Turbolader Defekt Gebrauchtwagengarantie

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Shokwaves84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Turbolader Defekt Gebrauchtwagengarantie



Hallo liebe Foristen,

ich habe mir am 27.11.2020 einen gebrauchten Audi A3 8p TDI 2.0 Bj 2005 mit 73000 Kilometern für 6300€ bei einen großen Audi/VW Händler gekauft.Entfernung 250 Kilometer.

Am Montag den 30.11.2020 war ich bei meiner Werkstatt des Vertrauens um mich über ein Fahrwerk und Felgen zu informieren.
Dabei bat ich den Mechaniker, ob er denn mal schauen könnte, ob ihm augenscheinlich irgendwelche Mängel auffallen.

Auf der Hebebühne fiel ihn auf, dass der Turbolader massiv Öl verliert bzw. der Turbolader tropft und somit undicht bzw. Defekt ist.

Desweiteren teilte ich ihm mit, dass ich Geräusche beim starten des Motors wahrnehme. Er sagte mir, dass im schlimmsten Fall das Zweimassenschwungrad ausgeschlagen sein könnte. Es könnte aber auch "nur" der Anlasser sein.

Beide Mängel sind sehr teuer und würden zusammen 2000€ oder mehr kosten.

Ich rief also heute 02.12.2020 beim Händler an und wies ihn auf die gefundenen Mängel hin. Er teilte mir mit, dass er Rücksprache mit dem Verkaufsleiter halten würde und bot mir anschließend an, dass Auto zurückgeben zu können. Die Gebrauchtwagengarantie würde zwar dafür aufkommen, jedoch wären die Reparaturkosten unrentabel für das Autohaus.

Ich teilte ihm mit, dass ich das Auto gerne behalten möchte. Ich habe lange Zeit nach dem Model mit dieser geringen Laufleistung gesucht. Auch wenn ich das Fahrzeug erst seit kurzem besitze, hänge ich bereits daran und möchte nicht wieder ohne Auto sein bzw. mich auf die Suche begeben. Außerdem sind Kosten für Zulassung Abholung etc. entstanden.

In den wenigen Tagen bin ich ca.500 Kilometer gefahren.

Meine Frage ist nun, ob ich ein Recht auf Nachbesserung habe und darauf bestehen kann, dass das Auto repariert wird.?! Welche Möglichkeiten habe ich?Wie würdet ihr in so einem Fall verfahren?

Ich war heute nochmal in meiner Werkstatt um den Wagen erneut Vorzuführen. Die Geräusche beim Anlässen blieben heute teilweise aus (10x gestartet 1x Geräusch - quietschen und länger gebraucht um anzuspringen)

Der Turbolader ist definitiv Defekt ein generalüberholter Turbolader würde inklusive Einbau ca.1100€ Kosten.

Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Anteilnahme.Bitte verzeiht es mir,wenn ich ggf.unnotiger Weise ein neues Thema eröffne.











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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Shokwaves84):
ich habe mir am 27.11.2020 einen gebrauchten Audi A3 8p TDI 2.0 Bj 2005 mit 73000 Kilometern


15 Jahre, Diesel mit so geringer Laufleistung. Klingt mindestens mal merkwürdig. Ist der Stand lückenlos nachweisbar?

Zitat (von Shokwaves84):
Meine Frage ist nun, ob ich ein Recht auf Nachbesserung habe und darauf bestehen kann, dass das Auto repariert wird.?!


Wenn Mängel vorliegen, dann ja. In beiden Fällen ist das aber nicht eindeutig aus meiner Sicht, da man bei diesem Alter gewisse Verschleißerscheinungen hinnehmen muss. Dazu kann ein undichter Turbolader oder ein rappelndes ZMS durchaus zählen, je nach Ausmaß des Schadens

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von Shokwaves84):
Die Gebrauchtwagengarantie würde zwar dafür aufkommen, jedoch wären die Reparaturkosten unrentabel für das Autohaus.

Finde den Widerspruch ...
Wenn die Gebrauchtwagengarantie dafür aufkommen würde, würde das Autohaus nichts zahlen müssen.



Im übrigen entscheidet nicht das Autohaus ob es unrentabel ist. Dazu hat der BGH schon einiges entschieden.

Es entscheidet auch nicht, welche Art von Nachbesserung durchgeführt wird, die Entscheidung obliegt in der Regel dem Verbraucher.



