Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Im August haben wir unseren VW Lupo verkauft.
Im Kaufvertrag haben wir angegeben, das es sich um kein Unfallfahrzeug handelt. Der Käufer (ein Händler) will den PKW jetzt weiter verkaufen und nun stellt sich heraus, dass der Wagen doch einen Schaden hatte. Im nachhinein ist uns klar, das wir das hätten angeben müssen. Beim Verkauf haben wir aber echt nicht daran gedacht, denn
als wir den PKW 2004 beim VW-Händler gekauft hatten, wurden wir darauf hingewiesen, das es einen 'kleinen Frontschaden' gab (sei nicht der Rede Wert, aber man müsse halt darauf hinweisen...). Aus dem Grund haben wir der Sache gar keine Beachtung geschenkt... .
Jetzt scheint der Schaden aber doch größer zu sein. Und der K will natürlich von uns Geld zurück haben (Kaufpreis lag bei 6250€).
-Sind wir verpflichtet Schadenersatz zu leisten? (teilweise würde ich das einsehen)
-Macht es einen Unterschied ob der Käufer Händler oder Privatperson ist?
-Welche Höhe wäre evtl. angemessen?
Schonmal vielen Dank für eure Meinungen!
Unfallschaden nicht angegeben...
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Für sachlich unrichtige Zusicherungen muß man einstehen.
Nun muß man aber auch unterscheiden, was genau im Kaufvertrag zugesichert worden ist.
1) 'Fahrzeug ist unfallfrei' oder
2) 'Fahrzeug war, während es Eigentum des Verkäufers war, nicht in einen Unfall verwickelt'
Beides klingt ähnlich, macht aber einen beträchtlichen Unterschied aus.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 21.12.2006 17:54:46
Fahrzeug ist Unfallfrei..
Ist sicher für mich nicht gerade von Vorteil. Natürlich stehe ich dafür ein, will aber auch nicht zuviel zahlen. Im schlimmsten Fall muss ich das Auto zurück nehmen? Will ich eigentlich nicht. Nur wie findet man ne Einigung?
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In der Regel werden ca.10% der Schadenshöhe
an Wertminderung bezahlt.
Nur ist die Schadenhöhe nicht bekannt. In meinen Unterlagen hab ich nichts gefunden und im Autohaus ist merkwürdigerweise die Akte verschwunden.
Und jetzt?
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