Hallo zusammen,
wir brauchen bitte dringend Eure Hilfe.
Am 10.07.2007 haben wir folgendes Fahrzeug bei einem freien Händler gekauft:
Ford Transit
BJ 2002
92kW
119tkm
Im August meldeten wir dem Händler erstmalig, dass das Fahrzeug irgendwie „muckert“ beim beschleunigen.
Im Oktober wurde dann der Fehlerspeicher ausgelesen mit dem Ergebnis, dass der Turbolader defekt ist. Wir haben aber leider kein Schriftstück erhalten (und dummerweise auch nicht darauf bestanden). Es gab eine Absprache, dass der Lader vor Weihnachten zum regenerieren/reparieren geschickt wird. Uns war es leider erst im Januar möglich, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.
Jetzt wurde der Lader repariert und wir sollen 1200€ zahlen. Ist das nicht eigentlich in der Garantie enthalten oder müssen wir tatsächlich zahlen?
Danke für Hinweise...
Turboschaden - Garantie ja/nein
Haben Sie denn überhaupt eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen?
Im Kaufvertrag steht u.a. ein Passus "Gewährleistung bei Sachmängel 12Monate"
Zählt das???
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Das ist aber keine "GARANTIE" sondern "NUR" eine Sachmängelhaftung.
Ob hier ein Sachmangel vorlag, muss der Käufer beweisen.
Jetzt ist es evtl. zu spät dafür??
Gruß Spezi
Wie kann ich nachweisen, dass ein Sachmangel vorlag?
Ich habe da vermutlich das EU-Gestz falsch verstanden, wonach die ersten 6 Monate die beweispflicht beim Verkäufer liegt. Der hat ja eine Gebrauchtwagengarantie oder???
Eine separate Garantie haben wir leider nicht bekommen.
Folgendes steht im Kaufvertrag:
Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine jur. Person, des öff. Rechts, ein öff. Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gew. Oder selbstst. berufl. Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit verbleiben weitgehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes
a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündl. Anzeigen ist dem Käufer eine schriftl. Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen
b. Abwicklung in einem bis zu 50km entfernten Betrieb
c. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers
d. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm.-Ansprüche geltend machen.
Das steht im Kaufvertrag. Angezeigt haben wir den Schaden am Turbo erstmalig im August und im Oktober bestätigte uns der Händler, dass bei auslesen des Speichers der Schaden am Turbolader festgestellt wurde. Leider haben wir nur eine mündl. Bestätigung. Aber ohne Vordiagnose wäre der Schaden ja nicht im Januar diesen Jahres ohne weitere Prüfung richtig behoben wurden…
Wenn Sie selber die Arbeiten in Auftrag gegeben haben und diese bezahlt haben, ohne sich dafür eine Kostenübernahme vom Verkäufer zu holen, werden Sie das Geld wohl nicht wiederbekommen.
Sie müssen dem Verkäufer schon die Möglichkeit geben, den Sachmangel zu überprüfen und diesen gegebenenfalls beheben lassen.
Diese ist wohl so nicht geschehen, oder??
Gruß Spezi
Also... das wäre ja alles viel zu einfach. Der Verkäufer ist der Vater eines Spezl´s. Der hat in seiner Werkstatt den Speicher ausgelesen und gesagt der Turbo sei hin. Weil er der vater ist, ahben wir natürlich auch nicht auf das Protokoll bestanden - man vertraut sich ja :-( Also im Januar in die Werkstatt, Reparatur. Alles ok. Jetzt sagt er, dass uns 1200€ treffen werden. Wir sind halt immer blauäugig davon ausgegangen, dass (weil in den ersten 6 Monaten) ganz klar er als Verkäufer dafür aufkommt.
Und jetzt?
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