Hallo zusammen, ich habe letzte Woche ein Auto bei einem örtlichen Autohaus angeschaut. Anscheinend wird es von einer Privatperson über das Autohaus verkauft. Ich weiß nicht wie üblich sowas ist, aber etwas seltsam kam es mir schon vor. Das Autohaus is an sich ist aber sehr seriös. Nach der Probefahrt kam dann auch der private Verkäufer auf das Gelände und wir verhandelten über den Preis. Wir waren uns relativ schnell einig und zum Deal vereinbarten wir außerdem 2 Jahre Garantie, neue Inspektion und dass das Verdeck ordentlich schließt.
Die 2 Jahre Garantie sind eigentlich bei Privatverkauf ausgeschlossen, können allerdings bei dem Autohaus gegen Aufpreis "dazugebucht" werden. Wir vereinbarten außerdem, dass der Deal eine Woche später zu Papier gebracht wird weil der zuständige Verkäufer des Autohauses erst dann wieder da ist und ich unter der Woche sehr wenig Zeit habe.
Da ich den Wagen auch gerne über das Autohaus finanzieren möchte, rief ich heute mal bei dem Verkäufer an. Es stellte sich heraus, dass der Fahrzeugbesitzer diesen Deal doch plötzlich anders in Erinnerung hatte und keine Lust hat, den Aufpreis für Inspektion und Händlergarantie zu übernehmen. Ich bin jetzt natürlich ziemlich vor den Kopf gestoßen und verständlicherweise auch wütend auf den privaten Verkäufer. Beim Handschlag waren meine Freundin und deren Vater als Zeugen anwesend.
Kann mir jemand sagen, wie ich rechtlich am besten vorgehe? Ich habe natürlich keine Lust einen höheren Preis als vereinbart zu bezahlen und nochmal neu zu verhandeln. Zumal ich das Fahrzeug dringend zum 1. Februar brauche
-- Editiert von fenixblack am 22.01.2019 22:14
Verkäufer will plötzlich nichts mehr von Versprechen wissen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatZumal ich das Fahrzeug dringend zum 1. Februar brauche :
Das dürfte wohl recht knapp werden.
Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Mitteilung das die vertragliche Vereinbarung anders war und es dafür mehrere Zeugen gibt
– für die Mitteilung ob er sich an die vertragliche Vereinbarung halten möchte Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Guten Tag,
das Ganze hört sich nach "Händlerverkauf ohne Gewährleistung" an.
Ich persönlich würde die Aussage des Fahrzeugbesitzers als "neues Angebot" interpretieren, dieses nicht annehmen und schleunigst das Geschäft verlassen.
Wer war eigentlich der Ansprechpartner zur Probefahrt? Der Händler? Ein Verkäufer des Händlers? Der Privatverkäufer?
Nur am Rande: ein seriöser Händler ist in der Lage, innerhalb einer Woche einen Wagen mit allem Drum und Dran zuzulassen.
Viele Grüße
Nervin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWir vereinbarten außerdem, dass der Deal eine Woche später zu Papier gebracht wird weil der zuständige Verkäufer des Autohauses erst dann wieder da ist und ich unter der Woche sehr wenig Zeit habe. :
Das klingt für mich danach, dass noch kein mündlicher Kaufvertrag geshlossen wurde, obwohl man sich ja handelseinig war. Aber das ist reine Spekulation, basierend auf Deinen insoweit nur rudimentären Auskünften.
Berry
Zitatdas Ganze hört sich nach "Händlerverkauf ohne Gewährleistung" an. :
Hab ich erstmal auch gedacht, dagegen spricht dann allerdings das ->
ZitatNach der Probefahrt kam dann auch der private Verkäufer auf das Gelände und wir verhandelten über den Preis. :
-- Editiert von spatenklopper am 23.01.2019 14:15
... mal ganz ehrlich:
was sucht ein privater Verkäufer auf dem Gelände eines Händlers???
Viele Grüße
Nervin
Käufer zum Beispiel?
Er will den Preis selbst verhandeln, die Interessenten aber nicht bei sich an der Wohnung haben.....
Dem Autohaus wird es egal sein, die Kassieren ihre Provision so oder so.
Das das so wie hier seltsam ist, bezweifel ich ja gar nicht.
Ein Verkauf im Kundenauftrag läuft in der Regel ja ohne den eigentlichen Eigentümer ab, aber es gibt eben auch Ausnahmen von der Regel.
ZitatDas Autohaus is an sich ist aber sehr seriös. :
-- Editiert von fenixblack am 22.01.2019 22:14
Warum? Weil die Fahrzeuge im Kundenauftrag verkauften? Damit die Sachmängelhaftung umgehen werden kann.
Eine 2 Jahre Garantie angeboten wird, die nicht das Papier auf dem es gedruckt wurde wert ist? (Hört sich ja immer gut an Garantie zu bekommen, ist aber gekoppelt an Laufleistung, ausschluss von Bauteilen etc. Und am Ende bekommt man nichts, siehe Kleingedrucktes in dieser Garantie Verträge)
Fazit, anders Fahrzeug suchen und kaufen.
Dies hier ist hochgradig unseriös.
Danke erstmal für die Antworten. Das Auto wird in Auftrag verkauft, das heißt es steht lediglich auf dem Grundstück des Autohauses ansonsten haben die mit dem Verkauf nichts zu tun. So ist meine aktuelle Info.
Im nachhinein hat sich jetzt herausgestellt, dass dem Fahrzeugbesitzer der Begriff Händlergarantie und dass diese Aufpreis kostet nicht geläufig waren. Der Mann ist kein deutscher und hat es wohl einfach nicht verstanden. Das ist auch tatsächlich glaubhaft. Natürlich könnte ich jetzt auf mein Recht und sein Wort letzte Woche beharren und den Mann verklagen. Allerdings kam es mir schon da recht seltsam vor, dass er so schnell zugestimmt hat, immerhin kosten 2 Jahre Garantie knapp 700€ bei dem Autohaus. Meine Moralvorstellungen werde ich aber nicht für ein paar € mehr oder weniger verkaufen.
Ich habe jetzt doch nochmal neu verhandelt und der Fahrzeugbesitzer wird selbstverständlich die Inspektion und alle anderen Punkte übernehmen. Ich kümmere mich um die Garantie bei irgendeinem externen Anbieter, der wahrscheinlich viel günstiger ist und mehr Leistung bietet. Der Kaufpreis war letztlich sowieso sehr gut, von daher schmerzt es mich auch kaum.
-- Editiert von fenixblack am 23.01.2019 19:26
Sehr gutZitatDer Mann ist kein deutscher und hat es wohl einfach nicht verstanden. :
§ 133 BGBZitatNatürlich könnte ich jetzt auf mein Recht und sein Wort letzte Woche beharren und den Mann verklagen. :
Und § 157 BGB
. Bei einigen Willenserklärungen kommt es tatsächlich "nur" auf den Willen des Erklärenden an. Bei Verträgen jedoch ist der objektive Empfängerhorizont maßgeblich, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung verstanden werden durfte.
Möglicher(jedoch letztlich unwahrscheinlicher)weise durfte der Fragende die Aussagen des Erklärenden trotzdem nicht im vorteilhaften Sinne verstehen. § 133 BGB
ist jedoch keineswegs der ausschlaggebende Grund dafür.
Abgesehen von Beweisfragen dürfte also der Vertrag sehr wohl, wie vom Fragenden angenommen, zustande gekommen sein.
Der ausländische Erklärende ist stattdessen - unter Umständen, dh nicht zwingend - durch das Anfechtungsrecht geschützt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten