Verkauf im Auftrag und Gewährleistungspflicht

20. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
NAMOR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf im Auftrag und Gewährleistungspflicht

Ich habe mir vor 4 Monaten ein gebrauchtes KFZ gekauft. Jetzt ist die Wasserpumpe und das Getriebe kaputt gegangen.
Jetzt wollte ich das über die Gewährleistungspflich reklamieren aber der Händler sagt er habe das Auto im Auftrag (gefallen für einen Freund) verkauft!
Muß dies im Kaufvertrag festgehalten sein oder langt es wenn er das mündlich mitgeteilt hat um die Gewährleistungspflicht zu umgehen?

Grüße
NAMOR

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

wenn ein Händler für eine private Person verkauft, muss dieses eindeutig gekennzeichnet sein. Desweiteren wird der Verkäufer Probleme mit der Beweisführung haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn Sie den Umstand beim/vorm Kauf gewusst haben, wie Sie ja hier sagen, ist der Private Vermittlungsverkauf Rechtmäßig.

Im übrigen wäre die Wasserpumpe mit Sicherheit eh kein Gewährleistungsfall.
Und das Getriebe u.U. auch nicht.
Bitte schreiben Sie mal, was für ein Fahrzeug es war, KM Stand und den VK Preis.

Gruß Spezi

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