Hi,
ich habe ein Auto beim Händler gekauft. Der Kaufvertrag war "verkauf im Kundenauftrag", ich bestand darauf, dass der Passus "Händler Gewährleistung" mit aufgenommen wird. Haben wir auch so gemacht. Nun sind erhebliche Mängel aufgetaucht (4 Mon nach Kauf) und der Händler weigert sich die Gewährleistung zu übernehmen, da er im Kundenauftrag verkauft hätte und daher keine Sachmangelhaftung besteht.
Das witztige ist, dass seine Firma der Vorbesitzter ist, dh diese müsste doch für die Sachmängel gerade stehen!?
Bitte um Rat.
Vielen Dank
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Verkauf im Auftrag obwohl der Händler Besitzer?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo
Er soll für die Reparatur stehen. das ist auch gesetzlich geregelt. Damit du deine Rechte geltend machen kannst, fordere ihn auf( per Einschreiben und lieber auch per Fax), die Mängel zu beheben und das Auto zu reparieren. setze dafür 2 Wochen Frist. tut er diese nicht, schick ihm eine Mahnung, daß er das Auto reparieren soll und setze hier eine Frist( z.b. 1 Woche). wenn er gar nicht reagiert, dann darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurückgeben oder das Auto selbst reparieren und die Kosten dann gerichtlich geltend machen. du kannst auch den Kaufpreis mindern.
ABER:
Niemals das Auto selbst reparieren bevor du ihn zur Reparatur aufforderst und mahnst. sonst, falls eine Klage erhoben wird, gehst du ins Leere.
Das Einschreiben und das Faxen dienen dann später als Beweis dafür, daß du ihn zur Reparatur aufgefordert hast und er diese verweigert hat.
gruß
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
quote:
Verkauf im Auftrag obwohl der Händler Besitzer
Das wiederspricht sich ja nunmal nicht...
Auch ein Geschäftsmann kann selbst wenn er Fahrzeughändler ist eine Fahrzueg aus seinem Privateigentum auch privat verkaufen.
Das die Firma jedoch Eigentümer und Vorbesitzer war lässt jedoch vermuten, das der 'Verkauf im Kundenauftrag' wohl eher ein verbotenes Umgehungsgeschäft darstellt.
Somit ist er zur vollen gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet - sofern es sich nicht um Verschleiß handelt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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--- editiert vom Admin
Der Händler verkauft sein "eigenes" Fahrzeug im "Kundenauftrag" und nimmt einen "Passus" auf.
Du wirst dich wegen des Gewährleistung an den den Verkäufer wenden muss. Auch wenn das der Händler ist.
Ist die "Händlerfirma" eine Einzelunternehmung des "Verkäufers" oder wie.
Was steht denn im "Passus"
Kläre doch mal mit wem du einen Kaufvertrag hast.
Ich würde dem Verkäufer ein Einschreiben Rückschein senden in auffordern innerhalb vom 14 Tagen einen Termin zu nennen wo der Wagen auf seine Kosten reparierte wird.
Danach klagen.
Jedoch nur wenn die Verkäufer Geld haben, das man einklagen kann.
Uwe
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Hi,
also de rtitel des vertrages lautete:
Verkauf im Kundenauftrag
Verkäufer: Firma GmbH
Käufer: Ich
Im Fahrzeugbrief ist Vorbesitzer: selbige GmbH
Ich habe bereits eine Rückschein und Antwort des Verkäufers, dass er sich nicht zuständig fühlt bzw. die GmbH...
Na da muss ich mich mal wieder an meinen Anwalt wenden.
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Dein Vertragspartner ist
quote:
Verkäufer: Firma GmbH
daher sind nur die zuständig. Bzw. deren Geschäftsführer. Ruf die doch mal an, vermutlich wissen die nichts von Ihrem Glück :-)
Uwe
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quote:
Im Fahrzeugbrief ist Vorbesitzer: selbige GmbH
Die Firma kann das Kfz ja an einen Privatman veräußert haben, der dieses nun wieder veräußert (über die GmbH als Agenturgeschäft)
Nur müsste der Kunde in dessen Auftrag verkauft wird auch genannt sein.
Da dies obwohl die GmbH ist, dürfte es sich um eine verbotene Umgehung der Gewährleistung handeln.
Der Anwalt macht das schon ...
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ich glaube man hat mich etwas missverstanden.
Der Vorbesitzer ist die selbige GmbH wie der Verkäufer.
Da die Reparaturkosten bei der Vertragswerkstatt ca. 5.000,- betragen würden und der Kaufpreis 10.000,- Euro, habe ich bedenken auf Kosten sitzten zu bleiben.
Gibt es da eine Klausel z.B. dass nur Gebrauchtteile eingebaut werden dürften oder etwaiges?
Danke an alle!
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quote:
Der Vorbesitzer ist die selbige GmbH wie der Verkäufer.
Dein Vertragspartner ist der Verkäufer der im Vertrag steht. Dabei ist es unerheblich wer mit die redet, wer Fahrer des Wagens war oder im Brief steht.
Bei dem VK musst du deinen Ansprüche geltend machen.
Uwe
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Ja an den VK habe ich mich auch gewandt.
Ich werde nun das Auto zu Mercedes bringen und ihm die Rechnung schicken, alles andere hat einfach keinen Sinn.
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quote:
Ich werde nun das Auto zu Mercedes bringen und ihm die Rechnung schicken, alles andere hat einfach keinen Sinn.
Das hat auf keinen Fall einen Sinn. Du hast keinerlei Ansprüche darauf das er diese Rechnung zahlt. Die vernichtest jeder Möglichkeit den Schaden vor Gericht zu beweisen.
Uwe
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quote:
Ich werde nun das Auto zu Mercedes bringen und ihm die Rechnung schicken,
Wetten das er sich dafür auch nicht zuständig fühlt?
Falls man sich für die Ersatzvornahme entscheidet wäre es sehr ratsam, des Zustand VOR Reparatur genau zu dokumentieren (Foto, Video) und die ausgebauten Teile aufzubewahren.
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