Überraschung - gekauftes Wagen ist Reimport ohne RDKS

14. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go612812-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überraschung - gekauftes Wagen ist Reimport ohne RDKS

Hallo,
vor 9 Monate habe ich einen Ford EcoSport mit Erstzulassung 2017 von einem Händler gekauft. Ich war da mit einem Bekannten (Immer gut Zeugen zu haben) und wir haben explizit nachgefragt, ob der Wagen einen Unfaller oder Reimport ist. Wurde vom Händler verneint.
Vor einem Monat hatte ich eine Panne und da habe ich festgestellt, dass RDKS nicht funktioniert. Ich war beim Ford und die haben mir gesagt, dass der Wagen ist Baujahr 2016 und wahrscheinlich ein Reimport aus Katar ist und er ist gar nicht für EU-Markt gebaut (die KFZ-Mechanikerin hat gesagt, dass die europäische Instrumente wollen nicht mit dem Fahrzeug kommunizieren oder so was, ich verstehe ganz wenig von Autos :) ). Der RDKS System ist auch nicht dabei, allerdings beim Reifenwechsel sieht man die Sensoren schon. Zudem in dem deutschen Betriebsanleitungsbuch steht explicit, dass der Fahrzeug RDKS hat.
Der Händler natürlich tut als er nichts wusste, ich wollte von dem Kaufvertrag zurücktreten, aber er will den Fahrzeug nicht zurück nehmen und sagte, dass sollte ich und mein Bekannte beim Gericht sagen, dass wir nach dem Reimport gefragt haben, werde er seinen Sohn 'als Zeuge' zuziehen und werde das bestreiten. Laut dem Fahrzeugbrief wurde in 2017 der Wagen gem §21 STVZO begutachtet und genehmigt gem. §13EG-FGV.
Jetzt weiss ich nicht was meine Chancen beim Gericht sind. Ich dachte, dass seit 2014 müssen alle Neuzulassungen RDKS haben. Hat jemand irgendwelche Idee wie sollte ich weiter machen? Handelt es sich um Betrug? Ich würde sehr gerne die Kiste los werden, weil es letztendlich nicht das ist was ich gekauft hat.
Vielen Dank im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Wer nicht in der Lage ist ein Fahrzeug ohne RDKS zu führen sollte vielleicht die Fahrerlaubnis abgeben...wie ging das nur die letzten 60 Jahre ohne? :???:

Wenn Sensoren vorhanden sind, wird das RDKS wohl auch vorhanden sein.

Wie lautet die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs?

Betrug liegt hier ganz sicher nicht vor.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10639 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von go612812-90):
Laut dem Fahrzeugbrief wurde in 2017 der Wagen gem §21 STVZO begutachtet


P.s.
Damit war offensichtlich, dass es sich nicht um ein "normales" Fahrzeug für den deutschen/europäischen Markt handelt.
Für einen "Serienwagen" wird keine Einzelabnahme benötigt.

Ich glaube nicht, dass ein Anwalt da viel wird machen können.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

nur mal ein paar Anmerkungen:

Zitat:
Wer nicht in der Lage ist ein Fahrzeug ohne RDKS zu führen sollte vielleicht die Fahrerlaubnis abgeben...wie ging das nur die letzten 60 Jahre ohne? :???:
Es ist unerheblich ob man das kann. Spätestens bei der HU wird man ein Problem bekommen (sofern das auffällt jedenfalls).

Zitat:
Wenn Sensoren vorhanden sind, wird das RDKS wohl auch vorhanden sein.
Oder die Sensoren wurden nur angebracht um für die Abnahme vorzutäuschen, dass ein RDKS verbaut ist. Es wird da ja sicher nicht jedes Teil auch auf Funktion geprüft.

Zitat:
die KFZ-Mechanikerin hat gesagt, dass die europäische Instrumente wollen nicht mit dem Fahrzeug kommunizieren oder so was,
Mir ist nicht bekannt, dass die Hersteller bei einem Modell verschiedene Systeme verwenden. Es ist ja gerade ein Kostenvorteil, weltweit gleiche Teile zu verbauen.
Bei Fahrzeugen die in Deutschland gar nicht offiziell verkauft werden kann ich mir vorstellen, dass sie dann softwaremäßig auch nicht eingepflegt sind. Auf einen EcoSport trifft das imho aber nicht zu.

Zitat:
Zudem in dem deutschen Betriebsanleitungsbuch steht explicit, dass der Fahrzeug RDKS hat.
In den Anleitung werden regelmäßig auch Bauteile beschrieben die nur optional sind. Das ist also kein Beleg.

Stefan

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10639 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Mir ist nicht bekannt, dass die Hersteller bei einem Modell verschiedene Systeme verwenden. Es ist ja gerade ein Kostenvorteil, weltweit gleiche Teile zu verbauen.


Bei den Hauptfahrzeugkomponenten zumindest häufig, aber auch da gibt es Länder/Kontinent spezifische Unterschiede.
Sei es z.B. bei den Beleuchtungseinrichtungen (Rechts- / Linksverkehr, Farbe und Anzahl etc.) oder bei den aktiven RDKS Sensoren vielleicht Aufgrund unterschiedlicher zugelassener / freigegebener Funkfrequenzen, bzw. Systemen, die in einigen Ländern Pflicht sind und in anderen nicht.

Zitat (von reckoner):
Spätestens bei der HU wird man ein Problem bekommen (sofern das auffällt jedenfalls).


Das hätte 2017 bereits bei der 21er auffallen müssen.
Was ich mir vorstellen kann:
Wurden die Sensoren mal bei einem Räder/Reifenwechsel getauscht?
Eventuell passen die Frequenzen nicht mehr...

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sei es z.B. bei den Beleuchtungseinrichtungen (Rechts- / Linksverkehr, Farbe und Anzahl etc.) oder bei den aktiven RDKS Sensoren vielleicht Aufgrund unterschiedlicher zugelassener / freigegebener Funkfrequenzen, bzw. Systemen, die in einigen Ländern Pflicht sind und in anderen nicht.
Ja, Unterschiede gibt es, aber trotzdem kann das doch mit den gleichen Geräten ausgelesen werden (und das soll ja schon das Problem gewesen sein).

Zitat:
Das hätte 2017 bereits bei der 21er auffallen müssen.
Wie ich schon geschrieben hatte wird sicher nicht jedes Teil auf Funktion geprüft. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Prüfer die Sensoren gesehen hat und dann den Punkt RDKS abgehagt hat.
Ich denke, richtig geprüft werden vor allem die Dinge, die oft umgebaut werden müssen, etwa die Beleuchtung (E-Nummern, Farbe u.s.w.). RDKS mus hingegen nur vorhanden sein.

Stefan

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