Transport-Schaden (?) bei Ford Ka Neuwagen

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
p.fuchs@netcologne.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Transport-Schaden (?) bei Ford Ka Neuwagen

Hallo,

nachdem ich ca. drei Wochen mit meinem neuen Ford Ka unterwegs war, gab es während der Fahrt ein lautes Knacken, welches ich nicht näher zuordnen konnte. Nachdem ich mir jedoch den Wagen etwas genauer angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass der Wagen offensichtlich einen Transportschaden hat, denn an der vorderen Stoßstange ist auf beiden Seiten der Lack abgekratzt, das Plastik teilweise angebrochen, die Schmutzfänger an beiden Seiten (vor dem Rad) angebrochen, zudem noch eine Plastik-Leiste, die unter der Stoßstange angebracht ist, teilweise durchgebrochen. An den Rad-Aufhängungen sind kleinere Kratzer zu erkennen.
Meine Frage ist nun: Auch wenn der Schaden für den Händler sehr stark nach Auffahren auf einen Bordstein aussieht (was definitiv NICHT der Fall war, zudem könnten so nicht die Kratzer an den Rad-Aufhängungen erklärt werden), handelt es sich hier nicht zweifelsfrei um einen Fall von Gewährleistung?

Der Händler hat mir vorgeworfen, dass so kein Wagen seinen Laden verlassen würde und ich den Schaden bei der Wagenübergabe hätte erkennen müssen. Aber wer legt sich denn bitteschön bei der Übergabe eines Neuwagens unter diesen bzw. lässt diesen auf einer Hebebühne hochfahren!?

Wie sieht hier dir Rechtslage aus? Greift hier allgemein der Grundsatz, dass der Händler in der Beweispflicht ist, dass der Wagen bei Übergabe den Schaden NICHT hatte? Was ist, wenn der Händler irgendeine Art von Prüf-Protokoll vorlegt, das den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs "belegt"?


Danke & Gruß,

P. Fuchs

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Wo an den Radaufhängungen sind die Kratzer? unten?


Denkbar wäre hier auch eine Bodenwelle auf der Straße. Der schaden sieht nach der Schilderung nach einem aufsetzen aus.


Der Fall ist keinesfalls zweifelsfrei.
Grundsätzlich trifft den Händler zwar die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten. Kann er jedoch Prüfprotokolle vorlegen oder eventuell noch ein vom Käufer unterschriebene Bescheinigung den Wagen optisch einwandfrei erhalten zu haben, wird es vor Gericht nicht einfach. Und ich denke mal das die Sache vor Gericht gehen wird, er hat sich ja schon ablehnend geäußert.

Ich würde dem Händler die Mängel detailliert schriftlich anzeigen (Einschreiben/Rückschein) und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

Darauf muss er sich ja irgendwie äußern.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 19.07.2009 23:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
p.fuchs@netcologne.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Kratzer befinden sich an vorne an den Radaufhängungen (naja, diese großen, dicken gebogenen Metallstreben - bin kein Kfz-Experte).

Der Wagen wurde definitiv nicht durch uns aufgesetzt, alleine vom Grad der Beschädigung hätte man das merken müssen. Das oben angegebene Geräusch klang mehr wie ein Tier oder Stein, der in den Radkasten geknallt ist.

Zudem befinden sich die beschriebenen Kratzer an Stellen, die durch ein Auffahren auf einen Bordstein gar nicht hätten entstehen können, da zuvor die Räder angesetzt und hochgefahren wären. Da der Wagen relativ viel Luft zum Boden hat, ist ein Aufsetzen beim Bordstein bzw. mit Bodenwelle extrem unwahrscheinlich. Meine Theorie würde da eher in Richtung Fehler beim Be-/Abladen auf den bzw. vom Transport-Lkw gehen.

