Undichte Zylinderkopfdichtung

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Daniel20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichte Zylinderkopfdichtung

Hallo,

Ich habe letzte Woche von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen gekauft.
Im Motorraum war etwas Öl, was der Verkäufer damit abtat, dass er beim Öl einfüllen ein wenig gekleckert habe.
Nun nach einer längeren Fahrt, stelle ich fest, dass das Öl, was ich weggewischt habe wieder da ist. Heute morgen, ist sogar etwas Öl auf den Boden getropft.

Ein bekannter Automechaniker hat sich das ganze angesehen und meint, dass die Zylinderkopfdichtung undicht sei.
Weiter meint er auch, dass dies nicht nach einer Woche passieren kann. Der Schaden muss also schon vor dem Kauf ersichtlich gewesen sein.
Die Reparatur würde sich auf rund 600€ belaufen.

Kann ich eine Kaufpreisminderung geltend machen?

Es wurde der Standart Kaufvertrag von Mobile.de genutzt:

http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf

Muss ich den Schaden für eine Kaufpreisminderung in einer Werkstatt bestätigen lassen? Wer zahlt hierfür die Kosten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Anworten,

Daniel

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich denke, da hast du schlechte Karten.
Als privater Verkäufer würde ich immer behaupten eine Laie zu sein, sprich ich weiß von nix. Wie willst du beweisen, daß er davon wusste. Die Aussage eines Bekannten bringt da wenig. Ob ein Gutachter den Zeiträum bezüglich des Schadens feststellen kann halte ich auf für mehr als ungewiss, zumal eine defekte Kopfdichtung eine "schleichender" Vorgang ist (sprich es dauert eine Weile bis zum durchbrennen der Dichtung)

Gewisse Ölversluste bei Gebrauchtwagen sind auch zulässig, goggle mal, dann findet sich einiges.

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#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Denke auch, dass Du auf Grund des einen Gewährleistungsausschluss beinhaltenden Kaufvertrages, keine großen Möglichkeiten haben wirst. Absicht zu unterstellen ist eine Sache, eine Solche zu beweisen eine gänzlich andere...

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"Leben und Leben lassen..."

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Kann ich eine Kaufpreisminderung geltend machen?

Nein. Warum ? Weil es so im Vertrag vereinbart wurde siehe 'Ausschluss der Sachmängelhaftung: ... '

Und eine Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln lässt sich wohl kaum nachweisen. Der Verkäufer ist genauso ein Laie wie der Käufer. Und wenn der Käufer die Ursache nicht kennen musste, musste es der Verkäufer auch nicht.


quote:
Im Motorraum war etwas Öl, was der Verkäufer damit abtat, dass er beim Öl einfüllen ein wenig gekleckert habe.

Ist mir auch schon passiert und nicht per se unglaubwürdig.
Es gilt gekauft wie besehen. Man hätte ja vor dem Kauf noch mal bei einer der Gutachterstellen vorbeifahren können.


Da kann man sich allenfalls noch versuchen mit dem Verkäufer auf Kulanzbasis zu einigen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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