Unfallschaden von Händler heruntergespielt was nun?

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Unfallschaden von Händler heruntergespielt was nun?

Hallo,
ich habe im März einen BMW 5er Bj1998 bei einem Händler gekauft.
Die Kotflügel waren nicht ganz bündig zu den Scheinwerfern und die Motorhaube schloss nur mit großem Aufwand richtig.

Der Händler sagte daß der Wagen einen "kleinen Bummser" vorne hatte und die Motorhaube nur justiert werden müsse.
Da der Preis wirklich gut war und ich schonmal ein Fahrzeug bei diesem Händler gekauft hatte, kaufte ich den Wagen.

Einen Kaufvertrag reichte der Händler bis heute nicht nach und auch zur Übergabe war die Haube nicht justiert. Bei einem Werkstattaufenthalt zur Nachbesserung kleinerer Mängel wurde "vergessen" die Haube noch zu justieren.

Da ich etwas misstrauisch wurde, war ich heute bei der DEKRA zur Hauptuntersuchung. Ergebnis: Der Wagen hatte einen kapitalen Frontschaden der mieserabel repariert wurde und obendrein wurde an einigen Stellen Rost entdeckt. Nichts passt richtig, deshalb schliesst die Haube nicht.

Nun möchte ich den Wagen natürlich zurück geben aber der Händler lässt sich auf nichts ein, auf Briefe wird nicht reagiert usw.

Was meint ihr, wie die Chancen im Streitfall stehen? In einem Gespräch mit einem Anwalt wurde mir schon gesagt daß ein fehlender Kaufvertrag nicht unbedingt von Nachteil sei (wegen der dadurch fehlenden Gewährleistungsverkürzung).

Gruß und Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Anwalt wird Recht haben: Ein Kauf ohne schriftlichen Vertrag kann auch Vorteile haben.
Ich würde den Anwalt beauftragen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Allerdings. Durch den fehlenden Kaufvertrag stehen Sie in diesem Fall gut da.

Da es zum Thema Vorschaden keine Vereinbarung gibt, kann ein Käufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug keinen erheblichen Vorschaden hatte. Gibt es dennoch einen Vorschaden können Sie vom Vertrag zurücktreten und müssen lediglich Ausgleich für gezogenen Nutzen leisten.

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" --- OO ---"

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