Unkenntnis von Unfallschaden

2. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Unkenntnis von Unfallschaden

Wir haben ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Nach ca. 1 Woche waren wir bei einem anderen Autohaus, da wir den Eindruck hatten, dass die Stoßstange verzogen war und die Tür nicht richtig schloß. Ergebnis: das Auto muß einen Unfall gehabt haben. Auf unser Nachfrage beim Verkäufer sagte dieser,er wisse nichts von einem Unfall; jedenfalls habe ihm derjenige, von dem er das Auto gekauft habe, nichts davon erzählt.

Kann der VK sich auf diese Weise freizeichnen oder muß ein Händler nicht vielleicht eine Untersuchung des anzukaufenden PKW vornehmen?
Könnne wir evtl. mindern oder wandeln?

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
das kommt auch darauf an, ob zu dem Händler auch eine Werkstatt gehört, oder gar Vertragshändler einer bestimmten Marke ist.
Diese sind dann in der Lage und verpflichtet dazu, das Auto zu prüfen.
Ist es ein kleiner freier Händler, ohne Werkstatt, nicht.
Steht also nichts im Vertrag über Unfallfreiheit drin, hätten Sie das Auto untersuchen lassen können, vor dem Verkauf.
Die Mängel sind ja da und sichtbar. Bei diesem Umstand wäre eine überprufung vor Kauf angebracht gewesen.
Es ist natürlich auch eine Frage, ob es um ein Neueres oder älters Auto geht.
Bei einem z.B. 12 Jahre altes Auto mit mehreren Vorbesitzern kann man sich eh nicht an der Aussage des letzten Halters orientieren.

Gruß Spezi

-- Editiert von Spezi am 03.04.2004 18:44:06

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