Unfallschaden nicht angegeben...

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Unfallschaden nicht angegeben...

Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Im August haben wir unseren VW Lupo verkauft.
Im Kaufvertrag haben wir angegeben, das es sich um kein Unfallfahrzeug handelt. Der Käufer (ein Händler) will den PKW jetzt weiter verkaufen und nun stellt sich heraus, dass der Wagen doch einen Schaden hatte. Im nachhinein ist uns klar, das wir das hätten angeben müssen. Beim Verkauf haben wir aber echt nicht daran gedacht, denn
als wir den PKW 2004 beim VW-Händler gekauft hatten, wurden wir darauf hingewiesen, das es einen 'kleinen Frontschaden' gab (sei nicht der Rede Wert, aber man müsse halt darauf hinweisen...). Aus dem Grund haben wir der Sache gar keine Beachtung geschenkt... .
Jetzt scheint der Schaden aber doch größer zu sein. Und der K will natürlich von uns Geld zurück haben (Kaufpreis lag bei 6250€).
-Sind wir verpflichtet Schadenersatz zu leisten? (teilweise würde ich das einsehen)
-Macht es einen Unterschied ob der Käufer Händler oder Privatperson ist?
-Welche Höhe wäre evtl. angemessen?
Schonmal vielen Dank für eure Meinungen!

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Für sachlich unrichtige Zusicherungen muß man einstehen.

Nun muß man aber auch unterscheiden, was genau im Kaufvertrag zugesichert worden ist.

1) 'Fahrzeug ist unfallfrei' oder

2) 'Fahrzeug war, während es Eigentum des Verkäufers war, nicht in einen Unfall verwickelt'

Beides klingt ähnlich, macht aber einen beträchtlichen Unterschied aus.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 21.12.2006 17:54:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Fahrzeug ist Unfallfrei..
Ist sicher für mich nicht gerade von Vorteil. Natürlich stehe ich dafür ein, will aber auch nicht zuviel zahlen. Im schlimmsten Fall muss ich das Auto zurück nehmen? Will ich eigentlich nicht. Nur wie findet man ne Einigung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

In der Regel werden ca.10% der Schadenshöhe
an Wertminderung bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chemnitzforever
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur ist die Schadenhöhe nicht bekannt. In meinen Unterlagen hab ich nichts gefunden und im Autohaus ist merkwürdigerweise die Akte verschwunden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen