Verkauf Privat - Händler - Privat

30. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
eglesias
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Privat - Händler - Privat

Hallo!

Ich brauche Ihre Hilfe! Ich habe mein Fahrzeug über einen Händler (einen Bekannten) verkauft. Das heißt, im Kaufvertrag stehe ich als Verkäufer. Und jetzt kommt das Interessante: bei der Überführung des Fahrzeug wurden erhebliche Mängel festgestellt, obwohl das Auto im absoluten Topzustand war (2 Jahre alt, alle Inspektionen und notwendigen Reparaturen). Das Scheckheft, alle Rechnungen sind dabei

Jetzt werde ich von dem Käufer angerufen (wahrscheinlich auch einem Händler). Mir wird erzählt, dass mehrere Reparaturen (in Gesamtwert von ca. 2.000 EUR) notwendig waren, um das Fahrzeug in Ordnung zu bringen und er von mir ZUMINDEST die Hälfte(!) der Rechnung gezahlt bekommen will. Nur dann unternimmt er keine rechtlichen Schritte...

Ich bin mir 200% sicher, dass das Fahrzeug im einwandfreien Zustand war, zumindest als ich es abgegeben habe. Ich bin nur 5.000km nach der letzten Inspektion gefahren. Allerdings stand dieses fast 3 Monate im Autohaus, bis es verkauft wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ihm in dieser Zeit im Autohaus etwas passiert ist.

Was würden Sie dazu meinen?

Vielen Dank im Voraus!
Alexander

Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Der Käufer müsste Ihnen schon beweisen, dass Sie von den angeblichen Mängeln wussten.
Nur dann wären Sie u.U. zur Übernahme der Kosten verpflichtet, wenn es sich überdies auch um Sachmängel handelt.

Ich denke der Käufer versucht hier nur einen Schuss vor den Bug.

Ich gehe davon aus, dass in dem geschl. Agenturvertrag die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde.

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#2
 Von 
eglesias
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ich verstehe eins aber nicht - was verstehen Sie unter Sachmängel? Welche gibt es denn noch?

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#4
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Was für ein komischer Vertrag???
Hast Du den Wagen direkt an den Käufer verkauft oder handelt es sich sozusagen um einen Vermittlungsvertrag. Hast Du den Kaufvertrag unterschrieben oder der Händler?
Ich kenne es nur so das man den Wagen an den Händler verkauft und dieser den dann weiterverkauft, manchmal in Vermittlungsgeschäften ist es üblich das Dein Name und Anschrift dort steht, aber an dich hat er keinen Anspruch, sondern nur an den Händler von dem er es gekauft hat. Der wiederum könnte sich dann an Dich wenden, muß aber natürlich die Mängel beweisen. Kommt immer darauf an was in dem Vertrag steht. Ich komme aus der Branche und habe das Tagtäglich gemacht. So einfach geht das nicht, egal welche Mängel dort sind. Entscheident ist der Vertrag!

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich kenne Kommisionsverträge, aber wie gesagt haften sie doch nicht dafür, sondern der Händler über den abgewickelt wurde und dieser kann dann an sie herantreten.
Ich gehe doch als Kunde dort hin wo ich gekauft habe. Und der Händler steht normalerweise auch in diesem Vertrag mit drinnen.
Haben sie über diesen Verkauf einen Vertrag???? Wer ist denn dort der Käufer????
Normalerweise der Händler. Es geht in einem Kommisionsvertrag den der Händler schließt darum, daß er von einem Privatmann ein Auto in Kommision verkauft, weil dort auch keine Umsatzsteuer drinnen sind. Deshalb erscheint beim Verkauf des Fahrzeuges ihr Name in dem Vertrag, weil der Händler sonst diesen versteuern müßte, beim Privatmann nicht....

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#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie gesagt, ich kenne es nur so, daß wenn ich ein Auto in Zahlung nehme, mache ich einen Ankaufschein mit dem Kunden. Beim Verkauf läuft dies zwar als Vermittlungsgeschäft, wo der Vorbesitzer komplett mit Adresse erscheint und ich als Händler. Dieser Vertrag wird nur von mir als Händler unterzeichnet und nicht vom Vorbesitzer.
Wenn später Mängel erkannt wurden, kommen die Kunden zu mir und nicht zum Vorbesitzer, ich kann natürlich mich dann auch damit an den Vorbesitzer wenden, aber wer verärgert schon gerne seine Kunden, die bei mir wieder ein neues Fahrzeug gekauft haben???
Wenn ich keine Mängel beim Ankauf festgestellt habe, ist es meine Schuld. Es sei denn es waren versteckte Mängel, die mir beim Ankauf verschwiegen worden sind.
Kennst Du eigentlich den Vertrag von dem neuen Besitzer über Dein Fahrzeug??? Vermutlich nicht, denn dann wüßtest Du auch was der Händler an dem Fahrzeug verdient hat. Laß Dir doch mal eine Kopie schicken, wer weiß was dort drinnen steht!!!
Nach Deiner Schilderung glaube ich geht da was nicht mit rechten Dingen zu. Wie gesagt oder wie ich Dich verstanden habe hast Du mit dem neuen Besitzer ja wohl keinen Vertrag abgeschlossen, sondern mit deinem Händler (Bekannten)??!!!

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#9
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Noch was, außerdem hätte sich der neue Käufer zuerst mit Dir in Verbindung setzen müssen, bevor er Reparaturen an dem Fahrzeug ausführt und Dir nicht im nachhinein Forderungen stellen.
Das muß er Dir erst mal beweisen, daß das Auto nicht ok war. Kann mir nicht vorstellen, daß er damit durchkommt.

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#10
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

@ Lebensenergie67

Kann es sein, dass Sie schon länger nicht mehr in der Branche tätig sind?
Anders kann ich mir den Blödsinn den Sie hier z.T. verzapfen wirklich nicht erklären;(

Solche Leute wie Sie, sind m.E. nicht ganz unschuldig daran, dass teilweise unnötige Prozesse geführt werden, da es immer wieder Menschen gibt, die es unbedingt für Nötig erachten, ihre Halbweisheiten kundzutun. Die Betroffenen die dann auf den Rat solcher Halbwissenden gehört haben, können einem nur Leid tun.

quote:
Wie gesagt, ich kenne es nur so, daß wenn ich ein Auto in Zahlung nehme, mache ich einen Ankaufschein mit dem Kunden


Nur, weil Sie was nicht kennen, heisst es ja noch lange nicht, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Selbstverständlich ist ein Agenturgeschäft auch heutzutage noch möglich und aus den verschiedensten Gründen angebracht und immer dann im besonderen, wenn der Händler das Risiko des Verkaufs, Mangels in Aussicht stehendes Ertrages, nicht eingehen möchte.

Eine Haftung des Händlers in diesem Fall ist nur bei arglistigem Verschweigen möglich, sofern die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Dies hat auch schon der BGH richtigerweise abgeurteilt.

@ eglesias

Ein Sachmangel und der üblich verwendete Passus Mangel können kaufrechtlich 2 völlig verschiede paar Schuhe darstellen.

Von einem kaufrechtlichen Mangel (Sachmangel) spricht man grundsätzlich immer dann, wenn der Zustand vom üblichen Zustand gleicher vergleichbarer Sachen abweicht, mal vereinfacht ausgedrückt.

Verschliessene Bremsklötze sind zwar verkehrstechnisch ein Mangel, aber nicht unbedingt Kaufrechtlich, hier spielen auch andere Einflüsse eine Rolle, z.B. Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. So bleibt der Sachmangel meisst immer eine Einzelfallbetrachtung.

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#11
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

@krull14

Sie wollen mir doch nicht erzählen, daß es rechtens ist das der neue Käufer das Fahrzeug reparieren kann ohne den Verkäufer davon über die Mängel in Kenntnis gesetzt zu haben und dann seine Rechnung bezahlt haben will.
Wo kommen wir denn da hin???

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Aus welchem meiner Postings schliessen Sie denn diese Aussage???

quote:
daß es rechtens ist das der neue Käufer das Fahrzeug reparieren kann ohne den Verkäufer davon über die Mängel in Kenntnis gesetzt zu haben


Lesen Sie diesen Thread doch einfach nochmal aufmerksam durch, notfalls auch 2x.

Sollten dann noch Fragen offenstehen, beantworte ich diese gern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eglesias
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Postings!

Es hat sich noch dazu herausgestellt, das der "Käufer" gar nicht der Käufer war, sondern handelte im Namen eines anderen Menschen, dessen Name auch im Kaufvertrag steht... Somit, denke ich, kann er keine Anspruche gerichtlich durchsetzten. Sowie der eigentliche Käufer, der das Fahrzeug bereits repariert bekommen soll.

Korrigieren Sie mich bitte, falls ich mich irre. Danke!

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