Verkauf als Sportgerät - Gewährleistung

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
DubZ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf als Sportgerät - Gewährleistung

Hallo,
ich habe folgende Frage: wenn ein Händler ein (in diesem Beispiel Quad) als Sportgerät verkauft, ist dieses dann von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen?
Siehe: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/ktm-e-atv-990-sd-r-lc8-akrapovic-rizoma-parts/1232001052-305-134
Besten Dank vorab für die Antworten.
VG

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von DubZ):
wenn ein Händler ein (in diesem Beispiel Quad) als Sportgerät verkauft, ist dieses dann von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Auf die Mängelansprüche/Gewährleistungspflicht hat dies keinen Einfluss. Es wird aber damit ausgedrückt, dass das Gefährt weder eine Betriebserlaubnis auf öffentlichen Strassen hat, noch zulassungsfähig ist.
Die Frage die man dem Verkäufer vor dem Kauf stellen sollte ist ob das Gefährt mit CoC, Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief, oder weder noch geliefert wird.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Die Frage die man dem Verkäufer vor dem Kauf stellen sollte ist ob das Gefährt mit CoC, Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief, oder weder noch geliefert wird.


Naja, da "TüV bei Verkauf NEU" angepriesen wird (ich unterstelle mal, damit wäre eine aktuelle HU gemeint) erübrigt sich diese Frage eigentlich.

Edit: ebenfalls wird eine VKP Zulassung erwähnt.

-- Editiert von NaibaF123 am 17.10.2019 11:54

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#4
 Von 
DubZ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

NaibaF123 hat es richtig erkannt: laut Beschreibung gibt es Tüv bei Verkauf NEU und die VKP Zulassung. Somit wird das Quad für den Straßenverkehr anmeldetauglich verkauft. Interessant für mich ist einfach nur, ob ein Händler wenn er schreibt, dass es als Sportgerät verkauft wird, die Gewährleistung ausschließen darf. Dazu gab es jetzt ein paar Meinungen dass dies nicht der Fall wäre was ich natürlich ganz gut finde.

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#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Edit: ebenfalls wird eine VKP Zulassung erwähnt.

Welche erloschen ist, da das Ding mit ungedrosseltem LC8 Motor mit 133 PS kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Zitat (von NaibaF123):
Edit: ebenfalls wird eine VKP Zulassung erwähnt.

Welche erloschen ist, da das Ding mit ungedrosseltem LC8 Motor mit 133 PS kommt.


Es gibt meines Wissens nach keine Drosselung der Leistung, sondern lediglich eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit.
Jetzt aber ins dunkle hinein zu spekulieren, ob die Zulassung durch welche Maßnahmen auch immer erlöscht, ist meines Erachtens nach müßig. Da gibt es ja einige An- und Umbauten, deren Details uns unbekannt sind.

Zitat (von DubZ):
ob ein Händler wenn er schreibt, dass es als Sportgerät verkauft wird, die Gewährleistung ausschließen darf.


Das wäre ja dann ein Sachmängelhaftungsfreibrief für Decathlon, Intersport und Co.
Auch ein Schachbrettverkäufer dürfte dann "schamlos" Schrott verkaufen.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

"PARTS" :???:

In Teilen? Oder Teile davon?

Nur mal so gefragt....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
"PARTS" :???:

In Teilen? Oder Teile davon?

Nur mal so gefragt....


Na eben Anbauteile der Marke Rizoma.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Jetzt aber ins dunkle hinein zu spekulieren, ob die Zulassung durch welche Maßnahmen auch immer erlöscht, ist meines Erachtens nach müßig. Da gibt es ja einige An- und Umbauten, deren Details uns unbekannt sind.


Das sollte man den VK auf jeden Fall vorher fragen. Wenn er "Verkauf als reines Sportgerät" angibt, klingt das für mich so als wäre eine Nutzung im Rahmen der StVO unzulässig (TÜV alleine sagt nix, TÜV kriege ich auch für ein Boot, deswegen darf ich damit aber nicht auf der Straße fahren).

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
TÜV kriege ich auch für ein Boot, deswegen darf ich damit aber nicht auf der Straße fahren
Und mit dem Quad nicht auf dem Wasser.

Spekulation meinerseits: Der Begriff "Sportgerät" soll zum Ausdruck bringen, dass das Quad nicht für landwirtschaftliche Zwecke geeignet ist.

