Verdacht auf Vertragsbruch/Betrug nach Autokauf

25. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)
Verdacht auf Vertragsbruch/Betrug nach Autokauf

Hallo,

leider reicht der Betreff nicht für eine ausführliche Beschreibung...
Sachverhalt ist folgender: Ich habe Mitte Oktober einen Gebrauchtwagen von privat gekauft. Im Kaufvertrag wurde mit aufgenommen, dass der Verkäufer bis zum 23.10. leichte Rostschäden beseitigt. Betrag wurde voll bezahlt, Brief und Schein sind in meinem Besitz.
Auf dem Weg zur Werkstatt wegen der Nachbesserung ist ihm ein Kühlerschlauch gerissen, Motor heiß gelaufen und ein Pleuellagerschaden entstanden. Er hat angeboten den Schaden auf Kulanz selber zu richten bzw. richten zu lassen damit er nach seiner Aussage etwas "in der Hand hat", soweit verständlich.
Seitdem wurde mehrmals die Abholung geplant weil das Auto "zum Wochenende hin" fertig sein würde. was aber immer wieder verschoben wurde da der Verkäufer das Auto nicht holen konnte. Wollte mich bei der Werkstatt persönlich erkundigen um besser planen zu können da zwischen Verkäufer und mir 350km liegen, Ergebnis: Unter dem genannten Namen kein Kontakt. Auf Nachfrage beim Verkäufer gibt es nur einen Namen, Adresse oder Firmenname gibt er nicht raus, warum auch immer.
Vergangenen Freitag (20.12.) war die erneute Abholung geplant da der Wagen "fertig" sei, Ergebnis: Angeblich läuft der Motor schlecht, Abholung nicht möglich. Der VK hat dann den Motorenbauer angerufen, der versprach mir wir können den Wagen am Montag (23.12.) anschauen. Auf mehrmaliges Bitten hat der VK die angebliche Privatnummer des Motorenbauers rausgegeben, allerdings erreicht man dort nur die Mailbox. SMS wurden nicht beantwortet.
Fakt ist für mich aktuell:
-Standort des Autos unbekannt bzw. wird verschwiegen
-Keine Kontaktaufnahme zu den angeblich Verantwortlichen

Sämtliche Aussagen des Verkäufers klingen eher nach Hinhaltetaktiken mit fragwürdigen Argumenten.

Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer unter Druck zu setzen? Wenn es meinetwegen eine eingetragene Firma wäre, die aussagt "Die Reparatur benötigt noch 3 Wochen", ok, würde ich verstehen, unter dem aktuellen Sachverhalt klingt das ganze für mich allerdings eher wie ein erfundenes Luftschloss.

Danke und viele Grüße!

Problem nach Autokauf?

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28 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Schon gezahlt?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja, steht recht weit oben im Text.

Nach bisheriger Recherche bin ich auf das Stichwort "Nichterfüllungsschaden" gestoßen. Wäre die Thematik hier anwendbar?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Noch nicht, kommt aber noch.
Du solltest dem Verkäufer nachweisbar eine Frist zur Erfüllung setzen (14 Tage nach Datum, Postlaufzeit mit bedenken), am Besten per Einschreiben mit Rückschein.

Nach Frsitablauf trittst du vom Kauf zurück, kaufst dir ein vergleichbares Auto (du suchst natürlich erstmal etwas um das günstigste zu finden, aber du musst das nicht übertreiben, ein angemessener Aufwand ist aber zumutbar) und stellst ihm den Kaufpreis des Autos in Rechnung.
Wenn er nicht zahlt (was wahrscheinlich passieren wird), dann nimmst du dir einen Anwalt und klagst.
Dann kannst du nur hoffen, dass der Gegner zahlen KANN (auch wenn er vielleicht nicht WILL), sonst bleibst du auf allen Kosten (und dem bereits gezahlten Kaufpreis) sitzen.

Möglicherweise könnte der Verkäufer sogar ein Betrüger sein und sich damit strafbar gemacht haben (z.B. wenn er das Auto garnicht hat).

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Der erste Teil klingt plausibel und "sympatisch".

Der Vorschlag mit dem vergleichbaren Auto ist eher schwierig. Dieses Auto ist eher rar, es gibt im Schnitt nur 25-30 aktuelle Verkäufe in Deutschland, dementsprechend sind die Preise. Deswegen würde ich erst die eine Sache zu den Akten legen bevor ich eine zweite Sache anstoß was ohnehin schwer umsetzbar ist.

