Hallo
Ich beabsichtige einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus zu kaufen.In dem Angebot steht der Zusatz "Verkauf im Kundenauftrag" !Wie sieht es in diesem Fall mit dem neuen Garantie-Gesetz aus?Das Fahrzeug steht auf dem Gelände des Autohauses und das Autohaus bietet auch eine Finanzierung an!
Verkauf im Kundenauftrag
6. Mai 2002
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Frage vom 6. Mai 2002 | 17:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf im Kundenauftrag
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 7. Mai 2002 | 00:57
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Letztendlich hängt es davon ab, wer Ihr Vertragspartner sein wird. Privatleute können auch nach der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 noch nach wie vor die Gewährleistung ausschließen, Gewerbetreibende hingegen können die 1jährige Gewährleistung lediglich im Einzelfall beschränken.
Gerade der Umstand, daß die Finanzierung dennoch über den Händler erfolgen soll, spricht dafür, daß der Händler besonders schlau zu sein meint und auf diesem Wege versucht, die neuen Vorschriften zu umschiffen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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