Verbindliche Bestellung eines Fahrzeuges

10. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbindliche Bestellung eines Fahrzeuges

So leude ich schick mal "eine verbindliche Bestellung eines Fahrzeuges"

Mal angenommen mal ist beim gebrauchtwagen Händler und bekommt dieses Teil vor die Nase. Bezahlt den Kaufpreis bar. Bekommt das Auto und die Papiere, fährt heim und meldet es ganz normal an.

Hat man mit dem was da drauf steht das Auto auch rechtssicher bezahlt. Oder kann der Verkäufer so tun als hätte er nichts bekommen und schickt nochmal eine Rechnung.

Nach dem was in dem Vertrag steht, ist das möglich ? Mfg Kevin


https://ibb.co/SKG6MVh

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Warum lässt du dir keine Quittung über den bezahlten Betrag ausstellen?

Warum können viele Leute so einfache Dinge nicht mehr von allein machen.

Das sieht man an den Fragen hier im Forum: Fast keiner weiss was er für Pflichten hat aber die Rechte meinen sie alle zu kennen.

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#2
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja auf nachträgliche Anfrage zu einer Quittung wurde abgeblockt und darauf verwiesen, daß man schon alles hätten, und das Gespräch war zuende.

Aber ist nicht automatisch von einer Bezahlung auszugehen wenn jemand das auto und die Dokumente rausgibt.

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#3
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja auf nachträgliche Anfrage zu einer Quittung wurde abgeblockt und darauf verwiesen, daß man schon alles hätten, und das Gespräch war zuende.

Aber ist nicht automatisch von einer Bezahlung auszugehen wenn jemand das auto und die Dokumente rausgibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124258 Beiträge, 40346x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Hat man mit dem was da drauf steht das Auto auch rechtssicher bezahlt.

Nö.
Und im Falle des Falles kann die Bezahlung auch nicht nachweisen ...



Zitat (von Kevinheisstdermann):
Oder kann der Verkäufer so tun als hätte er nichts bekommen und schickt nochmal eine Rechnung.

Klar.



Zitat (von Kevinheisstdermann):
Aber ist nicht automatisch von einer Bezahlung auszugehen wenn jemand das auto und die Dokumente rausgibt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Auf deiner Rechnung steht NUR drauf, dass du 14300.- NOCH zu zahlen hast!
Und jetzt beweis mal, dass du die schon gezahlt hast!

Jeder korrekte Händler würde dir dafür eine Quittung ausstellen

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7924 Beiträge, 1628x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Ja auf nachträgliche Anfrage zu einer Quittung wurde abgeblockt und darauf verwiesen, daß man schon alles hätten, und das Gespräch war zuende.


Man fragt doch GLEICH danach. Oder schreibt es auf das Dokument was du uns da hochgeladen hast. Und wenn garnichts geht: NICHT KAUFEN

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Ich denke allerdings nicht, dass der VK die zahlung erneut verlangt. Das wäre zu gewaght!
Ich denke ehr, er will keine Steuern ans FiA zahlen...

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