Verkehrsuntüchtig trotz TÜV und DEKRA

7. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)
Verkehrsuntüchtig trotz TÜV und DEKRA

Hallo zusammen, ich hatte ja kürzlich schon mal eine Gewährleistungsfrage zu einem Gebrauchtwagen gepostet.
Uwe Mettmann hatte dort Recht, die Ablagerungen sind wohl auf Kurzstrecken zurückzuführen. Dafür ist der Kühler völlig durch und vor allem: Die Bremsen hinten sind so runter, dass die Bremsscheiben getauscht werden müssen.
Der Wagen hat vor 2 Monaten angeblich einen Service vom Händler, ein einwandfreies DEKRA-Gutachten und frischen TÜV bekommen (beauftragt vom Händler und fertig übergeben, Unterlagen vorhanden) und ist seitdem
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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Hm, wo ist der Rest meines Beitrags? Andere schreiben doch auch längere Eingangspostings?:


-- Editiert Moderator am 08.10.2012 08:23

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das Posting muß gar nicht länger sein. Vergessen Sie TÜV und DEKRA. Die Prüfbescheinigung sagt lediglich, daß die Gebühren bezahlt wurden, was der Zweck der Tätigkeit dieser Unternehmen ist. Eine frische TÜV-Plakette bestätigt vor Gericht keinesfalls die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs.

Für Ihren Gewährleistungsfall bringt es nichts, sich mit TÜV und DEKRA zu beschäftigen.

Verschlissene Bremsen sind bei einem neun Jahre alten Auto nicht überraschend, zumal Sie selber im anderen Thread schrieben, daß das Fahrzeug täglich auf einem starken Gefälle bewegt wird.

Der undichte Kühler ist vermutlich ein Gewährleistungsfall.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

In der tat, verschlissene Bremsen sind bei einem neun Jahre alten Fahrzeug nicht überraschend. Das aktuelle Fahrzeug soll allerdings vor Übergabe einen Service erfahren haben, bei dem der Händler alle Beanstandungen auf eigene Kosten behebt.
Meiner Ansicht nach hätte das Fahrzeug im Zuge dieses Services (wo auch sonst?) in einen Zustand versetzt werden müssen, in dem innerhalb der üblichen Serviceperioden, insbesondere aber nicht innerhab von 2 Monaten und
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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Ah, es war das < Zeichen.

2 Monaten und weniger als 2000km, zur Todesfalle wird. Wie oft schlägst Du vor, das Auto in eine Werkstatt zu bringen, um es nicht nur in verkehrsicherem Zustand zu halten (hinreichende Bremsbeläge), sondern sogar SCHÄDEN zu vermeiden?
Die kaputten Bremsscheiben sehe ich deswegen als Folge des mangelhaft durchgeführten Service, für die der Durchführende Schadensersatzpflichtig ist.
Die Bremsbeläge dagegen sind zwar für ein 9 Jahre altes Auto nicht unüblich, hätten aber wegen der oben genannten Vertragsvereinbarung vom Händler bezahlt werden müssen.
da der Händler auch für den Service verantwortlich war, ist der Fall für mich damit einfach: Der Händler zahlt alles.

Oder bin ich da irgendwo völlig auf dem Holzweg?

-- Editiert Methadir am 08.10.2012 09:21

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#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Vielen Dank übrigens an den Moderator, der den Pastbin-Link zum Rest des Beitrags wegeditiert hat, der durch dieses unzulängliche Forensystem abgeschnitten wurde, anstatt meinen Text korrekt wiederherzustellen... sehr hilfreich. Wirklich. Danke. *GRUMMEL*