Wie stehen die Chancen nach abgelaufener, nachweisbar gesetzter, Frist aus dem Kaufvertrag rauszukommen?
Sollte ich aus dem Kaufvertrag austreten können (die Abholfrist ist wiegesagt schon 8 Wochen verstrichen), wie kann ich das Geld mit Nachdruck einfordern? So wie ich jetzt dem Auto hinterherlaufe wird es mit dem Geld nicht besser sein denke ich.

Zum Thema Existenz des Autos: Ich bin es probegefahren, Bilder hat er mir auch zukommen lassen bezüglich einer kleinen Reparatur VOR dem Kühlerschaden. Das war aber gerade mal anderthalb Wochen nach Kauf. Seitdem verliert sich die Spur des Autos in Vertröstungen und neuen Versprechen.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer unter Druck zu setzen? <hr size=1 noshade>



Du musst dem Verkäufer erst mal eine Lieferfrist setzen, 7 Tage sollten hier reichen. Das Auto, wie vereinbart, mangelfrei. Macht er das nicht, ist er im Verzug, ab da muss er dir ggf. auch Anwaltskosten erstatten.

Geschieht nichts, kannst du den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Dann kannst du Zug um Zug gegen Rückgabe der Papiere dein Geld zurückfordern, dazu auch Zahlungs-Frist setzen. Den Zugang beider Erklärungen solltest du ggf.nachweisen können, am Besten Einschreiben.

Du könntest alternativ auch die Übereignung des Autos fordern, aber wegen der Mangelprobleme wäre das wohl keine gute Idee.

Das ist der "saubere" Weg, siehe § 323 BGB .

Vielleicht kann man das aber auch durch ein eindringliches Gespräch mit dem Verkäufer abkürzen, er soll sofort das Geld wieder zurückzahlen.

Betrug ist das übrigens nicht, "nur" ein Zivilrechtsstreit.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Die eigentliche Frage die man sich stellen muss: Würde eine potenter Geschäftsmann so ein Theater machen ? Oder sollte man eher annehmen das der Vertragspartner kein Geld hat den "Schaden" anständig reparieren zu lassen.

Dann bringt es einen leider wenig, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Ich würde den Butter ums Maul schmieren, um irgendwie an den Wagen zu kommen. Denn so wie es sich anhört ist der ja ein paar Euro wert, auch wenn er kaputt ist

Wenn man Glück hat holt er den Wagen nur nicht weil er die offene Rechnung des Motorenbauers nicht zahlen kann.
Wenn man Pech hat, hat es den nicht gegeben und der Wagen würden vom "echten Besitzer" abgeholt.

Versuch weiter zu nerven, notfalls hinfahren und zwingen den Wagen "jetzt" zu "besuchen".


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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#7
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie schon erwähnt, den Wagen gab es, bin ihn ja probegefahren.

Wenn es um das Geld für den angeblichen Motorenbauer geht wäre ein offener Dialog sinnvoll. Ich zumindest als Verkäufer würde die Karten auf den Tisch legen und den Käufer auf dem aktuellsten Stand halten, zudem die Kontaktdaten der Werkstatt durchgeben.

Zu dem Mahnschreiben: Ich nehm mal an ich MUSS die Auslieferung/Übergabe des Wagens zum Bestandteil der Frist machen? Direkt vom Vertrag zurücktreten halte ich für unwahrscheinlich.

Der Punkt ist, ich bin nicht unmittelbar auf genau diesen Wagen angewiesen. Ich hab dort "zugeschlagen" weil bei jedem weiteren Auto die Kosten für Anfahrt (+300km) und 5-Tages-Zulassung dazugekommen wären. Kosten, die den Zustand des aktuellen Wagens in einen gleichwertigen Zustand zu den anderen Inseraten bringen würden. Deswegen bringt meiner Meinung nach "Butter ums Maul schmieren" wenig, wie denn? Mehr Geld? Dafür gibt es teils bessere Wagen.

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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Zu dem Mahnschreiben: Ich nehm mal an ich MUSS die Auslieferung/Übergabe des Wagens zum Bestandteil der Frist machen? Direkt vom Vertrag zurücktreten halte ich für unwahrscheinlich.



Ja, so ist es, beliebter Fehler:

Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten .

Zwei Erklärungen, 1. Mahnung/Verzug, 2. Rücktritt.

Man könnte es auch so sehen, daß du sofort zurücktreten kannst, weil sich das schon so lange zieht. Aber die vorherige Mahnung ist eben 1000% sicher.

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#9
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Übrigens, wenn du zurücktritts musst du die Papiere zurückgeben. Danach bleiben nur Geldforderungen übrig.
Hat der nichts, ist nichts zu holen.

So aber, kann er den Wagen nicht verkaufen und je nach Wert und Schaden hast du wenigstens was.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Übrigens, wenn du zurücktritts musst du die Papiere zurückgeben. Danach bleiben nur Geldforderungen übrig.



Das erweckt den falschen Eindruck, man würde dann mit leeren Händen da stehen.

Nach Rücktritt wäre Zug um Zug rückabzuwickeln, Papiere gegen Geld. Da Austauschort beim Käufer ist, muss der Verkäufer faktisch vorleisten, das Geld vorbei bringen oder überweisen.

Der Rücktritt ist also völlig unproblematisch und risikolos.

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#11
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
Der Rücktritt ist also völlig unproblematisch und risikolos.


Wenn der Andere das Geld noch hat :-)

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#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wenn der Andere das Geld noch hat :-)



Das Auto hat er ja noch.

Verkaufen kann er es ohne Papiere nicht.

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#13
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Stimmt, aber was geht ihn das Auto an.

Vorteil: VK
Nachteil: K

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Stimmt, aber was geht ihn das Auto an.

Vorteil: VK
Nachteil: K



Ein Auto kann man pfänden, verkaufen, versteigern, um so zu seinem Geld zu kommen.

Wieso das ein Nachteil für den K sein soll und ihn das Auto "nichts angeht" verstehe ich nicht. Ganz besonders, wenn er die Papiere hat.

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#15
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Der VK hat das Geld, das hat er ausgegeben, das ist weg. Des weiteren hat er Schulden wie ....... (mal angenommen)

Der Käufer hat nichts, nur einen Anspruch auf das Geld. Und auf den defekten evtl. zerlegten Wagen der nicht auffindbar ist......
Und der Rechtsweg bis zur Pfändnung ist mit Kosten gepflastert auf denen er sitzenbleiben kann.

Bekommt der Käufer den Wagen in die Finger, ist sein Schaden um den Betrag geringer den der Wagen (noch) wert ist.

Ist der Verkäufer vermögend: Lass einen Anwalt den platt machen...:-)



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Erstmal danke für die rege Teilnahme/Diskussion.

Zu den letzten Posts: Nehmen wir mal an, ich würde vom Kauf zurücktreten, wie gut stehen die Chancen an mein Geld ranzukommen?

Es kann doch nicht sein, dass man gesetzlich (nach potentiellen Rücktritt) gesehen im Recht ist und trotzdem der Gelackmeierte ist? Ich weiß er geht arbeiten, hab ihn dort wegen der angeblichen Abholung schon besucht, er hat ein Auto, Wohnung etc. Kann er nicht Zwangsgepfändet werden um die Kohle zusammenzukratzen?
Am Tag der vermeintlichen Abholung hat er noch erzählt er wolle über die Firmeneigene Hausbank einen Kredit aufnehmen um sich seinen Traumwagen zu finanzieren. Wenn dafür Spielraum vorhanden ist, dann auch für die Rückzahlung.

Faktisch gehört der Wagen ja mir, hab den Brief, Schein und den Kaufvertrag. Inwiefern wäre der Gedankengang falsch den Wagen als gestohlen zu melden und eine Anzeige gegen den VK einzuleiten?

Das wäre jetzt mein Worst-Case-Szenario.

Ich bin mitlerweile schon so weit zu sagen : Behalt Betrag X, geb mir den Rest und ich buchs unter Lehrgeld ab oder mich an den Kosten für die Motorrevision zu beteiligen. Aber bezüglich des Motorenbauers glaub ich immer noch das es vorgeschoben ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Faktisch gehört der Wagen ja mir, hab den Brief, Schein und den Kaufvertrag. Inwiefern wäre der Gedankengang falsch den Wagen als gestohlen zu melden und eine Anzeige gegen den VK einzuleiten? <hr size=1 noshade>



Das ist eine sehr schlechte Idee, du würdest dich nach §§ 145d , 164 StGB strafbar machen.

quote:<hr size=1 noshade>Nehmen wir mal an, ich würde vom Kauf zurücktreten, wie gut stehen die Chancen an mein Geld ranzukommen? <hr size=1 noshade>


Das Bonitätsrisiko des Schuldners kann dir Keiner abnehmen.

Ab wann du Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten hast, hatte ich oben geschrieben.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
Faktisch gehört der Wagen ja mir, hab den Brief, Schein und den Kaufvertrag. Inwiefern wäre der Gedankengang falsch den Wagen als gestohlen zu melden und eine Anzeige gegen den VK einzuleiten?


Er hat den Wagen doch von dir bekommen. Da würdest du dich strafbar machen.

quote:
Kann er nicht Zwangsgepfändet werden um die Kohle zusammenzukratzen?


Ich kennen viele die "nix" haben, aber Mercedes fahren.

quote:
Ich weiß er geht arbeiten, hab ihn dort wegen der angeblichen Abholung schon besucht, er hat ein Auto, Wohnung etc.

Dann könnte doch auch sein das es eben Probleme gibt, die man auch aussitzen kann

quote:
Am Tag der vermeintlichen Abholung hat er noch erzählt er wolle über die Firmeneigene Hausbank einen Kredit aufnehmen um sich seinen Traumwagen zu finanzieren. Wenn dafür Spielraum vorhanden ist, dann auch für die Rückzahlung.

Bedeutet aber auch das er kein Geld hat. Er hat mit deinem Geld angezahlt und den Rest finanziert. Und jetzt kostet der Motor Kohle die er nicht hat.

Erhöh den Druck erst mal und droh mit Anwaltskosten




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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#19
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Druck erhöhen werd ich morgen, da ist mein persönlicher Stichtag.

War eben mal bei der Polizei, immerhin ist der Wagen nicht als gestohlen gemeldet.

Ein Bekannter hat mir etwas von wegen Schuldschein erzählt. In seinem Fall ging es um einen Ebaykauf. Er meinte etwas von einer Gültigkeit von 30 Jahren, abgeschlossen wurde das Ding definitiv nach 2002 (Neuregelung). Hätte ich ihn damit nicht "an den Eiern?"

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Neuigkeit: Hab über einen Internet-Adressenfitzel auf einem Bild, welches mir der VK per Handy hat zukommen lassen, die Adresse ausfindig gemacht. Ist ein Folierungsbetrieb, mein Wagen ist auch auf Kundenfotos auf der Homepage zu sehen.

Werd mich morgen als interessierten Kunden für eine Komplettfolierung des Wagens meines Vaters ausgeben und durch die Blume paar Fragen zu meinem Wagen stellen, mal schauen was bei rauskommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
as von wegen Schuldschein erzä 30 Jahre


Du braucht einen "Titel" vom Gericht durch einen Mahnbescheid.....



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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nehmen wir an, der Wagen wäre nicht gestohlen, gehörte dem Verkäufer aber nicht oder nur teilweise oder wäre verpfändet... dann konnte er das Auto nicht wirksam verkaufen, und die Papiere müßte der Käufer an den Eigentümer herausgeben.

Es stehen ja die Papiere dem Eigentümer des Fahrzeugs zu, nicht das Fahrzeug dem Besitzer der Papiere.

Zwar hätte der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, aber wenn der VK das Geld nicht mehr hätte, stünde der Käufer erstmal ohne beides da.

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"Morgenstund ist ungesund."

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#23
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie lässt sich denn dieser Sachverhalt überprüfen? Hab schon versucht die Kontaktdaten der Person rauszufinden, welche im Brief und Schein eingetragen ist.

Haben den Wagen übrigens am Freitag geholt. Laut Personal stand er dort über 6 Wochen ohne einen Handgriff, also kein Motorenbauer, keine Reparatur. Nach Aussage eines Arbeiters sei der VK bekannt für solche Spielchen, er habe gemeint der Wagen sei nur angezahlt... Warum er mit der Wahrheit nicht ans Licht kam erschließt sich mir immer noch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Hab eben nochmal den Kaufvertrag gelesen, dort steht die "Garantieklausel" drin, dass das Fahrzeug sein rechtmässiges Eigentum und frei von Rechten Dritter sei. Wie verhält es sich damit?

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wenn das nicht stimmt, dann stimmts eben nicht. In dem Fall gehört dir das Auto im Allgemeinen trotzdem nicht.

Außer der Verkäufer hat es sich geliehen (oder ist auf ähnliche Weise freiwillig in dessen Besitz gekommen) und dann verkauft, während du in gutem Glauben warst. Oder wenn es öffentlich versteigert wurde (nicht bei ebay...) Möglicherweise gibts noch eine oder zwei Ausnahmen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Stc41061
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Bliebe noch die Frage wie sich der Sachverhalt überprüfen lässt?

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Sie jetzt das Auto haben, würde ich erstmal nichts mehr überprüfen. Offenbar erhebt akut niemand anders Anspruch auf das Fahrzeug.

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Haben den Wagen übrigens am Freitag geholt. <hr size=1 noshade>



Ich habe da grosse Zweifel, ob der Verkäufer privat handelt, oder nicht doch als Unternehmer.

Jedenfalls hat jetzt die Beweislast nach § 363 BGB gewechselt, ob man § 476 BGB anwenden kann, ist offen.

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1x Hilfreiche Antwort

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