Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagen

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
raf239
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagen

Folgender Fall,

Ich hab am Dienstag den 01.12.2015 einen Vertrag über Eine verbindliche Bestellung für ein Gebrauchtwagen unterschrieben,in einem Autohaus.

Vertrag Details;
Anzahlung 10.000€ Rest per Überweisung.
Restbetrag am 01.12.2016 überwiesen und am 02.12.2015 beim Autohaus eingegangen.

Liefertermin: KW49 unverbindlich

Der Verkäufer hatte mir zugesichert das, das Fahrzeug am 02.12.2015 Tüv bekommt und ich es dann mitnehmen kann. Mittwoch absage da der TÜV prüfer nicht kam. heute am 03.03 rieft mich der Verkäufer an und teilt mir mit das es nicht klappt da der Tüv prüfer immer noch nicht gekommen ist und er erst am Montag den 07.12.2015 kommt.

wie gesagt die Kaufsumme ist seit dem 02.12.2015 vollständig beim Verkäufer eingegangen bis jetzt habe ich kein auto.

was kann ich tun? in Verzug setzten? Ausfall schaden?
bitte schnellstmöglich um Hilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Liefertermin: KW49 unverbindlich
!!!


Zitat:
Der Verkäufer hatte mir zugesichert


Schriftlich od. Zeugen?





2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raf239
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zeugen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

hallo,

zu dem schon gefragten.

Zitat:
in Verzug setzten?
Klar kannst du das, via EInschreiben mit ordentlicher Frist, also mindestens 14 Tagen!

Zitat:
Ausfall schaden?
Ok, nur mal so gefragt, welcher Schaden ist dir denn bis jetzt dadurch entstanden, wie hast du den Schaden kompensiert (Stichwort Schadensminderungspflicht)?

Zitat:
was kann ich tun?
Willst du dazu eine realistische Antwort? Die 4 Tage warten...

4x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
raf239
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten;-)

Hatte vergessen zu schreiben das mir der Autoverkäufer am Dienstag den 01.12.2015 TÜV für das Fahrzeug für den Mittwoch den 02.12.2015 zugesichert hatte( mein Freund war Zeuge)

Gelten solche nebenabsprachen die nicht im Kaufvertrag stehen? Sind Sie wirksam?

Denn er Habsucht heute immer noch nicht bei mir gemeldet und ich würde gern aus dem Vertrag austreten!!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag, so etwas wie z.B. " Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen"?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Gelten solche nebenabsprachen die nicht im Kaufvertrag stehen? Sind Sie wirksam?


Sind sie. Aber was willst du, schnell ein Auto oder einen langen Rechtsstreit?
Abgesehen davon dürfte dir eine Fristsetzung zumutbar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Warte doch einfach mal ein paar Tage ab. Wegen so einem Kinkerlitzchen was du hier veranstaltest kannst du sicherlich NICHT aus dem Vertrag aussteigen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Rechtlich kann ich Dir nicht mehr sagen als bereits geschrieben wurde. Möchte jedoch an dieser Stelle warnen, dass man niemals hergehen sollte und ein Fahrzeug vor Übergabe zu bezahlen. Eine kleine Anzahlung geht notfalls schon mal, aber wer bitte bezahlt den kompletten Kaufpreis vorab? Würde das Autohaus heute in die Insolvenz rutschen, wäre Deine Kohle mit großer Sicherheit futsch.

1x Hilfreiche Antwort

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