Unfallschaden nach 2 Jahren entdeckt

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Biancine
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfallschaden nach 2 Jahren entdeckt

Hallo,

wir haben im Juli 2007 ein BMW Cabrio BJ 11/1996 für 8700,00 Euro aus 3. Hand von privat gekauft. Laut Vertrag wurde uns zugesichert, dass das Fahrzeug unfallfrei ist.
Nun platzte vor einigen Wochen auf der linken Seite plötzlich der Lack auf und es fing an zu rosten. Nachdem wir den Wagen dann in eine Lackiererei gegeben haben, fiel dort auf, dass die komplette linke Seite gespachelt wurde, was auf einen Unfall (kein Bagatellschaden) hinweist.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung mit einer SB von 150,00 Euro. Diese würde den Fall auch übernehmen, allerdings müssten wir den Gutachter selbst bezahlen (nochmals ca. 300 - 500 Euro).
Hat hier jemand Erfahrung, wie es sich mit den Erfolgsaussichten verhält, da der Wagen ja aus 3. Hand ist und der Schaden ja somit evt. auch schon beim Vorbesitzer entstanden sein könnte.
Uns wäre, falls wir etwas unternehmen wichtig, zumindest a) die Lackierkosten sowie Schadensersatz zu bekommen. Für den Preis von 8700,00 Euro hätte ich niemals ein Unfallfahrzeug gekauft.

Danke für Tips.

Gruß
Biancine

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich wäre ein verschwiegener Unfallschaden eine arglistige Täuschung. Ist nur die Frage, ob Sie mehr als zwei Jahre nach dem Kauf beweisen können, daß Sie keinen eigenen Schaden dem damaligen Verkäufer unterschieben wollen.

Raten würde ich Ihnen, beim Erst- bzw. Zweitbesitzer des Fahrzeugs nachzufragen, ob das Fahrzeug als Unfallfahrzeug verkauft wurde. Wenn einer der Vorbesitzer das Fahrzeug als Unfallfahrzeug verkauft hat, würden Ihre Chancen enorm steigen, eine arglistige Täuschung zu beweisen.

Gruß Senatorman

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

es ist ganz sicher nicht richtig, daß ein fachmännisch repariertes Fahrzeug an der Reparaturstelle eine Schwachstelle hat, die auch künftig Sorgen bereiten muß.

Großflächige Spachtelarbeiten in womöglich großer Schichtdicke sind aber keine fachmännische Reparatur. Das kann man allenfalls als "zeitwertgerechte Reparatur" für ein Fahrzeug, welches im Hinblick auf den sonstigen Verschleißgrad nur noch eine begrenzte "Lebenserwartung" hat, durchgehen lassen.

Sofern die arglistige Täuschung durch Rückfrage bei den Vorbesitzern belegt werden kann, beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab erkennen des Mangels.

Die Besitzerin des Wagens wird das Fahrzeug wohl nicht mehr zurückgeben können, sie hat aber unbestreitbar einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer, der sich an der Wertminderung durch den Vorschaden orientiert.

Wie hoch diese Wertminderung ist, muß ein Gutachter ermitteln um dann einen entsprechenden Anspruch gegen den Vorbesitzer stellen zu können.

Gruß Senatorman

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen