Verkauf und Gebrauchtwagenkauf widerrufen?

5. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
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Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Verkauf und Gebrauchtwagenkauf widerrufen?

Hallo,

wir haben unseren Mazda 2 an unser Autohaus verkauft und ein neues Auto gekauft.

Dazu haben wir das ummeldepaket bestellt, dass die uns alles abnehmen da wir ja arbeiten mussten.

Wir haben eine Finanzierung durch eine andere ersetzt.

Allerdings ist hier etwas nicht wie wir es uns gewünscht hätten.

Es mag vielleicht "normal" sein aber ärgert uns jetzt. Wir haben 17500 bezahlt und lt. Verkäufer bekommt man das so nirgendwo anders . Habe die Tage Mal geguckt und siehe da: für 17500 bekommt man statt der Holzklasse das gleiche Auto im Luxus Style. Ärgert mich natürlich könnte aber eigene blödheit dem Verkäufer zu vertrauen.

Beim Verkauf hat er uns einen Verkaufsschein gemacht wo er uns 10.000€ für den Mazda 2 gibt.

Den gleichen Zettel gab er uns nochmal und sagte uns: hier und da hat er etwas geändert. Also km Stand und briefnummer.

Jetzt haben wir aber sie Daten von der bank bekommen und irgendwas stimmt mit der Ablöse nicht. Er hat uns da nur 9.000 noch was für unseren Mazda 2 gegeben. Also habe ich den ganzen Stapel durchgesehen und tatsächlich war da noch ein Schreiben wo er uns für den Mazda 2 plötzlich nur noch 9.000 noch was gibt. Beides auch von Ihm unterschrieben. Seind Exemplare haben wir unterschrieben. Davon hat er uns aber nichts gesagt.das ist schon merkwürdig. Wovon wir auch überrascht sind ist das nach knapp 700km die Kupplung plötzlich quietscht :o

Verkauft ist das Auto am 13.06.2019

Kauf des neuen gebrauchten 13.96.2019.

Rechnung des neuen ist vom 26.06.2019

Hat dann aber leider noch gut eine Woche gedauert bis wir das Auto endlich bekommen haben. Fahren zu ich es jetzt seit einer Woche.

An sich fühlen wir uns auch durch seine Empfehlung der Versicherung die angeblich sehr günstig sein soll ein wenig hintergangen. Wenn ich nach ähnlichen Versicherungen suche sind die deutlich günstiger.

Hat man bei sowas irgendwas zur Hand ob und was man machen könnte?

Oder ist es einfach :Pech gehabt ?

Über den Widerruf wurden wir nicht aufgeklärt. Der wurde nichtmal erwähnt . Dr hat uns am Ende nur rasch alles unterschreiben lassen.

Lg

-- Editiert von D2RR3 am 05.07.2019 18:26

-- Editiert von D2RR3 am 05.07.2019 18:58

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6 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Seind Exemplare haben wir unterschrieben.

:???:


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#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von D2RR3):
Seind Exemplare haben wir unterschrieben.

:???:


Zwei Exemplare. Also scheinbar die erste Version mit den 10.000€ und danach die "nur angepasste" Version wo er die Summe verdeckt/nicht erwähnt/ geändert hatte. Zumindest hat er bei der zweiten Version nichts mehr erwähnt von wegen das wir jetzt weniger bekommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Also scheinbar die erste Version mit den 10.000€ und danach die "nur angepasste" Version wo er die Summe verdeckt/nicht erwähnt/ geändert hatte.

Das ist schlecht, denn das macht ein anfechten des Dokumentes extrem schwer.


Da sollte man mal einen Anwalt (Vertragsrecht) befragen, was der dazu meint.



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#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Klingt schlecht für uns.

Ist halt doof, weil wir offensichtlich blöd genug waren ihm zu vertrauen. Er sagte auf dem zweiten Dokument hat sich nur dies und das geändert. Den Preis hat er gut verdeckt denn das wäre uns sonst aufgefallen. :(

Angenommen damit würden wir Recht bekommen, würde das den Kaufvertrag per se ungültig machen ?

Es geht hierbei ja auch um die nachfolgenden Verträge in denen die Ankaufssumme des Autos ja auch aufgeführt wird. Diese ist aber sagen wir "erschlichen" oder wir man das nennen würde.

Lg

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Angenommen damit würden wir Recht bekommen, würde das den Kaufvertrag per se ungültig machen ?

Erst mal nicht, zuerst würde man wohl nur die Differenz zugesprochen bekommen.

Für die komplette Rückabwicklung müsste ein festhalten am gesamten Vertrag absolut unzumutbar sein - eine nicht gerade geringe Hürde. Müsste man prüfen, welche Argumente man da bringen könnte.


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#6
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
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Okay, klingt auch einleuchtend.

An sich ist es ja nach wie vor ein gutes Auto. Nur das eben eine große Differenz zwischen unseren und anderen mit vergleichbaren KM liegt.

Unseres 17500 und vergleichbare Autos mit vergleichbaren km eben 10000. Die Aussage des Händlers "bekommen sie nirgendwo zu diesem Preis" und das obwohl es für eben 10000 das gleiche Auto in Vollausstattung gibt (Led, Rückfahrkamera, Ledersitze, Automatik etc.)

Gut, aber wir wissen erstmal Bescheid das falls wir was machen wollen ein Anwalt dringend geraten ist.

Lg

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