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
ÜV kriege ich auch für ein Boot, deswegen darf ich damit aber nicht auf der Straße fahren

Ich weiß aber nicht, ob dein Boot jemals als Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung durchgehen wird.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Interessant für mich ist einfach nur, ob ein Händler wenn er schreibt, dass es als Sportgerät verkauft wird, die Gewährleistung ausschließen darf.
Gewährleistung (besser Mängelhaftung) gibt es nicht nur bei Fahrzeugen, sondern bei (fast) allem was so verkauft wird (natürlich auch bei Sportgeräten).
Und ausschließen kann ein gewerblicher Händler das in aller Regel auch nicht, außer er verkauft auch wieder an einen Gewerbetreibenden (dafür reicht imho die Bezeichnung als Sportgerät aber nicht, da müsste er schon sowas wie "Profirennsport" schreiben).

Vorsicht aber bei dem was hier schon diskutiert wurde (die Zulassung): Wenn eine solche gar nicht zugesichert wurde ist es auch kein Mangel, daher: Fragen fragen fragen, und später die entscheidenden Punkte auch schriftlich im Kaufvertrag festhalten (speziell wenn ein Händler schon so verklausuliert anbietet wie in dem Beispiel - ich will dem Händler nichts anlasten, aber für den Begriff "reines Sportgerät" fällt mir kein seriöser Grund ein).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 18.10.2019 12:45

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#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
dafür reicht imho die Bezeichnung als Sportgerät aber nicht, da müsste er schon sowas wie "Profirennsport" schreiben

Nicht nur das, er müsste auch angemessene Maßnahmen treffen um sicherzustellen, dass sein Geschäftspartner wirklich im Rahmen eines gewerblichen Handelns einkauft.
Abfrage der USt.ID, Explizites Angebot an Gewerbetreibende, etc.
Allein die Tatsache, dass er es irgendwo im "Kleingedruckten" erwähnte, reichte in der Vergangenheit bereits nicht aus. Erst recht nicht, wenn man dann noch fröhlich Synonyme erraten muss ;)

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Vorsicht aber bei dem was hier schon diskutiert wurde (die Zulassung): Wenn eine solche gar nicht zugesichert wurde ist es auch kein Mangel
Wie definierst Du
Zitat (von verlinkte Anzeige):
VKP Zulassung
wenn nicht als Zulassung?

Für ein Quad gibt es die VKP- und die LoF-Zulassung. Dabei steht VKP für "Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung. Diese Fahrzeuge nennt man mitunter auch "Sportquad"

Demgegenüber stehen die Quads mit LoF-Zulassung. Diese Fahrzeuge sind für die Land- oder Forstwirtschaft gedacht und zugelassen.

Eine Straßenzulassung haben sowohl die Sport- als auch Arbeitsquads.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Eine Straßenzulassung haben sowohl die Sport- als auch Arbeitsquads.


Ich glaube damit wollte er eher auf die häufig anzutreffende Diskrepanz zwischen Anzeige und Realität anspielen. Nur weil es in der Anzeige steht ist es bekanntlich noch nicht zwingend Teil des tatsächlichen Kaufvertrags geworden.

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Vorsicht aber bei dem was hier schon diskutiert wurde (die Zulassung): Wenn eine solche gar nicht zugesichert wurde ist es auch kein Mangel,


Hier bin ich nicht bei Dir.
Die Dinger haben in der Regel eine ganz normale Zulassung, sollte diese Aufgrund irgendwelcher An- / Umbauten und oder sonstiger Maßnahmen nicht mehr vorhanden sein, wäre darauf explizit hinzuweisen.
Ein "Verkauf als reines Sportgerät" reicht dafür nie im Leben aus, erst recht nicht wenn ich im weiteren Text von TÜV und Zulassungen spreche.

Zitat (von BigiBigiBigi):
TÜV alleine sagt nix


Wie sollte ein normal verständlicher Verbraucher die Aussage "neuer TÜV" denn deiner Meinung nach verstehen müssen, damit das alleine nix aussagt?
In der allgemeinen Auslegung ist es doch wohl so aufzufassen, dass mit "neuer TÜV" eben die Konformität zur StVZO gewährleistet ist, wie bei jedem anderem Kraftfahrzeug auch.

