Hallo,
ich habe gestern einen Neuwagen bestellt. In dieser Bestellung steht unter
"1. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung (Angebot des Kaufes) nicht binnen 21 Tagen ab Datum der Abgabe ablehnt...."
Nun ist folgendes - ich hatte mich auf Grund fehlender Erfahrung, jedoch anfänglicher Begeisterung für ein easytronic Schaltgetriebe (halbautomatisch) entschieden. Nun wurde mir davon abgeraten und ich möchte die Bestellung nun unbedingt ändern auf Schaltgetriebe. Die Bestellung gilt in Verbindung mit einer Finanzierung. Am Montag soll ich Bescheid bekommen, ob es geklappt hat. Was ist, wenn die Sache bereits durch ist? Kann ich die Bestellung dann noch ändern bzw kann ich das überhaupt??? Kann man sie vorher noch "kippen"?
Danke !!
LG
Verbindliche Bestellung eines Neufahrzeuges
29. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2009 | 06:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbindliche Bestellung eines Neufahrzeuges
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 29. März 2009 | 11:08
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
quote:
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung (Angebot des Kaufes) nicht binnen 21 Tagen ab Datum der Abgabe ablehnt.
So wird man den Kaufvertrag los, anders nicht.
Ändern, oder danach stornieren ist nicht vorgesehen und eine Kulanzhandlung.
Also ich würde schriftlich per Einschreiben Rückschein oder Abgabe durch Zeugen kündigen. Danach kann man über das gewünschte Auto verhandeln.
Wobei das eigentlich kein Problem ist das Fahrzeug ist noch nicht produziert
K.
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"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
#2
Antwort vom 29. März 2009 | 13:37
Von
Status: Schüler (492 Beiträge, 95x hilfreich)
quote:
So wird man den Kaufvertrag los, anders nicht.
Ändern, oder danach stornieren ist nicht vorgesehen und eine Kulanzhandlung.
Also ich würde schriftlich per Einschreiben Rückschein oder Abgabe durch Zeugen kündigen. Danach kann man über das gewünschte Auto verhandeln.
Hallo,
das ist Unsinn. Der Kaufvertrag ist bindend und den bekommt man nicht los.
Da steht doch, das der Kaufvertrag zustande kommt, sofern der Verkäufer ihn nicht innerhalb 21 Tage ab Bestellung des Käufers ablehnt.
Da kann der Käufer kündigen wie er will.
Ich würde morgen direkt mal dort anrufen und den Änderungswunsch vortragen. Da lässt sich bestimmt eine Lösung finden.
Gruß
DemIhm
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#3
Antwort vom 29. März 2009 | 17:09
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 29. März 2009 | 17:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, danke für Eure Antworten. Es hängt noch eine Finanzierung dran und da habe ich gelesen, dass ein Finanzierungsantrag widerrufbar ist und das ja ein Koppelgeschäft ist. In der Bestellung steht auch "gilt in Verbindung mit Finanzierungsgeschäft..." Nun muss ich halt sehen wie das geht, dennoch hoffe ich auf Kulanz. Konnte schon gar nicht mehr ruhig schlafen. Aber so ist das, wenn man alles überstürzt!
LG
#5
Antwort vom 29. März 2009 | 18:45
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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