Tuning Auto gekauft mit Tüv aber andere Felgen von Privat

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb516410-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tuning Auto gekauft mit Tüv aber andere Felgen von Privat

Guten Tag,

folgendes Problem ich habe mir ein Auto gekauft vor 2 Wochen was ein Eingetragenes Gewindefahrwerk besitzt mit anderen Felgen. Diese Eigetragenen Felgen waren nicht mehr auf dem Auto sondern andere Zubehör Felgen. Beim Kauf des Fahrzeug wurde mir zugesichert das alles eingetragen wäre und das Auto Tüv hat- Zeuge hatte ich dabei. Das Teilegutachten zur eintragung hat der Käufer mir einen Tag nach der Übergabe zugeschickt per Mail. Letzte Woche ist mir aufgefallen das die Montierten Felgen nicht eingetragen sind zu dem Fahrwerk und ich in meinem Leichtsinn dachte mir ich Lass die mal eben eintragen beim Tüv damit ich keine Probleme bei ner Kontrolle bekomme. Beim Kauf wusste ich aber davon nicht!

so jetzt zum Interessanten Teil: Felgen kann ich nicht eintragen da die Reifen eine nicht ausreichende Freigängigkeit aufweisen und Radhausschale vorne die Reifen schleifen und hinten die Reifenfreigängigkeit zur Kotflügelkante nicht ausreiche.

So ist das Auto Verkehrsunssicher und stellt ein erlöschen der Betriebserlaubnis da. Der Tüv Prüfer hat mir Vorschläge gegeben damit das passen könnte aber einen Kostenaufwand für mich bedeutet. Die Felgen sind zwar eintragbar aber nur mit Veränderung am Fahrzeug was worüber ich nicht beim Kauf in Kenntnis gesetzt wurde und ich vermute der Verkäufer wusste das ja da auf dem Teilegutachten steht was er mir geschickt hat das diese Felgen eingetragen werden müssen.

Was kann ich jetzt als Käufer tun.
Kann ich irgendwas Gelten machen oder zurrücktreten?

Danke fürs Lesen!

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb516410-91):
Letzte Woche ist mir aufgefallen das die Montierten Felgen nicht eingetragen sind zu dem Fahrwerk

Wenn man sich ein verändertes Fahrzeug kauft sollte man schon genügend Fachkompetenz besitzen um Dinge zu beurteilen und selber mal einen Blick darauf werfen. In dem Fall hätte eine kurze Überprüfung des Fahrzeugschein/Papiere & der tatsächlich verbauten Felgen am Auto sofort Klarheit geschafft.
Sprich auch ein Laie hätte das überprüfen können durch simplen Vergleich und Nachfragen.
Wenn man sich dessen nicht sicher ist muß man sich eben Hilfe mitnehmen.

Zitat:
und ich in meinem Leichtsinn dachte mir ich Lass die mal eben eintragen beim Tüv damit ich keine Probleme bei ner Kontrolle bekomme.

Ist so gesehn schonmal ein lobenswerter Ansatz.

Zitat:
so jetzt zum Interessanten Teil: Felgen kann ich nicht eintragen da die Reifen eine nicht ausreichende Freigängigkeit aufweisen und Radhausschale vorne die Reifen schleifen und hinten die Reifenfreigängigkeit zur Kotflügelkante nicht ausreiche.

Auch an der Stelle frage ich mich wieder ob du dir das Fahrzeug mal richtig angeschaut hast? zu tief gedrehtes Gewinde für die Rad/Reifen Kombination/zu wenig Platz zur Kante ect. sieht man doch!
Auch hier wieder-gekauft ohne Ahnung davon zu haben. Sorry ist nicht böse gemeint aber ist einfach so.


Zitat:
Was kann ich jetzt als Käufer tun.

Den Verkäufer erstmal freundlich "auffordern" den zugesicherten Zustand des KFZ herzustellen , sprich die passenden Felgen zu besorgen. Ob er das einfach so tut ist allerdings fraglich. Mag sein das du zwar einen Zeugen hast der dir die Worte des VK bestätigt aber das hilft erstmal nicht weiter.
Zumal dir 2 Wochen nach Kauf "auffällt" das die Felgen nicht passen und du das Fahrzeug trotz offensichtlich falscher Räder mitgenommen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb516410-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ist halt suboptimal gelaufen alles ich habe mir das Auto bei Regen angeschaut und hatte auch keine zweifel bei dem Verkäufer weil er mir ja versichert hatte das alles eingetragen wäre und ich die restlichen Gutachten nach dem Kauf per erhielt somit ging ich davon aus das die Felgen eintragungsfrei wären bzw. ich ne gültige abe erhalten würde. Hat sich dann ja im Nachhinein rausgestellt das die Felgen eintragungspflichtig sind und keine abe haben sondern nur ein Teilegutachten. Ich werde jetzt nen schreiben aufsetzen und dem Verkäufer eine Frist setzen zur Instandsetzung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb516410-91):
da die Reifen eine nicht ausreichende Freigängigkeit aufweisen und Radhausschale vorne die Reifen schleifen und hinten die Reifenfreigängigkeit zur Kotflügelkante nicht ausreiche.

Das sind Mängel die ja sichtbar sind. Das Problem: wenn man ein Auto mit sichtbaren Mängeln kauft, wird es später mehr als problematisch da irgendwelche Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung durchzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb516410-91):
somit ging ich davon aus das die Felgen eintragungsfrei wären

sobald ein GewindeFW verbaut ist sind Felgen nie Begutachtungs/ Eintragungsfrei...naja nun weißt es

Zitat:
Ich werde jetzt nen schreiben aufsetzen und dem Verkäufer eine Frist setzen zur Instandsetzung.

Mach das. Aber stell dich schonmal drauf ein das es Probleme gibt, denn ohne Grund hat der VK das Fahrzeug mit Sicherheit nicht auf "anderen" Rädern verkauft.

1x Hilfreiche Antwort

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