Unfallschaden weitaus größer als bekannt

5. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
renegad358
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden weitaus größer als bekannt

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt, den ich an dieser Stelle einmal schildern möchte - vielleicht helfen ja Eure Tipps und Anregungen:

Im April 2011 habe ich beim Autohaus *** (Audi - Händler) einen Gebrauchtwagen (A4 Avant, ca. 21.000 KM, ca. 30.000 Euro) gekauft. Dieser war zum Kaufzeitpunkt ca. 1 Jahr alt. Im Kaufvertrag steht richtigerweise: Unfallschaden (Seitenschaden li). Beim Kauf des Fahrzeugs wurde mir mündlich mitgeteilt, dass der Wagen einen Unfallschaden links vorne hatte und dies neu lackiert worden sei. Damit war für mich das Thema Unfallschaden geklärt und in dem mir geschilderten Rahmen geklärt. Mein Vater war bei dem Kauf persönlich anwesend. Er kann dies so bestätigen (ok, Familienmitglied, ich weiß).

Vor wenigen Tagen hatte ich bei einem anderen Audi-Händler die Möglichkeit ergriffen (im Rahmen eines Beetle Neuwagenkaufs) meine Fahrgestellnummer überprüfen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Schaden am Fahrzeug wohl weitaus größer gewesen sein muss, als beim Kauf vom Händler erwähnt. U.a. wurde die gesamte linke Seite neu lackiert, Seitenteil hinten neu lackiert, Abdeckung der Stoßfänger vorn und hinten neu lackiert, der Wagen neu vermessen und die Spur der Vorder- und der Hinterräder neu eingestellt. Dies werde ich auch noch einmal durch Beauftragung eines Gutachters nachweisen lassen. Die o.g. Beschreibung der durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug erfolgt aufgrund eines Ausdrucks, welchen ich vom Mitarbeiter des Autohauses direkt aus den Audi-System auf Kulanz erhalten habe (jedoch mit der Bitte, dies nicht extern zu verwenden, daher die Beauftragung des Gutachters). Ebenfalls erwähnte der Mitarbeiter, dass ein solcher Unfallschaden in weitaus mehr Detailtiefe im Kaufvertrag hätte erfasst werden müssen.

Ich fühle mich von dem Autohaus xxx in arglistiger Weise getäuscht. Man hat mir gegenüber zwar einen Unfallschaden erwähnt, mir aber bei weitem die meisten Details und das wahre Ausmaß verschwiegen und mich im Dunkeln gelassen. Auch der Preis des Fahrzeugs war durchaus marktüblich für ein quasi unfallfreies Fahrzeug. Ein Fahrzeug mit einem solch erheblichen Unfallschaden hätte ich weder zum damaligen noch zum heutigen Zeitpunkt gekauft.

Mein Ziel ist es daher, den Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten. Habe bereits eine Deckungsanfrage an meine Rechtsschutzversicherung gestellt. Am Telefon sagte man mir bereits, dass einer Zusage nichts im Wege stehe.

Ich hoffe den Sachverhalt ausreihend im Detail beschrieben zu haben. Wie seht Ihr die Sache? Gibt es dazu Erfahrungen, Tipps, etc.?

VG

Stephan

-- Editiert renegad358 am 05.10.2012 12:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Dabei stellte sich heraus, dass der Schaden am Fahrzeug wohl weitaus größer gewesen sein muss
Also das MUSS würde ich erstmal durch ein könnte ersetzen!

quote:
dass der Wagen einen Unfallschaden links vorne hatte und dies neu lackiert worden sei
was sich nicht unbedingt mit der anderen Aussage:
quote:
U.a. wurde die gesamte linke Seite neu lackiert, Seitenteil hinten neu lackiert, Abdeckung der Stoßfänger vorn und hinten neu lackiert
widerspricht!

Derjenige der dir das im Autohaus ausgedruckt hat, hätte dir auch mal noch dieses sagen sollen:
Es ist durchaus üblich, dass einige andere teile am Auto mit "Beilackiert werden"! Das macht auch absolut Sinn, denn würde man nur den beschädigten Teil lackieren, würde man dann einen deutlichen Farbunterschied sehen, denn ein Lackierer bekommt nicht den gleichen Lackton hin wie ihn das auto hat, da auch ein Autolack mit jedem Tag altert, vorallem die Heutigen Lacke! Du könntest jetzt hingehen und mal eine Türe auf der anderen Seite abschrauben und auf die Linke seite stellen, dann siehst du deutlich einen Farbunterschied! Und genau dieses beilackieren der danderen Teile bewirkt, dass man das sonst nicht sieht. Wie gesagt hätte dir der andere Händler der dir das ausdruckt mal sagen sollen.

quote:
Wagen neu vermessen und die Spur der Vorder- und der Hinterräder neu eingestellt.
Durchaus üblich, jedoch kann die Spur auch schon vorher verstellt gewesen sein! Da spielt das Fahrverhalten des Vorbesitzers eine Grosse Rolle, Bordsteinparken etc!

Ob und wie weit die telefonische Aussage der RSV bestand hat, wenn die sich das mal genauer ansehen und dann ricjtig entscheiden ist fraglich, denn auch diese wissen, dass dieses Beilackieren etc durchaus üblich ist.

quote:
Wie seht Ihr die Sache?
Deutlich gelassener wie du, ich denke sogar, dass deine Chancen da im unteren Bereich angesidelt sein dürften, da die Reparatur so wohl ok sein wird. Von einem grösseren Schaden gehe ich jetzt mal nicht aus.

quote:
Tipps, etc.?
Ja, statt hier erstmal lange zu schreiben, RSV kontaktieren etc, hättest du doch ertmal ganz einfach bei dem anderen Händler vorsprechen können und dann erstmal weitersehen...


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Lassen Sie das Auto beim ADAC untersuchen.
Insbesondere den Motorraum.
Wurde hier nachgearbeitet, kann von einem größeren Schaden
ausgegangen werden.
Dann wurden nicht nur Lackierarbeiten durchgeführt.
Sie könnten auch versuchen den Vorbesitzer zu ermitteln.

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