VW Käfer - Unterbodenrost arglistig verschwiegen?

23. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hannes.IZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
VW Käfer - Unterbodenrost arglistig verschwiegen?

Hallo, habe hier keinen einfachen Fall:

Ich habe am Freitag meinen Käfer verkauft. Der Wagen ist Baujahr 1976, also fast ein Oldtimer. Der Wagen wurde unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

Ich selber habe den Wagen erst im März gekauft. Seit dem habe ich den Käfer also ca. 3,5 Monate gefahren (ca. 3,5 tausend Kilometer).

Der Wagen hat vom Vorbesitzer im Januar neuen TÜV bekommen. Laut Beleg war dieser Mängelfrei!

Der Käufer hat sich den Wagen am Freitag nur Oberflächlich angeschaut, da er, wie ich nur ein Laie ist. Er sagte allerdings, dass sein Freund, ein Käferfachmann, ihm sagte, dass er besonders auf Rost achten solle!

Ich selber habe den Wagen nach Abschluss meiner Ausbildung gekauft und da ich nun ab August wieder zu Schule gehe, musste ich ihn wieder verkaufen. Diese Entscheidung habe ich sehr kurzfristig gefällt.

Heute rief mich der Käufer an, dass sich der Unterboden des Wagens in extrem schlechten Zustand befindet. Es seien mehrere Durchrostungen zu finden und am Holm könne man sogar die Hand durchstecken! Er beschuldigt mich, den Mangel arglistig verschwiegen zu haben und droht mir nun mit einem Rechtsanwalt.

Ich wusste von dem Schaden aber definitiv nichts! Der Wagen befand sich von außen und von innen in Top-Zustand und außerdem hat er ja im Januar neuen "mängelfreien" Tüv bekommen. Wie kann es da sein, dass er innerhalb von dreieinhalb Monaten einen derartigen Schaden bekommt. Ich habe den Wagen also nicht von einer Fachwerkstatt durchchecken lassen und selber verstehe ich fast nichts von Autos.

Ich habe allerdings gewusst, dass der Wagen im Kotflügel und im Radkasten rostet, worauf ich den Käufer auch ausdrücklich hingewiesen habe. Dass es aber so schlimm ist, habe ich nicht.

Für den Wagen habe ich im März 7500 Euro bezahlt. Im Laufe der 3 Monate habe ich noch ungefähr 400 Euro investiert und ihn letzten Freitag für 7450 Euro verkauft.

Wie könnte nun ein Gericht entscheiden. Wird es sagen, dass ich, da ich den Rost im Kotflügel gesehen habe, eine nähere Untersuchung des Unterbodens gemacht haben müsste, und also von dem schlechten Zustand gewusst haben muss und den Käufer arglistig getäuscht habe???

Aber hätte ich von dem Schaden gewusst, hätte ich doch auch den Vorbesitzer haftbar gemacht haben können.

Die Verkaufsanzeige könnt Ihr unter Mobile.de (suche nach VW Käfer 1303 in PLZ 25524) anschauen.

Wenn Ihr (wie ich hier aufmerksam gemacht wurde) aus Haftungsgründen nicht öffentlich antwort wollt, schreibt mir auch gerne eine Email)

Für eine rasche Antwort wäre ich Euch sehr, sehr dankbar!!!!

Viele Grüße und vielen herzlichen Dank!

Hannes


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"Hannes"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Dann soll der Käufer doch zum Anwalt gehen. Eine Klage wird nur Erfolg haben, wenn er beweisen kann, dass er arglistig getäuscht wurde. Wie will er das erreichen?

Mfg
Harry

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"Harry"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Auszug:
Privat zu Privat:... haftet infolge des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses jedoch nur, wenn er den Fehler arglistig verschwiegen hat.

Bei einer Täuschung durch arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet oder billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Werturteil verbunden sein muss (BGH NJW RR 1997/270 m.w.N.).

