Unfallwagen gekauft - Kann ich Wertminderung verlangen?

27. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Unique82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallwagen gekauft - Kann ich Wertminderung verlangen?

Hallo zusammen,

habe mir vor 2 Wochen eine 4 Jahre altes Auto gekauft, von privat, finanzierung aber über ein Autohaus, Vorbesitzer war der Meister der Werkstatt, Marke will ich nicht nennen!

Dieses Auto war laut Kaufvertrag unfallfrei und vom Meister auf mehrfache Anfrage auch so beschrieben worden! Leider stellte sich im nachhinein fest das es doch ein Unfallwagen ist!

Wie kann man jetzt dagegen vorgehen, da der Meister nach Aussprache mit mir zugegeben hat das es ein Unfallwagen ist und auch im PC nachgeguckt hat und der Schaden von diesem Autohaus behoben wurde? Kann ich Wertminderung verlangen? Ist es ratsam einen Anwalt mit ein zu beziehen?

Vielen Dank für die Antworten!

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Unique82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

habe vergessen zu sagen das das Autohaus mir als Windergutmachung ein paar gebrauchte Winterreifen zugesichert hat! Meiner Ansicht nach total lächerlich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KFZ-Experte
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo bin hier Neueinsteiger, mein Name
ist Jörg Stiebler 47 Jahre jung und
verheiratet und habe 2 Kinder. Wohnhaft
im Ostseebad Schönhagen.Bin freier
Gebrauchtwagenhänder mit Werkstatt.

Nun zur Sache. Es ist immer wieder die gleiche Geschichte, wenn ich ein Fahrzeug
verkaufe, dann habe ich das voher auf Mängel
und Unfälle zu überprüfen und kein wenn und
aber.

Wen das Auto einen Unfall,Mietwagen,Reimport
als Vorgeschichte aufweist, dann kann man
das ruhig aussprechen aber nie verschweigen.

In diesem Fall entscheidet der Käufer was
er will, Rückgabe oder Wertminderung von 10%
von der Schadenshöhe.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Nicht jedes Fahrzeug muss von jeden Händler überprüft werden, wenn keine Merkmale ersichtlich sind, die auf Unfallschäden hinweisen.
Dann darf ich das aber natürlich auch nicht zusichern.
Wenn man dem Kunden erklärt, dass das Fahrzeug nicht auf Unfallschäden überprüft wurde, entscheidet der Käufer, ob er das Auto kauft oder nicht.
Ich gehe mal davon aus, der der Verkäufer nicht arglistig gehandelt hat.
Sollte der Kaufvertrag den Hinweis auf Unfallfreiheit beinhalten, kann entweder Rücknahme oder Wertminderung eingefordert werden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Unfallhöhe und Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
SIE haben die Wahl.


Gruß Spezi

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