Verkauf gültig ????

10. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Fruchtzwerg
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf gültig ????

Hallo,
ich brauche eure HILFE?????

A kauft B ein Auto. B bezahlt aber A läßt den Wagen auf seinen Namen zu. A und B trennen sich im Streit und A beschließt den Wagen an C zu verkaufen. KFZ-Brief und Zweitschlüßel hatte A noch in seinem Besitz, den Wagen holt er sich vor der haustür von B ab.

Frage:
1.Welcher Vertrag wurde zwischen A und C geschlossen ?
2.Ist der Vertrag gültig?
3. Welche Eigentümer/Besitzer Verhältnisse bestanden vor und nach dem Verkaufvon A an C?
4. Kommt B wieder zu Ihrem Auto?
5. Kann B gegen A Ersatzansprüche geltend machen?

Vielen Dank für eure HILFE
Fruchtzwerg

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Holger2
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn A und B keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, ist A der Besitzer des Autos. Der im KFZ Brief eingetragene Halter ist gleichzeitig auch der Eigentümer, es sei denn, das Auto wurde finanziert und gehört der Bank. Wenn ich dich richtig verstehe, sien A und B befreundet gewesen und haben bei dem damaligen Autokauf nicht an einen Kaufvertrag gedacht? Wenn dem wirklich so ist, kann ich A zu dem Schnäpchen nur beglückwünschen...
Existiert denn igendein schriflicher Kaufvertrag?

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