Ungültige Garantie bei Gebrauchtwagen

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Equi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültige Garantie bei Gebrauchtwagen

Guten Abend,

Ich habe im Oktober 19 bei einem BMW Händler einen gebrauchten BMW M140i gekauft mit 38 tkm und BJ 4/17. Soweit so gut... auto fährt top etc.

Nun musste ich feststellen (ich hatte keine Ahnung vom Idrive) das der Vorbesitzer den ersten Service nicht/selbst oder in einer freien Werkstatt gemacht hat. Ich habe keinerlei Nachweise. Auf Nachfrage beim Händler vorm Kauf hat er gesagt das es kein Serviceheft mehr gibt und das alles elektronisch passiert. Nun dachte ich beim Kauf eines jungen gebrauchten beim BMW Händler wo noch ein Premium Selection (Garantiert nach Herstellervorgabe gewartet) Schild am KFZ ist, ist man auf der sicheren Seite. Pustekuchen.

So wie es aussieht ist mit dem nicht nachweisbaren Service die restliche werksgarantie bis April 20 futsch und darüber hinaus die premium selection garantie (GA anschlussgarantie) die nach der werksgarantie noch 2 Jahre geht und auch vertraglich vereinbart ist.

Wie würdet ihr den Fall einschätzen? Gibt es eine Chance auf rückabwicklung oder bin ich selbst Schuld und muss mit leben?

Laut Verkäufer muss ich mir keine Sorgen machen das die Garantie verweigert wird. Was soll er auch sonst sagen? Die AGB der Premium Selection sagt das Gegenteil.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119368 Beiträge, 39714x hilfreich)

Hat man denn einen entsprechenden Ausdruck des erbrachten Service aus dem elektronischen Register?



Zitat (von Equi):
Gibt es eine Chance auf rückabwicklung

Nö, nicht wenn der Händler das nicht möchte. Nachbesserung geht vor.


Wenn was fehlt, den Händler gerichtsfest zur Nachlieferung auffordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Equi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Service wurde nicht gemacht und nur zurückgesetzt oder nicht bei BMW gemacht. Es gibt keine Nachweise. Vorbesitzer ist nicht kooperativ den habe ich schon selbst kontaktiert. Autohaus sagt das ist jetzt halt so.

Wie will man einen verpassten Service nachbessern? Das ist mindestens 9 Monate oder 11000 km Rum....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Aus meiner Sicht liegt hier ein erheblicher Mangel vor. Die einige Chance für den Händler sehe ich darin, dass er eine vergleichbare Garantie mit mindestens dem gleichen Umfang "nachliefert". Der Service muss natürlich auch nachgeholt werden.
Wenn der Händler sich querstellt, dann käme ein Rücktritt in Frage

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119368 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Equi):
Vorbesitzer ist nicht kooperativ den habe ich schon selbst kontaktiert.

Der hat damit auch absolut nichts zu tun.



Zitat (von Equi):
Autohaus sagt das ist jetzt halt so.

Von "sagen" auf "schreiben" umstellen. Und dann konsequent sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen