Hallo,
Ich habe vor 2 Wochen meinen
4-Jahre alten PKW privat verkauft.Nun ist mir "eingefallen",dass ich im Kaufvertrag diesen Unfall nicht
angegeben habe.Ich hatte den
Unfall tatsächlich vergessen!
Ich hatte den Neuwagen ca.4
Wochen,als ich beim "Ausparken"
ein Parkschild gestreift habe.
Ergebnis:Schramme an Kotflügel
und Stoßstange.Der Schaden wurde dann aufgrund von Voll-
kasko großzügig behoben.
Frage:fällt diese Schramme
unter arglistige Täuschung
bzw.muß ich diesen "Schaden"
im nachhinein angeben?
Für eure Meinungen bedanke ich mich im voraus.
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Unfallschaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Nun ja, grenzwertig. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass solche Bagatellschäden nicht als Unfallschaden im Sinne dessen gelten.
Außer das Verkehrsschild hat sich dabei gleich 2 cm in die Tür und Stoßstange gebohrt. Aber das nehme ich ja mal nicht an. ;-)
-- Editiert von MarkOh am 31.07.2008 21:17:23
Danke für deine Meinung.
Wie ich schon sagte,handelte es sich "nur"
um eine Schramme,die aber so tief war,dass sie
mit Politur etc. nicht zu entfernen war.
Deshalb habe ich den 4-Wochen alten Wagen in eine Fachwerkstatt(dort wo ich das Fahrzeug
gekauft habe)gebracht und den Schaden beheben
lassen.(Neue Stossstange und neuer Kotflügel.)
Meine Frage: kann man hier von einer Wertmin-
derung sprechen?
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Danke für deine Meinung.
Wie ich schon sagte,handelte es sich "nur"
um eine Schramme,die aber so tief war,dass sie
mit Politur etc. nicht zu entfernen war.
Deshalb habe ich den 4-Wochen alten Wagen in eine Fachwerkstatt(dort wo ich das Fahrzeug
gekauft habe)gebracht und den Schaden beheben
lassen.(Neue Stossstange und neuer Kotflügel.)
Meine Frage: kann man hier von einer Wertmin-
derung sprechen?
Manche sagen so, die anderen sagen so...
Ich sehe das als Bagatellschaden an.
Andere wiederum rennen sofort zum Anwalt und versuchen noch etwas Urlaubsgeld zu bekommen
Von Wertminderung kann man in diesem Fall eigentlich nicht reden.
Sehe ich ebenso...
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