfrei, reparaturfrei, kein Unfall bekannt, keine Reparaturen bekannt, oder weder noch?
Was war die Ursache des Totalschadens, was musste repariert werden?

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei einem technischen Totalschaden kann das Fahrzeug nicht mehr zulassungskonform repariert werden.
Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
nke. Wer hat die Werte zu ermitteln?

Der Nicolaus, der Weihnachtsmann, der Osterhase...Da sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Ein Gesetz dazu existiert nicht.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Bei einem technischen Totalschaden kann das Fahrzeug nicht mehr zulassungskonform repariert werden.
Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln...


Man muss natürlich zwischen den unterschiedlichen Zulassungskonformitäten unterscheiden, aber grundsätzlich: doch, ein technischer Totalschaden kann nicht mehr repariert werden. Es mangelt an der dafür notwendigen Technik.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln...

Schiff des Theseus? Gut man kann natürlich auch die ganze Karosserie wechseln und mit den noch verwendbaren Restteilen das Auto neu aufbauen. Bei Motorrädern ist der Tausch des Rahmens eine gängige Reparaturvariante.

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Gut man kann natürlich auch die ganze Karosserie wechseln und mit den noch verwendbaren Restteilen das Auto neu aufbauen. Bei Motorrädern ist der Tausch des Rahmens eine gängige Reparaturvariante.

Well, technically .... haben wir dann mit neuer Rahmennummer auch ein neues Auto ;)
Wobei, was sind schon Rahmennummern in einer Zeit, wo es quasi keine Rahmen mehr gibt.
Interessant wäre hier die Frage ab wann man einen neuen Wagen hätte. Gibt es da wohl eine 50+1 Regelung?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):

Well, technically .... haben wir dann mit neuer Rahmennummer auch ein neues Auto ;)

;) § 59 Abs. 2 Nr. 2 StVZO

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Zitat (von NaibaF123):

Well, technically .... haben wir dann mit neuer Rahmennummer auch ein neues Auto ;)

;) § 59 Abs. 2 Nr. 2 StVZO

Wo wir bei Theorie und Praxis wären. Es ist, gerade bei derartigen Autohistorien, Gang und Gäbe, dass man plötzlich ein Auto fährt, welches vor noch nicht all zu langer Zeit ein ausgebranntes Wrack war ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Was war die Ursache des Totalschadens, was musste repariert werden?
Zitat (von Metzga):
Jetzt habe ich aber herausgefunden.... Aufgrund des Scheibenstempels ( VIN NR ) habe ich die Historie des Fahrzeugs bekommen.
Zitat (von Metzga):
Villeicht wusste er es nicht mit dem Totalschaden
Der Gebrauchtwagenhändler wusste nichts von der VIN??

@Naiba
Ich empfehle dann den Nikolaus. ;)

Und sonst:
@TE: Fährt der Wagen denn seit 2 Jahren? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Metzga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von FareakyThunder):
Was war die Ursache des Totalschadens, was musste repariert werden?
Zitat (von Metzga):
Jetzt habe ich aber herausgefunden.... Aufgrund des Scheibenstempels ( VIN NR ) habe ich die Historie des Fahrzeugs bekommen.
Zitat (von Metzga):
Villeicht wusste er es nicht mit dem Totalschaden
Der Gebrauchtwagenhändler wusste nichts von der VIN??

@Naiba
Ich empfehle dann den Nikolaus. ;)

Und sonst:
@TE: Fährt der Wagen denn seit 2 Jahren? :???:


Ja er fährt seit 2 Jahren aber immer mit Vernehrten problemen, und Sachen die sonst nicht sein dürften

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Metzga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher Schaden ist dir entstanden?
Schadensersatz kann man in € fordern.