Aufgrund vorgenanter Begründung kannst Du Deine Sache sicherlich besser einschätzen.
Meiner Ansicht nach kann ein Auto nicht innerhalb von 3,5 bzw 5 Monaten derartig durchrosten (TU-Bericht-keine Mängel).
Bist möglicherweise Du der bereits "Betrogene" ?
Nun, der damalige Verkäufer wird sich auf den TU-Bericht berufen können.
Abgesehen davon, dass ein derartig altes Auto von einem Laien nur durch die Mithilfe eines Fachmannes beim Kauf begutachtet werden sollte, nach meiner Meinung.

Aber, untersuchen wir doch mal den Zeitpunkt, als das Fahrzeug (vor 5 Monaten) technisch untersucht wurde!! Gerade bei so alten Fzg, wird besonders geklopft pp.
Meiner Ansicht nach hätte eine derartige Durchrostung bereits da auffallen müssen, bzw die Vorschädigung.
mfg

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hannes.IZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

der Fall hat sich mittlerweile noch etwas kompliziert:

gestern telefonierte ich nochmal mit dem Käufer. Nach eingehenden Checks in einer VW-Werkstatt sind folgende Mängel festgestellt:

1. Der Wagen hatte vorne rechts mal einen Unfall.

2. starker Unterbodenrost. Teilweise Durchrostungen. Besonders die Holme

3. innen starke Feuchtigkeit. Am Rahmenkopf fehlt der Deckel.

4. das Lenkrad wackelt/zittert bei einer Geschwindkeit von 80 bis 120. Räder sind scheinbar nicht zentrierbar. Kann an Radmuttern, Felgen oder Distanzscheiben liegen.

5. Der Wagen ist nicht Zulassungsfähig! Er hat breitere Räder, welche laut Schein nur mit sogenanntem "kerscher umbausatz", bestehend u. a. aus anderen Kotflügen, gefahren werden darf. Am Wagen waren aber nur die originalen Kotflügel.

6. Der Doppelvergaser am Fahrzeug ist nicht eingetragen!



zu 1.) Im Kaufvertrag meines Vorbesitzers steht: "In meinem Besitz unfallfrei! Davor keine Aussagefähigkeit!". Gleiche Klausel habe ich in meinem Vertrag übernommen, da ich ja bei 5 Vorbesitzern und der Klausel meines Vorbesitzers nicht ausschließen kann, dass ihn beim Einparken jemand wogegen gesetzt hat. Zumindest konnte ich es nicht garantieren und habe es deshalb so übernommen.

zu 2.) Die Durchrostungen sollen sehr stark sein. Allerdings sind sie auf keinen fall von aussen sichtbar, sonst hätte ich ja von ihnen gewusst. Ich wusste aber, dass er unter den Kotflügeln anfängt zu rosten (Wovon ich den Käufer in Kenntnis gesetzt habe). Heisst das, dass ich damit hätte rechnen können, dass er dann auch stark unterm Boden rostet und ich es also, wie Belle sagt, hätte "Fürmöglichhalten" können. Da der Wagen aber von Außen und von Innen im TOP Zustand war, und im Januar neuen TÜV bekommen hat, habe ich dass niemals für möglich gehalten und auch einen näheren Werkstatt-Check noch in dieser Saison nicht gemacht.

Zu 3.) Ich bin mit dem Wagen nie im Regen gefahren. Zumindest nie mehr als unbedingt nötig und nie im sehr starken Regen!
Der Käufer allerdings hat den Wagen am Freitag abgeholt und musste ihn 5 Stunden im Regen von SH nach Wuppertal fahren.
Was es allerdings bedeutet, dass der Deckel am Rahmenkopf fehlt, kann ich auch nicht sagen. Scheinbar kommt da dann aber Wasser ins Fahrzeug!

Zu 4.) Ich bin mit dem Fahrzeug wie schon gesagt, nie viel gefahren und es hat mich nicht sehr gestört. Ich habe den Käufer aber davon in Kenntnis gesetzt und er hat ihn auch Probegefahren und es selbst gesehen/gefühlt. Ich habe ihm gegeüber die Vermutung erwähnt, dass die Räder vielleicht mal ausgewuchtet werden sollten. Laut der Werkstatt ist das aber nicht möglich.

