Unfallwagen als unfallfrei gekauft - Händler bietet Entschädigung 10% vom Reparaturwert?

28. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bullstaff
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Unfallwagen als unfallfrei gekauft - Händler bietet Entschädigung 10% vom Reparaturwert?

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe einem BMW e90 Baujahr 2005 ( 17000 €) im Januar in einem Toyota Autohaus gekauft.
Der Wagen wurde mir als unfallfrei verkauft nur das hinternlinks wegen einer Macke beilackiert wurde.

Nach einem kleinem Umbau hat sich rausgestellt , das 2008 ;

-die seitenwand(Blech) hinten links ausgetauscht und geschweißt wurde(bis zum Kofferraum)
-heckschürze gewechselt wurde
-pdc erneuert wurde
Und Diverse Lackierarbeiten ausgeführt wurden.

Das habe ich schriftlich von BMW erhalten und es handelt sich eindeutig um einen unfallwagen.

Nun zu meinen fragen:

Der Händler hat mir als Entschädigung 10% vom Reparaturwert angeboten oder er nimmt ihn zurück und berechnet 25 Cent Wertverlust pro Kilometer. D.H ich wurde nach 11 Monaten einen Verlust von 7500Euro haben.

Ist das rechtens?

Meine Werkstatt den dieser Fehler aufgefallen ist , sagt eine Minderung des Kaufpreises von 15-20% wäre üblich.

Wäre nett wenn mir jmd helfen konnte;).

Lg Kevin

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-- Editiert Bullstaff am 28.11.2011 18:55

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, der Händler hat Sie arglistig getäuscht.
Als Händler hätte er den beseitigten Unfallschaden
erkennen müssen. Das Rechtsgeschäft-der Verkauf des Fahrzeugs- war deshalb sittenwidrig und somit nichtig.
Ich denke, wenn der Händler nachweisbar gewußt hat dass es sich um einen Unfallwagen handelte, wäre Betrugsabsicht
zu unterstellen.Käme es zu einem Prozess, müßte er vor Gericht den Einkaufspreis belegen.
Ich würde den Händler darauf hinweisen, und den vollen
Kaufpreis zurück verlangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich denke, wenn der Händler nachweisbar gewußt hat dass es sich um einen Unfallwagen handelte, wäre Betrugsabsicht
zu unterstellen.Käme es zu einem Prozess, müßte er vor Gericht den Einkaufspreis belegen.
Ich würde den Händler darauf hinweisen, und den vollen
Kaufpreis zurück verlangen. <hr size=1 noshade>



Das funtioniert so in mehrfacher Hinsicht nicht.

Die Arglist müsste TE beweisen.

Selbst wenn das gelingt, führt das zur Anfechtbarkeit, § 123 BGB . Zwar besteht dann auch ein Schadensersatzanspruch, Nutzungsvorteile müssten aber gegengerechnet werden.

Viel günstiger fährt man also nicht, das Beweis-Risiko ist hoch.

quote:<hr size=1 noshade>Der Händler hat mir als Entschädigung 10% vom Reparaturwert angeboten oder er nimmt ihn zurück und berechnet 25 Cent Wertverlust pro Kilometer. D.H ich wurde nach 11 Monaten einen Verlust von 7500Euro haben.

Ist das rechtens?

Meine Werkstatt den dieser Fehler aufgefallen ist , sagt eine Minderung des Kaufpreises von 15-20% wäre üblich. <hr size=1 noshade>


Der Händler hat bereits Entgegenkommen signalisiert, den Rücktritt angeboten. Stellt sich bloß noch die Frage des "Wie".

Vorschlag: DEKRA o.ä.-Gutachten, ihr einigt euch auf dieser Grundlage, je nachdem ob Minderung oder Rücktritt erfolgt.

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