So, im Verlauf noch gefunden. Hier das ganze Ursprungsposting:
Hallo zusammen, ich hatte ja kürzlich schon mal eine Gewährleistungsfrage zu einem Gebrauchtwagen gepostet.
Uwe Mettmann hatte dort Recht, die Ablagerungen sind wohl auf Kurzstrecken zurückzuführen. Dafür ist der Kühler völlig durch und vor allem: Die Bremsen hinten sind so runter, dass die Bremsscheiben getauscht werden müssen.
Der Wagen hat vor 2 Monaten angeblich einen Service vom Händler, ein einwandfreies DEKRA-Gutachten und frischen TÜV bekommen (beauftragt vom Händler und fertig übergeben, Unterlagen vorhanden) und ist seitdem weniger als 2000km gelaufen. Die Werkstatt und ein TÜV-Sachverständider, der schon mal inoffiziell draufgesehen hat, sagen, dass ihnen schleierhaft ist, wie diese Unterlagen - insbesondere der TÜV - zustandegekommen sind.
Schlechtes Bremsverhalten haben wir schon bei der Probefahrt angemerkt, aber da stand ja Service, DEKRA und TÜV noch aus. Bei der Übergabe wurde gesagt, da sei nun alles in Ordnung. Anschließend haben wir Kratzen und so auf Flugrost geschoben. So schlecht bremst sich ja auch gar nicht, wenn man sich zerspanend durch die Bremsscheiben arbeitet.
Dazu muss man sagen, dass der Wagen wegen guter Pflege (Garagenwagen, lückenlose Servicedokumentation, vorher nur ein familieninterner Halterwechsel) und Kontrolle bei Kauf (Service, DEKRA, TÜV) gut über Marktdurchschnitt für MOdell/Erstzulassung/km-Stand gekauft wurde.

Mit der neuen Diagnose bleibt nun ein großes WTF bei uns stehen. Zu den zivilrechtlichen Ansprüchen direkt weiter unten, insbesondere geht es mir um ein paar Hintergründe und Möglichkeiten jenseits der Gewährleistung:
-Hat jemand schon mal sowas erlebt?
-Sind von den TÜV- und DEKRA-Gutachten erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten, weil sie als "Gegengutachten" gewertet werden, wenn ein aktueller Gutachter sich deutlich äußert, oder ist davon auszugehen, dass ein Gericht da Schlampigkeit annimmt?
-Sollte man diese Schlampigkeit Aufsichtsbehörden melden und wenn ja, welchen?
-Die Bremsprobleme wurden bei der Probefahrt angesprochen und der Händler hat den Service von einer Partnerwerkstatt "durchführen" lassen. Steht Strafbarkeit im Raum? (Um ehrlich zu sein: Die haben meine Lebensgefährtin nicht nur mit desolaten Bremsen auf die Straße geschickt, sondern auch noch irgendwie mit DEKRA und TÜV in Sicherheit gewiegt. Eigentlich will ich ihren Kopf auf einem Spieß auf der Stadtmauer ...)

Ansonsten: Die Werkstatt hat dankbarerweise direkt den Händler kontaktiert, der zeigt sich allerdings uneinsichtig wegen der Bremsen, obwohl Werkstatt und inoffiziell drüberschauender Sachverständiger von "nachweisbar beim Kauf vorhandenen Mängeln" sprechen. ich habe nun per FAX und Einwurfeinschreiben eine Frist bis zum 12. gesetzt für Zusage zur Kostenübernahme oder gleichwertigen Plan zur Nachbesserung, danach (oder bei schriftlicher Ablehnung) beauftrage ich das offizielle Gutachten und das Ganze geht zum Anwalt.
Wie sieht's bei der Sache eigentlich mit Nutzungsausfall aus?

-- Editiert Methadir am 08.10.2012 09:31

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also der gemachte Service besagt keineswegs, dass die Bremsen da gemacht werden mussten! Wenn zum Zeitpunkt des Services die Bremsen auch nur einen tausenstel Millimeter über der Verschleissgrenze waren, dann muss da gar nichts gemacht werden.

Gleiches verhält sich auch mit dem TÜV Gutachten, es wird nur der Ist-Zustand gewertet, wenn die Abfahrgrenze noch nicht erreicht war, selbst wenn das nur einen tausenstel betragen würde, dann ist TÜV zu erteilen. EIn Hinweis auf badigen Verschleiss wäre dann wünschenswert, aber unbedingt nötig ist er nicht.

Ehrlich gesagt werden die Chancen eher für den Händler stehen, statt für dich, würde ich sagen...

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