Verbindliche Bestellung ohne unterschrift

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb517722-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbindliche Bestellung ohne unterschrift

Mein Verlobter und ich waren am Wochenende auf Autosuche. Wir brauchen beide ein neues. Ich habe mich für ein Neuwagen entschieden. Mein Verlobter hat sich einen gebrauchten näher angeschaut und auch gefahren. Der Verkäufer hat relativ schnell darauf gepocht das etwas unterschrieben wird. Mein Verlobter (amerikaner der kaum deutsch spricht) hat für beide autos eine "verbindliche bestellung" unterschrieben ohne das einem von uns genau erklärt wurde was das ist. Uns war beiden nicht klar wie bindend dieses angebot ist. Klar unwissenheit schützt nicht aber trotzdem ist es jetzt echt doof. Ich habe von dem verkäufer eine kopie der verbindlichen bestellung bekommen auf der weder verkäufer noch wir unterschrieben haben. Auf dem original hat mein verlobter unterschrieben aber ob der Verkäufer unterschrieben hat weis ich nicht (gesehen hab ich nichts). In den AGB steht "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen höchstens 14 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten kaufgegenstandes innerhalb der jweils genannten fristen schriftlich bestätigt oder ausliefert".
Heist das nicht das wir eine schrifliche bestätigung des Verkäufers haben müssten, sprich eine Unterschrift auf den Formularen oder nochmal extra was, was er uns zukommen lässt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von fb517722-26):
Heist das nicht das wir eine schrifliche bestätigung des Verkäufers haben müssten,

Nein. Die Form der Bestätigung ist nicht offenbar festgelegt worden, so kann er frei wählen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von fb517722-26):
sprich eine Unterschrift auf den Formularen
Nein, woraus sollte das denn hervorgehen? Eine Unterschrift ist aber generell nicht nötig. Eine mündliche Zusage reicht wenn nicht explizit etwas anderes gefordert ist.

Signatur:

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Form der Bestätigung ist nicht offenbar festgelegt worden, so kann er frei wählen.
Sogar noch schlimmer, die Bestätigung kann auch unterbleiben und direkt durch die Lieferung ersetzt werden.

Zitat:
amerikaner der kaum deutsch spricht
Da könnte man vielleicht eine Anfechtung wegen Irrtum rausziehen. Problem dabei: Man schuldet ggf. Schadenersatz.
Um was für Fahrzeuge geht es denn, von der Stange oder individuell geordert? Denn wenn es das Standardmodell ist welches täglich 3 mal verkauft wird wäre das schon mal nicht schlecht, wenn es hingegen die Sonderfarbe Rosa war ...

Stefan

PS: Gab es denn wenigstens einen ordentlichen Rabatt? Bei 2 Autos auf einmal gab es da bestimmt viel Spielraum.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da könnte man vielleicht eine Anfechtung wegen Irrtum rausziehen.


Ich muß es jetzt wohl doch mal heraussuchen, weil es der zweite solche Fall in einer Woche ist, aber wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht, haben Gerichte bisher immer geurteilt, daß es eigenes Risiko ist, etwas zu unterschreiben, das man sprachlich nicht versteht - und der Irrtumsanfechtung gerade nicht zugänglich.

Was wollte man auch behaupten, daß man geglaubt hat, man unterschreibt eine Autogrammkarte? :D

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Was wollte man auch behaupten, daß man geglaubt hat, man unterschreibt eine Autogrammkarte? :D


Sehe ich ähnlich. Und mindestens (exemplarisch) die Abschnitte
"BMW 330i"
und
"45.000€"
sollten auch für einen nicht-Muttersprachler verständlich sein. Dass man kein Beratungsprotokoll unterschreibt, dürfte dem durchschnittlichen Menschenverstand entsprechen.

Ich sehe da einzig eine realistische Chance, wenn die 10 (bzw. 14-) Tägige Frist fruchtlos verstreichen sollte. Insofern Glück: Nicht selten ist diese Frist sogar 6 Wochen lang!

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

nicht umsonst hatte ich im Konjunktiv und "vielleicht" geschrieben. Mir erscheint das auch recht aussichtslos, und noch dazu sehr kostspielig. Und da am Ende trotzdem Schadenersatz bleiben kann wäre das insgesamt ein großer Pyrrhussieg.

Stefan

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