Innerhalb der ersten 6 Monate muss das Autohaus im Rahmen der Beweislastumkehr nachweisen (und nicht nur behaupten) das der Mangel keiner ist, welcher der gesetzlichen Mängelhaftung unterfällt. Erst wenn das gelungen ist, müsste man überlegen ob man das Geld investieren will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Shokwaves84):

Auf der Hebebühne fiel ihn auf, dass der Turbolader massiv Öl verliert bzw. der Turbolader tropft und somit undicht bzw. Defekt ist.

Desweiteren teilte ich ihm mit, dass ich Geräusche beim starten des Motors wahrnehme. Er sagte mir, dass im schlimmsten Fall das Zweimassenschwungrad ausgeschlagen sein könnte. Es könnte aber auch "nur" der Anlasser sein.


Als Erstes sollten Sie zu einer Werkstatt gehen, die ihr Handwerk versteht, anstatt sich von Aussagen eines offenkundig komplett unfähigen Mechanikers verrückt machen zu lassen.

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#4
 Von 
Bearish
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Verkäufer kann nicht auf Rückabwicklung bestehen. Er hat aber das Recht, die Mängel zu prüfen und eine eventuelle Nachbesserung selbst vorzunehmen. Daher gehört das Fahrzeug in die Werkstatt des Verkäufers. Der Verkäufer muß keine Kosten für Mängelfeststellung oder -behebung durch andere Werkstätten erstatten.

Signatur:

Don't worry, be happy

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#5
 Von 
Shokwaves84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal herzlichen Dank für eure Antworten! Es tut gut, andere Meinungen zu meinem aktuellen Problem zu lesen.

Das Auto ist lückenlos Scheckheft gepflegt und jeder einzelne Service wurde in dem Audi Autohaus durchgeführt, in dem ich den Wagen gekauft habe und mit Stempel quittiert. Desweiteren liegen alle Rechnungen vor.

Gefahren wurde das Auto von einer Vorbesitzerin, die mittlerweile jenseits der 70 ist.

Weswegen der Mechaniker meiner Werkstatt vor Ort, "eines offenkundig komplett unfähig" Ist erschließt sich mir jedoch nicht. Keiner hat ein Röntgenblick und kann in ein Gehäuse eines Getriebes schauen. Zweimassenschwungrad ist eine Vermutung, die den schlimmsten Fall darstellt. Auf einen Defekt des Turboladers konnte er sich jedoch festlegen.

Das ich, wenn ich ein 15 Jahre altes Auto kaufe, kein Neuwagen zu erwarten habe, darüber bin ich mir bewusst. Dennoch dürfte der Schaden vor Verkauf der Werkstatt aufgefallen sein müssen.

Nur zu meinem Verständnis.

Es ist völlig "egal" welchen Wert das Auto hat und ob eine Reparatur für das Autohaus bzw. die Garantie Sinn macht. Ich habe ein Recht auf Nachbesserung bzw. Reperatur des Fahrzeuges?!

Ich muss mich nicht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages einlassen?!
Auch auf eine Beteiligung der Kosten oder ähnliches muss ich nicht eingehen?!
Kann man sowas irgendwo nachlesen, oder worauf stützen sie Ihre Aussagen?!


Das Autohaus kann sehr gerne die Mängel in Ihrer Werkstatt prüfen und beseitigen. Das ist ja in meinem Interesse. Jedoch hätte ich dann das Problem, das das Autohaus 200 Kilometer entfernt ist.

Der Verkäufer sagte mir jedoch, dass die Reparatur nicht wirtschaftlich wäre. Dies dürfte mir als Kunde jedoch herzlich egal sein, ob das Autohaus durch die Reparatur an diesem Wagen Verluste macht.

Für das Autohaus wäre die Rückabwicklung sicher das Beste bzw. die einfachste Lösung.
Für mich als Käufer ist sie jedoch sehr weitreichend und mühselig.

Abschließend noch einmal Danke! Hilft mir wirklich weiter und macht ein Stück Mut.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Shokwaves84):

Weswegen der Mechaniker meiner Werkstatt vor Ort, "eines offenkundig komplett unfähig" Ist erschließt sich mir jedoch nicht.


Das will ich Ihnen gerne erklären. Hier wurde keine fundierte Fehlersuche betrieben, sondern einfach mal geraten.

1. Zum Turbolader. Ein Turbolader kann entweder intern oder extern Öl verlieren. Intern heißt, das Gleitlager der Turbinenwelle ist defekt. Das kann mit leichtem Ölnebel beginnen der sich im Ladeluftkreis findet, und geht bis zum worst Case, dem durchgehen des Motors. Dann läuft der Motor mit dem angesaugten Öl und dreht unaufhaltsam hoch. Hier hilft dann auch der Zündschlüssel nicht mehr, nur Abwürgen mit Bremse und Kupplung.

Bei externem Ölverlust, der hier vorliegt, ist entweder der Ölvorlauf oder der Rücklauf- Anschluss undicht. Material 2€, Einbau etwa 1h.

2. Das ZMS prüft man indem bei stehendem Motor und eingelegtem Gang das Fahrzeug in die Federwirkung des ZMS hineinschiebt.

Auch das Anfahrverhalten ist eine sichere Diagnose für ein defektes ZMS.

Wenn das Geräusch nur beim Anlassen auftritt, ist der Fehler beim Anlasser zu suchen.

Das alles ist Grundwissen des 1. Lehrjahres.

Ein Mechaniker der hier einen defekten Turbolader diagnostiziert und einen Befund "ZMS oder Anlasser" aufstellt, sollte den Beruf wechseln.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shokwaves84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Wurstsemmel für ihre Sichtweise und Erklärung.

Das macht wieder unsicher und macht gleichzeitig Hoffnung

Der Mechaniker war bzw. ist der Meinung, an Hand der Menge des austretenden Öls und auch der Stelle wo das Öl auszutreten scheint ( glaube eine Stellschrauben in der Nähe des Laders?! - ich bin kein Kfz Mechaniker) das dies eindeutig & definitiv(!) auf einen Defekt des Turbos schließen würde.

Sicherlich wäre eine genaue Fehlersuche auch in meinem Interesse. In jedem Fall tropft das Öl kontinuierlich und sammelt sich als Pfütze. Noch dazu ist der Turbo laut.

Dennoch bin ich auch der Meinung, man sollte so schnell, nur durch unter dem Auto stehen und mit Taschenlampe ausleuchten, nicht darauf schließen, das der komplette Turbo defekt ist. Ich weis es nicht! Dachte auch an eine poröse Dichtung und Schelle oder oder oder.

Das Geräusch beim Anlassen viel mir als Laie wie ein Quietschen auf. Jedoch wurde mir gesagt, dass ein kurzes Ruckeln das Problem wäre. Auch beim ausschalten wäre es kurz zu hören. Da das Auto ein Automatikgetriebe hat, ist das eventuell schwieriger.

Merkwürdig war auch, dass bei 10 Startversuchen, die Auffälligkeiten nicht jedesmal da waren.


Am Montag soll ich den Verkäufer nochmals kontaktieren. Hoffe das dann dort vor Ort nochmal die Möglichkeit besteht, eine genaue Diagnose zu erstellen. Bevor ich mich vielleicht wegen eines geringeren Schadens als vermutet von dem Auto trenne.

Danke!! Sehr nett von Ihnen.



-- Editiert von Shokwaves84 am 03.12.2020 14:53

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Shokwaves84):
Nur zu meinem Verständnis.

Es ist völlig "egal" welchen Wert das Auto hat und ob eine Reparatur für das Autohaus bzw. die Garantie Sinn macht. Ich habe ein Recht auf Nachbesserung bzw. Reperatur des Fahrzeuges?!

Ich muss mich nicht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages einlassen?!
Auch auf eine Beteiligung der Kosten oder ähnliches muss ich nicht eingehen?!
Kann man sowas irgendwo nachlesen, oder worauf stützen sie Ihre Aussagen?!


Natürlich kann man seine Rechte nachlesen; in diesem Fall im § 439 BGB (und zur Sachmängelhaftung in den vorherigen).

Und nein, es ist nicht egal was es kostet s. § 439 Abs. 4. Wenn die Nachbesserung objektiv gesehen zu teuer ist kann der Verkäufer dies verweigern.
Oft entsteht aber Uneinigkeit über die Einschätzung und manchmal landet es dann auch vor Gericht.

Warte erst mal ab was der Verkäufer dazu sagt und als Lösung vorschlägt.
Im Hinterkopf bei der Laufleistung auch normalen Verschleiss behalten.
Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wenn die Nachbesserung objektiv gesehen zu teuer ist kann der Verkäufer dies verweigern.
Oft entsteht aber Uneinigkeit über die Einschätzung und manchmal landet es dann auch vor Gericht.

Zumindest der BGH hat mal entschieden das diese Grenze bei Überschreiten von 100% des Kaufpreises noch nicht erreicht sei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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