Zu 5.) Laut einer Rechnung des Vorbesitzers, hat der Wagen im Jahr 2001 neue Kotflügel bekommen. Und zwar die Originalen. Das bedeutet, dass der Vorbesitzer entweder, weil er es nicht wusste, oder weil ihm die notwendigen zu teuer waren, die falschen Kotflügel aufgebaut hat, mit welchen er mit den Rädern nicht fahren durfte! Die Räder allerdings hat auch er gekauft(lt. Beleg). Entweder muss er es also gewusst haben, oder er hatte die Eintragung im Fahrzeugschein schon vorher und er hat lediglich neue Räder gleicher Größe gekauft.

Zu 6.) Ich wusste, dass der Doppelvergaser nicht eingetragen ist. Mir war es aber egal, bzw. zu teuer ihn nachtragen zu lassen. Ich habe es aber dem Käufer gesagt, dass er nicht eingetragen ist!! Ein Doppelvergaser auf einem Käfermotor ist allerdings gang und gebe, so dass eine Nachtragung kein Problem darstellen sollte (Habe ich so auch dem Käufer gesagt).

So, und nun sagt mir mal bitte einer, wie mein Vorbesitzer diesen Wagen, mit Durchrostungen (auf welche bei so einem Wagen eigentlich besonders geachtet wird), mit falschen Rädern bzw. Kotflügeln, mit Doppelvergaser und Lenkradzittern im Januar durch den TÜV gekommen hat!!!!???!!!!
Mein Vorbesitzer hat mir gegenüber erwähnt, dass er alles hat in einer Werkstatt hat machen lassen, es aber keine Rechnungen gibt, weil "man sich gut kennt". Ist "könnte" also schwarz gemacht worden sein. Kennt man eine Werkstatt so gut, wird sie einen doch auch darauf aufmerksam machen, dass er mal einen Unfall gehabt hat, oder der Unterboden sehr schlecht aussieht. Besonders wenn er so oft in der Werkstatt war. Übrigens ist der Wagen kurz vor Verkauf an mich, mit schwarzem Unterbodenschutz versehen worden, so dass es schwer möglich war, Schäden unter dem Fahrzeug festzustellen.

Belle hat recht. Bereits ich bin ziemlich arg "beschissen" worden.

Aber was mach ich jetzt.

a) Nehme ich den Wagen zurück und verklage den Vorbesitzer von mir, bzw. seine Werkstatt oder gar den TÜV-Prüfer??

b) Warte ich eine Klage ab und verklage meinen Vorbesitzer dann, wenn ich verloren habe?

c) Warte ich eine Klage ab, setzte aber parallel schon jetzt meinen Vorbesitzer davon in Kenntis, dass ich nun von den Mängeln weiss und mir rechtliche Schritte vorbehalte?

d)??

Natürlich wäre es entgegen jeder meiner moralischen Bedenken, den Käufer auf dem Wagen sitzen zu lassen und den "schwarzen Peter" einfach weiterzugeben, aber als Schüler kann ich auch keine 7500 Euro Schulden haben.Was soll ich nun tun?!?

Bitte helft mir!!!!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...in der Tat, gem. Deiner Schilderung eine recht verworrene Sache.
Bei objektiver Betrachtung müßte doch der Käufer eines solchen Liebhaberstück, welches für den stolzen Preis von 7500 Teuro gehandelt wird, eine Sorgfalstpflicht aufbringen, zu sichten und prüfen was er kauft. Inbesondere wenn kein sog. Oldtimer-Wertgutachten vorliegt.