Also mir geht es eigentlich nur drum den Wagen weg zu bekommen, da immer neue Sachen zur Reparatur müssen dir normalerweise nicht Reparaturanfällig sind und ich auf das auto angewiesen bin, und es nicht alle 2 wochen in der Werkstatt haben will

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Metzga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Man muss hier auch unterscheiden zwischen wirtschaftlichen und technischen Totalschaden. Bei einem technischen Totalschaden kann das Fahrzeug nicht mehr zulassungskonform repariert werden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden hingegen heisst nur, dass es für den Besitzer oder die Versicherung nicht lohnt den Wagen wieder instandzustellen, da ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu besseren Konditionen beschafft werden kann (bzw. der Restwert vor dem Schaden zu gering war). Es ist nicht unüblich das soche Fahrzeuge in andere Ländern exportiert werden wo eine Wiederinstandsetzung aufgrund tieferen Lohnkosten, Ersatzteilpreisen und lokalen Verkaufswer lohnenswert ist. Je nach Konstellation können schon realtiv simple Schäden, ja gar Bagatellschäden, zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen.

Welche Eigenschaften werden den im Verkaufsvertrag garantiert? Unfallfrei, reparaturfrei, kein Unfall bekannt, keine Reparaturen bekannt, oder weder noch?
Was war die Ursache des Totalschadens, was musste repariert werden?


Also im Vertrag steht dass der Wagen nur in technisch und optisch zugesagtem Zustand geliefert wird. Und von einem Totalschaden hat da keiner ein Wort gesagt, sondern nur dass der Wagen super läuft und keine Probleme hätte

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Metzga):
Jetzt habe ich aber herausgefunden dass der Wagen in den USA einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte
Welcher Schaden lag denn konkret vor? Ist das aus der Historie zu ersehen? Wirtschaftlicher Totalschaden ist ja nun in nahezu allen Fällen kein realer/technischer Totalschaden. Über welchen Verkaufspreis reden wir hier eigentlich?

Beispiel: Fahrzeug hat vor einem "Unfall" einen Restwert von 2.000 Euro. "Kleiner" Unfall, der zur Beschädigung der Heckstoßstange und eines Kotfügels führt. Austausch der Stoßstange, des Kotflügels, Lackieren würde 2.100 Euro kosten. => Wirtschaftlicher Totalschaden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Metzga):
Also im Vertrag steht dass der Wagen nur in technisch und optisch zugesagtem Zustand geliefert wird.
Und was ist der technisch und optisch zugesagte Zustand gemäss Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Metzga):
Also mir geht es eigentlich nur drum den Wagen weg zu bekommen,

Dann den Wagen verkaufen und einen neuen kaufen.
Und wenn es wieder ein Gebrauchter sein soll, dann vor dem Kauf bei TÜV odr DEKRA einen Gebrauchtwagencheck machen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann den Wagen verkaufen und einen neuen kaufen.

Dann aber bitte nicht die Eigenschaft "Unfallwagen" verschweigen. Davon ist man ja nun in Kenntnis und damit offenbarungsverpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
die Eigenschaft "Unfallwagen"


Aus welcher der bisherigen Schilderungen entnimmst Du, dass es sich um einen Unfallwagen handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Aus welcher der bisherigen Schilderungen entnimmst Du, dass es sich um einen Unfallwagen handelt?

Ja, es kann natürlich auch sein, dass es sich nicht um die tagtäglich hundertfach durchgeführte Betrugsmasche handelt, sondern jemand in den USA den Wagen mit Filzstiften zu einem Totalschaden gemalt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@NaibaF123: Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht automatisch auch ein technischer Totalschaden.

Und da der TE sich dazu nicht mehr äußert, ist jede weitere Vermutung sowieso nur vertane Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Der Unterschied zwischen einem wirtschaftlichem Totalschaden und einem Unfallwagen sind Dir also tatsächlich nicht bekannt?

Dann möchte ich Deinen Horizont gern erweitern.
Selbst ein ganz simpler Motorschaden kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, deswegen ist das Fahrzeug noch lange keinen Unfallwagen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann möchte ich Deinen Horizont gern erweitern.

Wow, das sind ja ganz neue Erkenntnisse, ich bin beeindruckt, da setze ich mich doch erstmal hin.

Zitat (von guyfromhamburg):
Und da der TE sich dazu nicht mehr äußert, ist jede weitere Vermutung sowieso nur vertane Zeit.
Genau. Und bis dahin: 50:1 auf einen Salvage Title w/ airbags deployed...

0x Hilfreiche Antwort

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