Verkäufer tritt von Fahrzeug Reservierung zurück

14. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go328863-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer tritt von Fahrzeug Reservierung zurück

Hallo,
vorab kurze abkürzungen für den Text. Es geht um ein Autokauf eines Madza Mx-5, welcher mit sehr gut gefallen hat und ich dennoch haben will!

vk1 = Verkäufer 1 = Besitzer
vk2 = Verkäufer 2 = Eigentümer

Zum Ablauf:
Ich - Käufer wollte Auto anschauen und Probefahren kommen - aus 255km Entfernung.
Nach durchsicht des Fahrzeuges und Probefahrt wurde mit vk1 ein Preis (von Ursprünglich 13950€ inseriert) verhandelt Aufgrund von Mängeln und auf 13500€ geeinigt. Ein Kaufvertrag mit vermerk auf Reservierung 20% des VK Preises erstellt. Diese 20% habe ich bezahlt. Der Vertrag jedoch nicht komplett unterschrieben, nur das Geld wurde auf dem Vertrag quittiert.

Nach diesen 2Std Wartezeit, da der vk1 noch etwas umbauen musste bevor er diesen verkaufen konnte, weigert sich vk1 das Auto zu verkaufen, da vk2 (Eigentümer) ihn dies verbietet, da der Preis zu gering, da vk2 mit vk1 einen Preis von 14000€ vereinbart hatten.
Vk1 wollte die 20% Anzahlung zurückquittieren, ich als Käufer wollte das Auto haben und habe mich geweigert.

Die Vorauszahlung habe ich nun dort liegen lassen, da ich den Wagen haben will und habe gemeint das ich wohl einen Rechtsbeistand nehmen werde, damit ich den Wagen bekomme!
Bin dann wieder nach Hause gefahren, ohne Wagen.



1. Jetzt möchte ich wissen ob ich die möglichkeit habe das Auto für 13500€ noch zu bekommen ohne Papiere, Schlüssel und unterschriebenen Kaufvertrag.
2. Und (Wie kann vk1 einfach sich auf einen Preis einigen wo vk2 sich dagegenentscheidet?)
ob ich einen Schadensersatz für die Anfahrt und Zeit bekomme, obwohl ich das Fahrzeug nur zur Besichtigung anschauen wollte.

Danke für die Antworten, würdet mir echt weiterhelfen.

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go328863-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wollte damit nur ausdrücken das dem "Verkäufer1" nicht den Wagen gehört und damit kein Eigentürmer ist.
"VK1" und "Eigentürmer" = "vk2" scheinen verwandt zu sein.

-> Die Anfahrt war mit Auto und Kumpel war dabei.

-> Die 2 Stunden Wartezeit resultierten aus einem Umbau am Fahrzeug selber.

-- Editiert go328863-14 am 15.02.2012 00:07

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
go328863-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das ist Richtig.

Kann ich da einen Schadensersatz für Wartezeit (immerhin 2Std) und evtl. Anfahrtskosten geltend machen?

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
go328863-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

"Meine Frage würde hier zwar anders lauten, aber nun gut."

Wie würde deine Frage lauten?

Wie ich wieder an meine 20% Anzahlung komme oder den vk1 dingfest machen kann?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
1. Jetzt möchte ich wissen ob ich die möglichkeit habe das Auto für 13500€ noch zu bekommen ohne Papiere, Schlüssel und unterschriebenen Kaufvertrag.


Ohne Kaufvertrag lediglich Anspruch auf die geleistete und vom VK quittierte Anzahlung.

quote:
2. Und (Wie kann vk1 einfach sich auf einen Preis einigen wo vk2 sich dagegenentscheidet?)
ob ich einen Schadensersatz für die Anfahrt und Zeit bekomme, obwohl ich das Fahrzeug nur zur Besichtigung anschauen wollte.


Was VK1 und VK2 miteinander absprechen ist für K irrelevant.
Schadensersatz nein, da zum Zeitpunkt für die Besichtungsfahrt noch kein Preis sowie Kaufvertrag existierten.

Wurde denn überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen (für einen Mazda xxx mit Laufleistung xxxx zum Preis von xxx )?

Hier könnte man den VK ggfs. festmachen. Denn er schuldet damit die Lieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs, nicht jedoch des besichtigten Fahrzeugs weil ihm als Nichteigentümer die Lieferung eventuell unmöglich ist.

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Alles steht unf fällt mit der Frage, ob ein Kaufvertrag bereits geschlossen war.

Laut Sachverhalt hat dies den Anschein. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt müssten sie den Vertragschluss nachweisen. Wenn Ihnen dies gelingt haben Sie Ansprüche gegen Verk1.

Verk2 ist allerdings auch nicht ganz knusper, dass er wegen 3,5 % Nachlass so einen Aufriss macht der Verk1 Probleme bereiten kann.

Schreiben Sie Verk2, dass Sie aus Kulanz den Wagen für 13700 nehmen würden (obwohl 13.500,-- vereibart waren) ansonsten würden Sie einen Rechtsanwalt einschalten der Ansprüche gegen Verk1 prüfen wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Alles steht unf fällt mit der Frage, ob ein Kaufvertrag bereits geschlossen war.

Laut Sachverhalt hat dies den Anschein. ...



Ich glaube nicht. es war klar, dass der KV schriftlich geschlossen werden sollte.

Schon deshalb ist davon auszugehen, dass er mangels Unterschriften noch nicht zustande gekommen ist.

Da das ein Privatverkauf war, der "VK" hat den Eigentümer nur vertreten, wollte der sicher nicht ohne Gewährleistungsausschluss verkaufen. U.A. auch deshalb und weiterer von der BGB-Regelung abweichender Vereinbarungen, scheidet ein mündlicher KV mangels Einigung aus.

Bleibt nur die Rückforderung der Anzahlung, die muss aber auch zurückgezahlt werden, das wurde ja bereits vom "VK" angeboten.


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