Schließlich hat das Fzg diverse Vorbesitzer und jeder beruft sich auf den Vorbesitzer wg. "unfallfrei".
Ich meine dieses bezieht sich auf Dich genauso wie auf den jetzigen Käufer.
Wer hat zu welchem Zeitpunkt an dem Wagen herumgeschraubt, nach der TU ?
Wem hätte was als Laien auffallen müssen, Eintragungen, Veränderungen?
Warum hat der jetzige Käufer den Wagen nicht vor dem Kauf checken lassen?
In der Tat schwierige Antworten hierfür.
Ich meine -arglistige Täuschung- gem. der o.g Definition, eigentlich gleichbedeutend betrügerische Absicht, vorsätzlich pp, wäre sicherlich erst zu klären, wenn alle Seiten zu Wort gekommen sind, denke ich.

Ich beziehe mich noch einmal auf die TU vor fünf Monaten, also auf feststehende Tatsachen, die mit Sicherheit nicht zwischenzeitlich geändert werden konnten, Durchrostungen, gegebenenfalls Lenkung.
Dazu meine Meinung, suche Dir die Fax oder Tel.-Nr des Prüfers heraus. Schreibe ihn an, bezüglich der Mängel, Durchrostung.
Mit Glück erinnert sich der Prüfer an dieses Fahrzeug, denn soviel alte Käfer wird er auch nicht geprüft haben in der Zwischenzeit.
Vielleicht kann er Dir den Zustand des Fahrzeuges z.Z. der TU nochmals schildern.

Zumindest solltest Du vorbeugend dessen Erreichbarkeit feststellen, denn er könnte für Dich ein wichtiger Zeuge sein, da Du Dich sicherlich auf den TU-Bericht berufst.
Aber wahrscheinlich hast Du auch den TU-Bericht an den Käufer weitergegeben, keine Kopie hiervon und auch nicht vom Kfz.-Brief bezüglich der Vorbesitzer. Mit denen hätte man sprechen können. Anschrift der Werkstatt, wo das Fzg in Wartung war?

Ich höre schon Deine Antwort: "Habe ich alles nicht mehr, wer ahnt denn sowas."

Wie würde ich mich verhalten? Die beste Lösung denke ich, das Gespräch suchen und eine Einigung finden. Vielleicht auch Deinen Verkäufer mit einbeziehen. Wenn jeder die Situation erkennt, die Kosten, die Zeit und Folgen...wäre eine Einigung doch sicherlich sinnvoll.

Kommt es hierzu nicht, dann würde ich erst auf Veranlassungen von ihm agieren, allerdings dann mit einem RA

Es wäre schön den Fortgang/Ausgang in dieser Angelegenheit zu erfahren, insbesondere für junge AutoKäufer-Verkäufer
interessant und als Warnung zu leichtgläubig zu handeln.
MfG



3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ilona2001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Lieber Käfer-Verkäufer,

ich habe nun 10 Jahre später diese Beiträge in diesem Forum entdeckt, da ich momentan ein sehr ähnliches Problem habe. Mich würde brennend interessieren, wie die Geschichte mit dem Käfer ausgegangen ist. Haben Sie den Wagen zurückgenommen bzw. zurücknehmen müssen o. waren die Mängel nun das Problem des Käufers, da er die Sache bei Eigentumsübergang genauer begutachten hätte müssen?

Vielen Dank für Ihre Nachricht - wäre sehr eilig.


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ja, klar,

Der Frager hat 2003 seine einzigen 4 Beiträge hier gepostet........ Sicherlich bekommt er jetzt eine Mail, dass er noch mal hier reinschauen soll... :party:

War zumindest ein lustiges Thema zum durchlesen.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Ilona,

was hilft es Dir, wie die Geschichte ausgegangen ist, denn aus dem Ausgang lassen sich doch nur Rückschlüsse ziehen, wenn es das Ergebnis eines Rechtsstreites wäre.

Auf einen solchen wird sich der Verkäufer wohl nicht eingelassen haben, denn er hat ungeachtet der Rostschäden ein Fahrzeug verkauft, welches so nicht zulassungsfähig war (überbreite Reifen/Doppelvergaser). Wenn dies im Kaufvertrag so nicht vereinbart war, macht der Käufer von seinem Gestaltungsrecht gebrauch und muss sich um weitere Beweise der kenntnis des verkäufers gar nicht bemühen.

Sg

Berry

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3x Hilfreiche Antwort

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