Am Dienstag haben wir einen weiteren Besichtigungs-Termin in der Werkstatt, bin mal gespannt, was da zu Tage kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

quote:
Der Wagen wurde definitiv nicht durch uns aufgesetzt,

Genau das wird der Händler vermutlich aber unterstellen.


quote:
Zudem befinden sich die beschriebenen Kratzer an Stellen, die durch ein Auffahren auf einen Bordstein gar nicht hätten entstehen können, da zuvor die Räder angesetzt und hochgefahren wären. Da der Wagen relativ viel Luft zum Boden hat, ist ein Aufsetzen beim Bordstein bzw. mit Bodenwelle extrem unwahrscheinlich

Das wird man wohl nur durch einen Sachverständigen feststellen können.
Ein aufsetzen im Stadtverkehr ist wahscheinlich auszuschliesen, aber außerorts fährt man höhere Geschwindigkeiten, da könnte der Federweg nicht mehr ausreichen. Aber wie gesagt, das kann man nur sagen wenn man die Schäden im Original sieht.

Natürlich können solche Schäden auch beim abladen entstehen, insbesondere wenn zu schnell von der Rampe oder zu schnell auf die Rampe des Transporters gefahren wird.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Das oben angegebene Geräusch klang mehr wie ein Tier oder Stein, der in den Radkasten geknallt ist.



Ich verstehe irgendwie die Argumentation nicht, warum ein Ereignis während der Fahrt eine Ursache bei der Verladung haben sollen...

Ein Aufsetzen ist tatsächlich auszuschließen, da die Beschädigung anscheinend am Querlenker ist und - wenn ich das richtig verstehe - nicht nur von unten. Wenn eine Ralley mit Flugphase gefahren wurde, dann wurde der Unterboden beim Ausetzen beschädigt, aber nicht die Querlenker.


Ein Tier wäre noch "da" gewesen und macht auch keine Kratzer, sondern höchstens Beulen.


Wie wäre es mit einem Foto?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
p.fuchs@netcologne.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Schaden wirkt auf den ersten Blick optisch wirklich so, als wäre der Wagen vorne auf einen hohen Bordstein aufgefahren worden, was wir allerdings zu 100% ausschließen können.
Das Geräusch während der Fahrt war lediglich der Grund, weshalb wir uns den Wagen näher angesehen haben.

Werde versuchen beim morgigen Besichtigungs-Termin Fotos zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

quote:
Werde versuchen beim morgigen Besichtigungs-Termin Fotos zu machen.

Sehr empfehlenswert, dann kann man genauere Aussagen machen. Nach Möglichkeit nicht mit einer kleinen Handykamera, sondern mit einer guten Digitalkamera (wegend der Auflösung).




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
p.fuchs@netcologne.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wundersame Dinge geschehen... :-)

Als wir heute beim Händler ankamen, wehte dort ein ganz anderer Wind als letzte Woche. Man versicherte mir freundlich, dass die Beschädigung selbstverständlich behoben würde und dass es sich offensichtlich um einen Transportschaden handele...
Die Stoßstange würde - sofern sie intakt sei - lediglich lackiert, ansonsten ausgetauscht, die gebrochenen Plastikteile in jedem Fall ausgetauscht. Man würde auch die Kratzer unter dem Wagen (Querlenker!?) prüfen und ggf. bearbeiten.
Da ich die Situation nach wie vor beweistechnisch für unglücklich halte, bin ich mit der Lösung sehr zufrieden uns sehe dem Ergebnis mit Spannung entgegen.

Zu Fotos kam ich dementsprechend heute gar nicht, da man den Schaden gar nicht genauer begutachtet und nur einen Termin für die Reparatur vereinbart wurde.

Vorerst also vielen Dank für das schnelle und konstruktive Feedback hier im Forum.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Man versicherte mir freundlich, dass die Beschädigung selbstverständlich behoben würde und dass es sich offensichtlich um einen Transportschaden handele...



:) Dann ist ziemlich sicher, dass der Händler davon wusste, es aber drauf ankommen lassen wollte.

Habe gerade nochmal die Schadensbeschreibung durchgelesen - zugegen etwas aufmerksamer - und es ist eigentlich ziemlich naheliegend, dass das Auto von der LKW-Rampe vorwärts zu schnell runtergefahren wurde und den Asphalt auf seine Haltbarkeit getestet hat ;)

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