Unfallfrei

30. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
fg2587
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallfrei

Hallo,
Ich habe vor gut einem halben Jahr ein PKW von Privat an Privat verkauft.
Kaufvertrag war ein aktuelles ADAC Kaufvertrag.
Angegeben habe ich im Kaufvertrag dass das KFZ in der Zeit in dem es mein Eigentum war keinen Unfallschaden hatte und auch in der Übrigen Zeit soweit mir bekannt war keinen Unfallschaden hatte.

Nach kurzer Zeit meldete sich der Käufer mit dem Anspruch die KM-Leistung würde nicht stimmen. Wie es sich im nachhinein feststellte wurde von dem vor-vor-Besitzer der Tacho getauscht. Davon wußte der vor-Besitzer noch meine Person was davon.
Nach langem hin und her war ich aus Kulanz gründen bereit ihm einen Betrag zu übersenden.
Er sollte im Gegenzug, mir vorher eine Schriftliche Klausel unterschreiben, indem er keine weiteren Forderungen Stellt. Wir hatten uns vorher Telefonisch dazu bereitgestellt.

Nach einer Langen Zeit ohne Antwort bekam ich jetzt ein Brief, indem er anfordert das PKW währe nicht
Unfallfrei und hätte einen meldepflichtigen Unfall gehabt. Auch hierzu kann der vor-Besitzer und meine Person garantieren das da nichts war Er Droht mir nun mit rechtlichen Schritten wen ich ihm nicht ein besseres Angebot mache.

Kann Ich für diese Sachen die evtl der vor-vor-Besitzer verursacht
hat von dennen der vor-Besitzer und meine Person keine Kentnisse
hatten belangt werden?
M.f.G.
:) Aykut Bucde




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Also eine Unfallfreiheit haben Sie direkt nicht zugesichert, sondern lediglich, das in der Zeit Ihrer Obhut kein meldepflichtiger Unfall passiert ist und das Sie ansonsten von Unfallschäden keine Kenntnis haben.

Bis zum Beweis des Gegenteils besteht also kein Bedarf für ein weiteres Entgegenkommen.
Eventuell wäre daran zu denken, den Preisnachlaß für die Mehrkilometer vom Vorbesitzer einzufordern, sofern noch keine Verjährung vorliegt (4 J.), welcher wiederrum beim Vor-Vor-Besitzer Regreß nehmen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
fg2587
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Hilfe!
Ich werde diese information weiter reichen
und hoffe das ich von dieser sach heil rauskomme.
PS.:Die vier Jahre sind schon leider um!

M.f.G.
Aykut Bucde
;)

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