Verjährung beim Gebrauchtwagenkauf?

26. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Tobias42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung beim Gebrauchtwagenkauf?

Hallo!

Vor etwa 1,5 Jahren kaufte ich mir einen gebrauchten Alfa 33 für 3000 DM. Gleich eine Woche nach dem Kauf streikte die Lenkung wegen einem Leck in der Servopumpe -> ca. 2000 DM Reparaturkosten. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Verkäufer nichts davon wusste, so schnell wie sich das Problem verschlimmerte. Vorsichtshalber ließ ich mir die kaputten Teile von meiner Werkstatt mitgeben, unternahm aber dann leider noch nichts. Außerdem war bemerkte ich erst nach dem Kauf, dass das Getriebe erhebliche Synchronisationsprobleme hat und auch bei eingelegtem Gang bei höheren Geschwindigkeiten laute Klappergeräusche verursacht. Der Verkäufer meinte damals, alle setsamen Geräusche seien normal und würden am Allrad liegen, was ich ihm dummerweise zuerst glaubte.

Nach 1000 Kleinigkeiten (Auspuff, Antenne, Tankstutzen .. ) hat meine Werkstatt vor kurzem einen Schaden festgestellt, der meiner Meinung nach das Fass zum überlaufen bringt. Beim Reifenwechseln musste ich zu meinem Entsetzen feststellen, dass meine Vorderreifen auf der Innenseite kein Profil mehr hatten, obwohl sie außen einwandfrei waren. Also ließ ich eine Achsvermessung durchführen und den Sturz einstellen. Die Werkstatt teilte mir mit, dass ich mich zwischen einem verstellten Sturz und mangelhalftem Geradeauslauf entscheiden müsste, weil das Auto so verbogen sei.

Der Verkäufer hatte mir damals aber gesagt, dass das Auto nur einen Blechschaden gehabt hätte, der vollständig repariert worden sei. Der Kaufvertrag besteht nur aus ein paar handschriftlich ins Handbuch geschriebenen Zeilen. Es ist dort nicht von irgendwelchen Haftungsausschlüssen die Rede.

Nun ist meine Frage: Habe ich nach so langer Zeit noch eine Chance auf Schadensersatz in irgendeiner Form, oder kann ich das gleich vergessen?

Vielen Dank für euren Rat!
Tobias

Problem nach Autokauf?

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