Unfallschaden festgestellt nach Autokauf

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pzetzsche
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden festgestellt nach Autokauf

Hallo zusammen,
Ich habe mir im Oktober 2017 ein Gebrauchtwagen (Golf 4, BJ 1998) gekauft. Es besteht ein Kaufvertrag mit dem Händler (12 Monate Gewährleistung), in dem keine Mängel festgehalten worden.
Im Mai 2018 habe ich mein Auto in die Werkstatt gebracht, weil ich mir eine Anhängerkupplung zugelegt habe. Dabei wurde im Kofferraum festgestellt, dass das Blech total verformt ist. Unfallschaden.
Somit meine Frage: Ist der Kauftvertrag somit nichtig?
Da der Verkäufer mich beim Kauf des Fahrzeuges nicht auf den Unfallschaden aufmerksamgemacht hat.

Vielen Dank schon mal :grins:

-- Editiert von Pzetzsche am 30.05.2018 09:22

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Pzetzsche):
Somit meine Frage: Ist der Kauftvertrag somit nichtig?


Nein.

Sie können aber den Nachweis führen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag und entsprechend Nachbesserung fordern, bzw. den Kaufvertrag anfechten.

Wurde eine Unfallfreiheit vertragkich zugesichert?

Da sie meinem Vernehmen nach ein "wertloses" Auto gekauft haben (wir sprechen hier vermutlich von wenigen hundert bis sehr wenigen tausend Euro Wert), steht der Aufwand vermutlich in keiner Relation zum Ertrag.
Der Nachweis lässt sich beispielsweise über ein Gutachten führen (kostet etwa zwei Golf vier, ungewisser Ausgang), oder durch Kontakt zum Vorbesitzer, sollte dieser bestätigen und beweisen, dass er den Golf seinerzeit als Unfallwagen an den Händler verkauft hat.

Alles in allem kann man es natürlich mal probieren. Evtl. lässt sich der Händler (sollte dieser noch existieren) ja aus "Angst" auf einen "Deal" ein. Der kann vielfältig sein.
Ich würde dem Versuch, abgesehen von den Telefon- und Portokosten keine Euro zugestehen.

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