Hallo liebe Leute!
Person A möchte die Schadenfreiheitsklasse eines verstorbenen Familienmitglieds B übernehmen. Neben den schon geklärten Kriterien der Übernahme (also die Übernahme ist grundsätzlich möglich, eine andere Person muss das KFZ des Verstorbenen lt. Versicherungsvertrag gefahren haben dürfen und lediglich die maximal mögliche Übernahme wird anhand der Jahre nach Führerscheinerwerb von Person A begrenzt) würde ich gerne wissen, wie lange die Übernahme nach einem Todesdatum möglich ist?
Beste Grüße,
menzenberg
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Übernahme SF-Klasse nach Todesfall
9. Januar 2014
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Frage vom 9. Januar 2014 | 07:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme SF-Klasse nach Todesfall
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#1
Antwort vom 9. Januar 2014 | 12:37
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
würde ich gerne wissen, wie lange die Übernahme nach einem Todesdatum möglich ist?
Frag die Versicherung. Das ist reine Kulanz, folglich gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch, folglich kann die VS selbst festlegen, ob das 1 Stunde oder 1000 Jahre nach Tod noch möglich ist.
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#2
Antwort vom 11. Januar 2014 | 15:12
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Nach meiner Kenntnis muß derjenige der den SFR übernehmen
will, das Fahrzeug überwiegend gefahren haben.
War jedoch der Verstorbene als "Alleinfahrer" gemeldet,
ist das kaum möglich. Oder es wurden falsche Angaben gemacht.
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