Unfallschaden verschwiegen bei erster Hand

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
tdimanu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden verschwiegen bei erster Hand

Hallo,
ich habe einen Gebrauchtwagen für 4000 € gekauft (01/2019) an dem nun nachträglich ein größerer instandgesetzter Unfallschaden erkannt wurde. Bei einem Werkstattbesuch wurde festgestellt, dass der Wagen an mehreren Stellen nachlackiert wurde und auch Blecharbeiten durchgeführt wurden (Instandsetzungskosten > 1500€).
Im Kaufvertrag wurde als bekannte Vorschäden nur "Tausch der Heckstoßstange" angegeben. Keinerlei Instandsetzung irgendwelcher Blechschäden.

Das Fahrzeug lief als Firmenwagen bei einer Rechtsanwaltskanzlei und wurde dort von einem Mitarbeiter etwa 7 Jahre lang gefahren. Anschließend hat dieser Mitarbeiter mir das Fahrzeug privat verkauft. War allerdings noch auf die Kanzlei zugelassen.
Es gibt also laut Fahrzeugbrief einen Vorbesitzer (die Kanzlei), allerdings steht im Kaufvertrag der Mitarbeiter als Verkäufer drin.

Wie ist hier die Rechtslage?
Welche Möglichkeiten habe ich hier gegen den Verkäufer bzw. die Kanzlei (als einziger eingetragener Vorbesitzer) vorzugehen?
(es kann ja schlecht behauptet werden, dass die Schäden nicht bekannt waren?!)


Danke vorab!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ihr Ansprechpartner ist der Verkäufer. Mal blöd gefragt - der durfte das auch.? Wie auch immer, mit der Kanzlei stehen Sie in keiner vertraglichen Beziehung. Ich vermute mal, dass der Wagen "privat" verkauft wurde, da ein Unternehmer beim Verkauf an einen Verbraucher eine Sachmangelhaftung von mindestens zwölf Monaten übernehmen muss.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von tdimanu):
Wie ist hier die Rechtslage?


Es kommt drauf an, ob das ganze schlussendlich ein Privatverkauf war, oder als "Umgehungstatbestand" gewertet würde und der Mitarbeiter nur vorgeschoben wurde, um die Sachmängelhaftung zu umgehen.

Bei Privat: Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Ja --> Sie müssen beweisen, dass der Käufer vom verschwiegenen Schaden wusste. Nein --> Sie müssen beweisen, dass der Schaden bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war

Bei Gewerblich: Der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Generell: Auf jeden Fall muss man abklären, ob der Unfallschaden wirklich einer ist und ob mit der
Zitat (von tdimanu):
an mehreren Stellen nachlackiert wurde und auch Blecharbeiten durchgeführt wurden
wirklich als Unfall zu bewerten ist.

Darüber hinaus abwägen: Lohnt sich der Aufwand und das Risiko bei einem Auto von nur 4000€? Wie hoch wäre der reale Minderwert durch die verschwiegene Tatsache? Ich vermute keine 10%... Man bedenke, dass man ggf. das Prozesskostenrisiko kennt. Der Gegner ist zunächst vermutlich nciht auf Beratung angewiesen...

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