2009 habe ich in einem VW Autohaus einen 2 Jahre alten Polo gekauft und finanziert. Im Kaufvertrag ist vom Autohaus unfallfrei eingetragen.
Dies wurde vom Autohaus auch so an die VW Bank gemeldet.
Jetzt will ich das Auto verkaufen und habe einen Freund der bei VW arbeitet gebeten, mal in die Daten im System zu schauen, damit er mir sagt, was ich als Preis beim Privatverkauf so verlangen kann.
Er sagte mir, das es nicht so viel sein wird, wie ich mir vorstelle, wegen "dem Unfall", der repariert wurde und auch so im VW System erfasst ist.
Kann ich von VW verlangen den Vertrag (auch jetzt nach 2 Jahren) rückgängig zu machen? Schließlich habe ich den überhöhten Preis eines unfallfreien Fahrzeugs finanziert und so auch entsprechend mehr Gebühren, Zinsen etc. bezahlt.
Wie kann ich das beweisen? Mein Freund hätte mir die Auskunft sicher nicht geben dürfen! Den Vorbesitzer konnte ich im Telefonbuch noch nicht ausfindig machen...
Unfallwagen als unfallfrei beim Händler gekauft!
12. Oktober 2011
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Frage vom 12. Oktober 2011 | 23:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfallwagen als unfallfrei beim Händler gekauft!
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2011 | 12:24
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Kann ich von VW verlangen
Hast du den Vertrag nun mit VW oder mit dem Autohaus?
quote:
rückgängig zu machen
Grundsätzlich wäre "unfallfrei" eine falsche ausdrückliche Zusicherung, die einem Sachmangel gleich steht. Für den Gewährleistungsanspruch wäre entscheidend, ob seit dem Kauf schon 2 Jahre vergangen sind (du schreibst nur "2009" ohne Monatsangabe).
Auch bei Rückabwicklung müßtest du dir aber den Gebrauchsvorteil anerkennen lassen, in der Regel 0.3% vom Kaufpreis pro 1000 km.
quote:
Wie kann ich das beweisen? Mein Freund hätte mir die Auskunft sicher nicht geben dürfen!
Das wird doch sicher jede VW-Werkstatt für dich herausfinden können, was die Reparaturhistorie des Kfz ist.
Allerdings solltest du erst mal abklären, was für ein Schaden das genau war. Bagatellschäden zählen nicht als Unfallschäden, auch wenn sie aus einem Unfall resultieren.
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#2
Antwort vom 13. Oktober 2011 | 14:32
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
danke für die antwort.
den kaufvertrag habe ich mit dem autohaus geschlossen.
ist ein komplett ausgetauschter kotflügel mit den dazugehörigen arbeiten dahinter eine bagatelle?
der exakte wortlaut im Vertrag (an dem ich mich störe) ist:
"zahl, umfang und art von mängeln und unfallschäden lt. vorbesitzer: keine" und "dem verkäufer sind auf andere weise mängel und unfallschäden bekannt: nein"
sind die 2jahre gewährleistung überhaupt relevant, wenn doch der vertrag auf unrichtigen angaben basiert? ich denke doch nicht, oder?
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2011 | 16:47
Von
Status: Praktikant (530 Beiträge, 343x hilfreich)
quote:
ist ein komplett ausgetauschter kotflügel mit den dazugehörigen arbeiten dahinter eine bagatelle?
Kommt auf den Schaden an.
Bei relativ neuwertigen Fahrzeugen (hier keine 2 Jahre alt) macht es mehr Sinn den kompletten Kotflügel zu tauschen als beispielsweise eine Delle einer Einparkkollision zu richten und spachteln.
Da durchaus die Gefahr besteht dass die Verzinkung beschädigt wurde und der Kotflügel innerhalb weniger Jahre zu rosten beginnt.
Und solche Rempler sind keine "Unfallschäden" oder sonstige erhebliche Beschädigungen.
-- Editiert Speedy Gonzales am 13.10.2011 16:52
#4
Antwort vom 13. Oktober 2011 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
quote:
ist ein komplett ausgetauschter kotflügel mit den dazugehörigen arbeiten dahinter eine bagatelle
Da wurde - aus unbekannten Gründen - ein Kotflügel ausgetauscht ?
DAS gilt SO ja noch nicht einmal als Anschein für einen Unfallschaden.
Da muss schon etwas mehr Substanz her ...
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