Guten Tag, ich habe eine Frage!
Ich, privat und 5. Besitzer, habe ein KFZ mit dem Zusatz "unfallfrei" an privat verkauft.
Der Käufer ist der Meinung, das Auto habe einen Unfallschaden
( => Nur Blechschaden ).
Dieser ist Ihm zu hause sofort nach dem Kauf aufgefallen.
Der Schaden wäre deutlich sichtbar.
Mir ist kein Unfallschaden bekannt.
Eine Besichtigung sowie eine Probefahrt haben stattgefunden.
Jetzt soll ich das Auto zurücknehmen.
Wie ist die Rechtslage?
Ab wann gilt ein Blechschaden als Unfall?
Unfall bei Gebrauchtem KFZ
14. April 2002
Thema abonnieren
Frage vom 14. April 2002 | 17:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall bei Gebrauchtem KFZ
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. April 2002 | 00:26
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Winter,
grundsätzlich sollten Sie bei gebrauchten Kfz. mit der Zusicherung der Unfallfreiheit vorsichtig sein bzw. diese auf Ihre eigene Nutzungsdauer beschränken.
Sobald mehr als nur kleinere Bagtellschäden vorliegen, die lediglich einer optischen Aufarbeitung bedurften, ist ein angabepflichtiger Unfallschaden gegeben.
Letztlich sollten Sie abklären, worum es dem Käufer eigentlich geht, Rückabwicklung des Vertrages oder vielmehr nachträgliche Preisreduzierung.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
Schon
267.788
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten