(zweiter Versuch)
Liebe Rechts-Experten!
Ich habe vorgestern im Auftrag meiner Freundin 4 gebrauchte Alufelgen + Reifen über eine Annonce verkauft (225 Euro). Sie hat sie bis zum Verkauf ihres Autos (Frühjahr) gefahren.
Der Käufer hat sich die Felgen mit seiner Freundin angeschaut und wie gesehen gekauft. Ein schriftlicher Vertrag kam nicht zu stande. Heute ruft er an, eine der Felgen hätte einen Schlag der nicht auszuwuchten wäre und er wolle die Felgen zurückbringen.
Muß ich sie wieder zurücknehmen?
Die Felgen wurden bis zum Schluß gefahren und es gab keine Probleme damit. Auch optisch sehen Felgen und Reifen ok aus, was der Käufer heute am Tel. auch bestätigt hat.
Vielen Dank,
Verkauf Alufelgen privat>privat
27. September 2002
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Frage vom 27. September 2002 | 00:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Alufelgen privat>privat
#1
Antwort vom 4. Oktober 2002 | 16:02
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 128x hilfreich)
Bei Verkauf ohne Gewährleistung (wie besehen) besteht keine Rücknahmepflicht. Zumindest sollte sich die vermeintliche Unwucht, wann immer diese entstanden sein soll, durch Auswuchtgewichte abmildern lassen, schließlich haben Sie sie überhaupt nicht bemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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