Ich habe mein Auto, 6 Jahre, 80000 kM, an ein Autohaus mit gewerblichem Gebrauchtwagen-Ankauf nach Gebrauchtwagen-check und Angebot verkauft. Blauäugig habe ich einem mir vom Händler vorgelegten Kaufvertrag ohne den Ausschluss der Gewährleistung unterschrieben. Hafte ich jetzt dem Händler für ein halbes Jahr für alle auftretenden Mängel und wie kann ich da ggf. wieder rauskommen ?
Didi
Verkauf an Händler
23. Januar 2003
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Frage vom 23. Januar 2003 | 23:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf an Händler
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