Folgender Fall,
Ich hab am Dienstag den 01.12.2015 einen Vertrag über Eine verbindliche Bestellung für ein Gebrauchtwagen unterschrieben,in einem Autohaus.
Vertrag Details;
Anzahlung 10.000€ Rest per Überweisung.
Restbetrag am 01.12.2016 überwiesen und am 02.12.2015 beim Autohaus eingegangen.
Liefertermin: KW49 unverbindlich
Der Verkäufer hatte mir zugesichert das, das Fahrzeug am 02.12.2015 Tüv bekommt und ich es dann mitnehmen kann. Mittwoch absage da der TÜV prüfer nicht kam. heute am 03.03 rieft mich der Verkäufer an und teilt mir mit das es nicht klappt da der Tüv prüfer immer noch nicht gekommen ist und er erst am Montag den 07.12.2015 kommt.
wie gesagt die Kaufsumme ist seit dem 02.12.2015 vollständig beim Verkäufer eingegangen bis jetzt habe ich kein auto.
was kann ich tun? in Verzug setzten? Ausfall schaden?
bitte schnellstmöglich um Hilfe
Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
!!!Zitat:Liefertermin: KW49 unverbindlich
Zitat:Der Verkäufer hatte mir zugesichert
Schriftlich od. Zeugen?
Zeugen
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hallo,
zu dem schon gefragten.
Klar kannst du das, via EInschreiben mit ordentlicher Frist, also mindestens 14 Tagen!Zitat:in Verzug setzten?
Ok, nur mal so gefragt, welcher Schaden ist dir denn bis jetzt dadurch entstanden, wie hast du den Schaden kompensiert (Stichwort Schadensminderungspflicht)?Zitat:Ausfall schaden?
Willst du dazu eine realistische Antwort? Die 4 Tage warten...Zitat:was kann ich tun?
Danke erstmal für die Antworten;-)
Hatte vergessen zu schreiben das mir der Autoverkäufer am Dienstag den 01.12.2015 TÜV für das Fahrzeug für den Mittwoch den 02.12.2015 zugesichert hatte( mein Freund war Zeuge)
Gelten solche nebenabsprachen die nicht im Kaufvertrag stehen? Sind Sie wirksam?
Denn er Habsucht heute immer noch nicht bei mir gemeldet und ich würde gern aus dem Vertrag austreten!!
Was steht denn im Vertrag, so etwas wie z.B. " Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen"?
Zitat:Gelten solche nebenabsprachen die nicht im Kaufvertrag stehen? Sind Sie wirksam?
Sind sie. Aber was willst du, schnell ein Auto oder einen langen Rechtsstreit?
Abgesehen davon dürfte dir eine Fristsetzung zumutbar sein.
Warte doch einfach mal ein paar Tage ab. Wegen so einem Kinkerlitzchen was du hier veranstaltest kannst du sicherlich NICHT aus dem Vertrag aussteigen.
Rechtlich kann ich Dir nicht mehr sagen als bereits geschrieben wurde. Möchte jedoch an dieser Stelle warnen, dass man niemals hergehen sollte und ein Fahrzeug vor Übergabe zu bezahlen. Eine kleine Anzahlung geht notfalls schon mal, aber wer bitte bezahlt den kompletten Kaufpreis vorab? Würde das Autohaus heute in die Insolvenz rutschen, wäre Deine Kohle mit großer Sicherheit futsch.
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