Guten Abend,
Ich habe im Oktober 19 bei einem BMW Händler einen gebrauchten BMW M140i gekauft mit 38 tkm und BJ 4/17. Soweit so gut... auto fährt top etc.
Nun musste ich feststellen (ich hatte keine Ahnung vom Idrive) das der Vorbesitzer den ersten Service nicht/selbst oder in einer freien Werkstatt gemacht hat. Ich habe keinerlei Nachweise. Auf Nachfrage beim Händler vorm Kauf hat er gesagt das es kein Serviceheft mehr gibt und das alles elektronisch passiert. Nun dachte ich beim Kauf eines jungen gebrauchten beim BMW Händler wo noch ein Premium Selection (Garantiert nach Herstellervorgabe gewartet) Schild am KFZ ist, ist man auf der sicheren Seite. Pustekuchen.
So wie es aussieht ist mit dem nicht nachweisbaren Service die restliche werksgarantie bis April 20 futsch und darüber hinaus die premium selection garantie (GA anschlussgarantie) die nach der werksgarantie noch 2 Jahre geht und auch vertraglich vereinbart ist.
Wie würdet ihr den Fall einschätzen? Gibt es eine Chance auf rückabwicklung oder bin ich selbst Schuld und muss mit leben?
Laut Verkäufer muss ich mir keine Sorgen machen das die Garantie verweigert wird. Was soll er auch sonst sagen? Die AGB der Premium Selection sagt das Gegenteil.
Ungültige Garantie bei Gebrauchtwagen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hat man denn einen entsprechenden Ausdruck des erbrachten Service aus dem elektronischen Register?
ZitatGibt es eine Chance auf rückabwicklung :
Nö, nicht wenn der Händler das nicht möchte. Nachbesserung geht vor.
Wenn was fehlt, den Händler gerichtsfest zur Nachlieferung auffordern.
Der Service wurde nicht gemacht und nur zurückgesetzt oder nicht bei BMW gemacht. Es gibt keine Nachweise. Vorbesitzer ist nicht kooperativ den habe ich schon selbst kontaktiert. Autohaus sagt das ist jetzt halt so.
Wie will man einen verpassten Service nachbessern? Das ist mindestens 9 Monate oder 11000 km Rum....
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Aus meiner Sicht liegt hier ein erheblicher Mangel vor. Die einige Chance für den Händler sehe ich darin, dass er eine vergleichbare Garantie mit mindestens dem gleichen Umfang "nachliefert". Der Service muss natürlich auch nachgeholt werden.
Wenn der Händler sich querstellt, dann käme ein Rücktritt in Frage
ZitatVorbesitzer ist nicht kooperativ den habe ich schon selbst kontaktiert. :
Der hat damit auch absolut nichts zu tun.
ZitatAutohaus sagt das ist jetzt halt so. :
Von "sagen" auf "schreiben" umstellen. Und dann konsequent sein.
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