Unfall bei Gebrauchtem KFZ

14. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Winter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall bei Gebrauchtem KFZ

Guten Tag, ich habe eine Frage!

Ich, privat und 5. Besitzer, habe ein KFZ mit dem Zusatz "unfallfrei" an privat verkauft.

Der Käufer ist der Meinung, das Auto habe einen Unfallschaden
( => Nur Blechschaden ).
Dieser ist Ihm zu hause sofort nach dem Kauf aufgefallen.
Der Schaden wäre deutlich sichtbar.

Mir ist kein Unfallschaden bekannt.

Eine Besichtigung sowie eine Probefahrt haben stattgefunden.

Jetzt soll ich das Auto zurücknehmen.

Wie ist die Rechtslage?
Ab wann gilt ein Blechschaden als Unfall?




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Winter,

grundsätzlich sollten Sie bei gebrauchten Kfz. mit der Zusicherung der Unfallfreiheit vorsichtig sein bzw. diese auf Ihre eigene Nutzungsdauer beschränken.

Sobald mehr als nur kleinere Bagtellschäden vorliegen, die lediglich einer optischen Aufarbeitung bedurften, ist ein angabepflichtiger Unfallschaden gegeben.

Letztlich sollten Sie abklären, worum es dem Käufer eigentlich geht, Rückabwicklung des Vertrages oder vielmehr nachträgliche Preisreduzierung.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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