Unfallschaden o. Schönheitsreperatur

1. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
franken1467
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden o. Schönheitsreperatur

Hallo,
ich habe vor einer Wochen einen VW Sharan gekauft (7 Jahre alt).
Der Verkäufer gab an Unfallfrei u. Garagenwagen. Beri der Besichtigung ist uns allerdings auf der Fahrerseite auf de höhe des Schwellers Rost aufgefallen, auf nachfrage sagte uns der Verkäufer das er sich das auch nicht erklären könne.
Er habe lediglich am hinteren Radlauf mit einer Sprüdose nachgebessert.
Also ich in die VW Werkstatt und dort sagte man mir;

1. der Sharan sein Vollverzinkt (woher dann der Rost?)
2. ab der Fahrerseite bis hinter zum Heck sei eine Lackierung vorgenommen worden.
3. es wurde kein org.- Lack verwendet und somit kann auch die Garantie gegen durchrostung nicht greifen.
4. die Lackdichte ist an Fahre.- beifahrertür u. an Heck doppelt so hoch wie normal.

Ich habe den Verkäufer damit konfrontiert, Ihm ist kein Schaden bekannt.
Ich also wieder am Telefon den Erstbesitzer angerufen (einer der größten VW Vertragshänder in Deutschland). Ihm sei bei seinem Besitz kein Unfall bekann, er verkaufte einen Unfallfreien PKW.
Meine Frange ist nun:
Lässt eine Lackierung über fast die gesamte Fahrzeuglänge auf einen Unfall schließen oder gilt die als eine Lackreperatur?
Kann ich auf Preisnachlaß bestehen oder sogar vom Kauf zurücktretten?
Bei der Werkstatthistorie ist keine Lackierung aufgeführt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

hier kommen Sie alleine, ohne fundierte Fachkenntnisse und ohne anwaltliche Hilfe in aller Regel nicht weiter. Die Nachlackierung muss nicht von einem Unfall stammen. Es kann auch das Übel von Vandalismus die Ursache sein. Mit entsprechendem Aufwand kann das Alter der Lackarbeiten ziemlich genau bestimmt werden.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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