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#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die Dinger haben in der Regel eine ganz normale Zulassung

Das stimmt so pauschal allerdings nicht. Es ist (bzw viel mehr war - zugegeben, bei Quads bin ich nicht auf dem aktuellsten Stand, was so üblich ist) durchaus Gang und Gäbe, dass eine zusätzliche Ausrüstung (Blinker, Lichter, Hupe) erst durch den Händler angebracht wurden um eine entsprechende Zulassung zu erreichen. Damit beziehe ich mich explizit nicht auf eine reine "Endmontage" der Teile. Es kann aber sein, dass sich da in den letzten Jahren in der StVZO eine andere Handlungsweise ergeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich glaube damit wollte er eher auf die häufig anzutreffende Diskrepanz zwischen Anzeige und Realität anspielen.
Nein, wollte ich nicht, tut mir leid. Ich bin nämlich immer der der meint, dass auch in der Anzeige gemachte Aussagen Vertragsbestandteil werden (wenn dann muss der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass es da einen Fehler gab).
Worauf ich hinauswollte war, dass die Mängelhaftung nichts bringt wenn das Strittige kein Mangel ist weil es gar nicht zugesichert war.

Zitat:
Wie definierst Du ... VKP Zulassung ... wenn nicht als Zulassung?
Darüber hatte ich mir keine Gedanken gemacht (die Abkürzung VKP ist mir auch völlig neu). Hier im Thread ging es aber auch darum, ob eine Zulassung möglich ist u.s.w., und da hab' ich halt mal angemerkt, dass das nicht unbedingt ein Mangel sein muss.

Zitat:
Ein "Verkauf als reines Sportgerät" reicht dafür nie im Leben aus, erst recht nicht wenn ich im weiteren Text von TÜV und Zulassungen spreche.
Grundsätzlich stimme ich da ja zu, keine Frage. Insbesondere wenn VKP-Zulassung wirklich etwas offizielles ist.
Allerdings, TÜV kann - wie weiter oben auch schon gesagt - alles mögliche sein; meine Waschmaschine ist auch TÜV-geprüft. Und speziell Sportgeräte dürften sogar sehr häufig geprüft sein.
Ich möchte dich aber nicht kritisieren, sondern nur mahnen vorsichtig zu sein.

Ich frage mich halt immer noch was der Hintergrund der Bezeichnung als "reines Sportgerät" ist.
Aber vielleicht war das auch nur so dahingeschrieben, quasi als Werbeaussage (das Teil ist wirklich sportlich), oder als Warnung (für durchschnittliche Fahrer eher nicht geeignet - was ja dann auch wieder positiv wirkt).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Es gibt meines Wissens nach keine Drosselung der Leistung, sondern lediglich eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit.

Da liegst Du falsch. Es ist genau umgekehrt.
Zitat (von Demonio):
Für ein Quad gibt es die VKP- und die LoF-Zulassung. Dabei steht VKP für "Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung. Diese Fahrzeuge nennt man mitunter auch "Sportquad"

VKP ist entweder Fahrzeugklasse L7e 4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW oder Schlüsselnummer 2604 vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 400 kg Leergewicht und bis 15 kW.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von DubZ):
Hallo,
ich habe folgende Frage: wenn ein Händler ein (in diesem Beispiel Quad) als Sportgerät verkauft, ist dieses dann von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen?

Nein. Die Sachmängelhaftung ("Gewährleistungspflicht") des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher-Kunden kann der Verkäufer nicht ausschließen.

Er kann allerdings das Gefährt als "Sportgerät" verkaufen, was dann bedeutet: es ist nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr gedacht und auch nicht zugelassen, sondern für die Teilnahme an Rennsport-Veranstaltungen u.ä.

Es gibt auch PKW, die genau in diesem Zustand sind. Und Motorräder.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Bevor man hier lange spekuliert, wäre es doch am einfachsten, den VK zu fragen. Auch wenn man im Recht ist, will man sich ohne Not einen langen Rechtsstreit ans Bein binden, wenn das Teil nachher keine Straßenzulassung hat?

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#22
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn ein Händler bereits so anfängt, würde ich einen anderen suchen ?!?!?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Wenn ein Händler bereits so anfängt, würde ich einen anderen suchen ?!?!?
Wie fängt er denn an? Indem er eine schlichtweg unbedarfte Aussage macht, ohne irgendwas spezielles damit ausdrücken zu wollen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Meiner Meinung nach bietet der Anbieter eine durch den Querstrich gekennzeichnete Wahlmöglichkeit an:

Zitat:
TüV bei Verkauf NEU / Verkauf als reines Sportgerät.


Ebenso wie:
Zitat:
Videotelefonie (Facetime/ Whatsapp/ Viber) für das angefragte Fahrzeug möglich


-- Editiert von Snuggles am 24.10.2019 09:45

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Und jetzt?

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