Unfallschaden verschwiegen?

7. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
FischerPascal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Unfallschaden verschwiegen?

Hallo!
Seit ein paar Stunden stehe ich etwas Ratlos da.
Ich habe vor gut nem Monat mir ein 4 Jahre altes Auto von Privat gekauft.
Lt. Vorbesitzerin Unfallfrei und vor ihr nur ein Besitzer.
Anlass war eigentlich nur ein kleiner Steinschlag an der Frontstoßstange, der mich auf Spaltmaße am rechten Kotflügel/Scheinwerfer/Motorhaube aufmerksam gemacht hat. Ich als Leie denke, das was links bündig ist, muss auch rechts so sein, und das ist es offentsichtlich nicht.
Ich bin auch der Leien Meinung das die Front lackiert wurde, da an den Anschraubstellen zum Kotflügel der Lack (im warscheinlich zu feuchtem Zustand) gequetscht wurde.
Sicherlich kann man sowas beim Kauf als "ersichtlich" werten...

ich möchte dem Verkäufer nicht gleich mit wilden Anschuldigungen kommen, vielmehr möchte ich meinen Verdacht erstmal bestätigen lassen und ggf. auch den Grund wissen (eventueller Schaden?).
An wen kann man sich in dieser ersten Phase wenden?
Wenn sich das bestätigen sollte, in wieweit könnte man erfahrungsgemäß an den Verkäufer treten, zumal er mir das Auto als "Unfallfrei" verkauft hat?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
An wen kann man sich in dieser ersten Phase wenden?


TÜV, Dekra, Fachwerkstatt.

quote:
in wieweit könnte man erfahrungsgemäß an den Verkäufer treten, zumal er mir das Auto als "Unfallfrei" verkauft hat


Für eine solche eindeutige Zusage wäre er wohl haftbar, auch wenn er sie "ins Blaue" gemacht hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Lt. Vorbesitzerin Unfallfrei

Gibt es diese Aussage schriftlich?

Wie war der genaue Wortlaut der Aussage?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FischerPascal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten.
Im geschlossenem Kaufvertrag steht klar Unfallfrei.
Ich hätte auch gerne kontakt zum Erstbesitzer aufgenommen, ob dem der schaden passiert ist, und ob der wagen mit dem schaden so verkauft worden ist.
habe von dem aber dummerweise keinerlei daten.
Mal angenommen, es würde sich bestätigen das wagen einen versteckten schade hat, der vorbesitzer aber alle schuld durch "nichts wissen" von sich weist?
wie würdet ihr euch weiter verhalten?


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Also wenn da nur 'unfallfrei' ohne jeden weiteren Zusatz steht, wäre dies eine zugesicherte Eigenschaft. (Achtung! Falls da ein Kästchen zu ankreuzen ist, muss das auch angekreuzt sein!)
Da lässt sich dann nur sehr schwer mit 'nicht wissen' argumentieren und er währe haftbar.

Stünde da jedoch 'unfallfrei während des Besitzes/Eigentums' oder eine ähnliche Einschränkung wäre das schon schlechter.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Da die gelieferte Sache offenbar nicht die vereinbarte Beschaffenheit (unfallfrei)aufweist, liegt hier ein Sachmangel vor, der zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigen könnte

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FischerPascal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

nochmal danke!
Im endeffekt hört sich das, ohne wenn und aber, für mich auch plausibel und ziemlich eindeutig an.
ich hoffe die fachwerkstatt bringt morgen klarheit.


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1x Hilfreiche Antwort

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