Hallo zusammen,
Ich habe mir lezte woche einen gebrauchtwagen aus Privater Hand gekauft!
Von aussen so wie innen gab es keine beanstandungen. Der Verkäufer beteuerte das der Wagen Unfallfrei sei. Heute wahr ich bei der Dekra und habe ein Gutachten machen lassen. Im Gutachten wurde festgestellt das der Wagen einen Frontschaden hatte und das die Aufhängung durch diesen Schaden immer noch beeinträchtigt ist. Auf dem Kaufvertrag steht Kaufen wie gesehen jedoch auch ist das Feld angekreuzt das den Wagen als unfallfrei ausweißt. Meines wissens nach erfüllt das den Tatbestand des Betruges da der Verkäufer jeden Unfallschaden unaufgefordert aufzeigen muss. Habe jetzt vor den Verkäufer wegen Betrugs anzuzeigen! Habe ich genug Beweise um ein positives Urteil vor Geriht zu erhalten?
Habe mit dem Erstbesitzer gesprcohen der das Fahrzeug als Unfallwagen an den zweiten Halter verkauft hat.
mfg
Unfallwagen Gekauft - Verkäufer wusste davon!
15. Dezember 2008
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2008 | 13:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallwagen Gekauft - Verkäufer wusste davon!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 14:39
Von
Status: Schüler (492 Beiträge, 95x hilfreich)
Der zweite Halter war/ist Ihr Vertragspartner?
Falls ja sollten Sie tatsächlich rechtliche Schritte einleiten.
Falls nein könnte es Schwierigkeiten bei der Beweisführung geben.
Ich würde hier den Gang zum Anwalt vorschlagen.
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten