Hallo,
Person A (Privatverkäufer) hat an Person B (Händler) einen Unfallwagen via Ebay verkauft.
Als der Händler vor Ort ankommt und den Wagen begutachtet möchte er den Preis neu verhandeln. Dies wird gemacht unter neuen Vorraussetzungen (Ersatzteile werden nicht mitgegeben und einige Teile aus der Artikelbeschreibung, die mitgegeben werden sollten, bleiben beim Privatverkäufer, hier Person a).
Im neuen Kaufvertrag wird unter Verkäufer garantiert: dass das Kfz (...) "lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: Unfallwagen. Zahl, Art, Umfang ungewiss".
Des Weiteren wird unter Punkt III Sondervereinbarungen folgendes geschrieben: "Barzahlung gegen Unfallwagen. Gekauft wie gesehen. Kein ebay Vertrag, da Sonderverhandlung".
Nun, einige Tage nach Verkauf, fordert der Käufer, Person B (Händler), weitere Teile, die in der Artikelbeschreibung versprochen wurden, obwohl diese ausdrücklich weggelassen wurden, damit der neue Vertrag mit niedrigerem Preis entstehen konnte. Auch will Käufer Person B eine Anzeige wegen "Arglistiger Täuschung" schalten, da ein Rahmenschaden vorliegen soll, der nicht erwähnt wurde.
Der Rahmenschaden war Person A (Privatverkäufer) unbekannt, auch im Gutachten wird unter "Schadensbeschreibung" nichts von einem Rahmenschaden geschrieben.
Kann Person B vor Gericht erfolgreich etwas von Person A fordern?
-- Editiert 1htnet am 25.01.2015 09:43
VERKAUF: Unfallwagen. Privat an Händler
25. Januar 2015
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Frage vom 25. Januar 2015 | 09:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
VERKAUF: Unfallwagen. Privat an Händler
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#1
Antwort vom 25. Januar 2015 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann Person B vor Gericht erfolgreich etwas von Person A fordern? <hr size=1 noshade>
Klar. Dafür gibt es ja Gerichte.
Die wichtigere Frage wäre wohl, wie erfolgreich dieses sein könnte.
Wurde die Gewährlesitung ausgeschlossen?
quote:<hr size=1 noshade>Auch will Käufer Person B eine Anzeige wegen "Arglistiger Täuschung" schalten, da ein Rahmenschaden vorliegen soll, der nicht erwähnt wurde. <hr size=1 noshade>
Wenn ein Fachmann ein Fahrzeug kauft, das mit "Unfallwagen. Zahl, Art, Umfang ungewiss" klassifiziert wurde, kann er tatsächlich vorhandene Unfallschäden nicht rechtswirksam reklamieren.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 25. Januar 2015 | 21:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
quote:
Wurde die Gewährlesitung ausgeschlossen?
Wie würde soetwas aussehen?
Unter Sondervereinbarung wurde wie gesagt folgendes festgehalten und der Käufer Person B hat dies separat unterschrieben:
"Barzahlung gegen Unfallwagen. Gekauft wie gesehen. Kein ebay Vertrag, da Sonderverhandlung"
Ich denke "Gekauft wie gesehen" schließt die Gewährleistung aus. Des Weiteren handelte es sich um einen Privatverkauf.
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#3
Antwort vom 25. Januar 2015 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich denke "Gekauft wie gesehen" schließt die Gewährleistung aus. <hr size=1 noshade>
Ja, das würde vor wohl Gericht duchgehen im Rahmen der Individualvereinbarung.
quote:<hr size=1 noshade>Des Weiteren handelte es sich um einen Privatverkauf. <hr size=1 noshade>
Was nicht relevant ist, ohne Ausschluss gelten auch hier 2 Jahre.
quote:<hr size=1 noshade>Kein ebay Vertrag, da Sonderverhandlung" <hr size=1 noshade>
Hier könnte es dann zum Streit und zur Beweisnot seitens des Verkäufers kommen.
Denn Offenbar wurde nur festgehalten, das der ursprüngliche "eBay-Vertrag" nicht mehr gelten soll, sondern dieser. Was offenbar nicht festgehalten wurde, war die konkrete Abweichung der beiden Verträge zueinander?
Im übrigen ist es eine bekante Masche, das Profi-Autokäufer die Verkäufer mit allem möglichen versuchen unter Druck zu setzen um den Preis zu drücken.
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