Verkehrte Angabe im Kaufvertrag

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
daveblank
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkehrte Angabe im Kaufvertrag

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vorletzte Woche privat ein hochwertiges Gebrauchtfahrzeug an einen privaten Käufer verkauft. Vor Vertragsabschluss wurde eine ausführliche Probefahrt gemacht.

Vor der Vertragsunterzeichnung wurde dem Käufer (Zeuge: Meine Frau) mitgeteilt, dass das Fahrzeug zum Teil finanziert ist und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) noch bei der Bank A ausgelöst werden muss. Damit erklärte sich der Käufer einverstanden. Da der Käufer selbst jedoch in keinster Form bei der Bank A mit seinem Namen "in Erscheinung" treten wollte einigten wir uns darauf, den Ablösebetrag X gemeinsam diese Woche bei meiner Hausbank B einzuzahlen und die Ablösesumme X direkt danach in seiner Anwesentheit an die Bank A zu überweisen. Im Gegenzug dazu sollte der Käufer zunächst die Kopie der Überweisung und beide Fahrzeugschlüssel erhalten.

Einige Tage später würde dann der Brief von der Bank A an mich versendet werden, und wir wollten uns danach zur Übergabe der Restsumme an mich und des (abgemeldeten) Fahrzeugs an ihn treffen.

Nun erklärt der Käufer per email, dass er es sich überlegt hätte und er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Grund dafür ist, dass ich im Kaufvertrag (Standard-Vertrag von mobile.de) angekreuzt habe, dass ich alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs bin (ist tatsächlich irrtümlich angekreuzt). Dies sei eine "fälschliche Angabe" da der Brief im Rahmen der Sicherungsübereignung bei der Bank liege und ich nicht verkaufen könne, was mir nicht gehört. Damit sei der der Vertrag ungültig. Die symbolische Anzahlung i.H.V. 50,- € könnte ich behalten.

Frage: Ist der Kaufvertrag gültig, da zwei Parteien im Wesentlichen schriftlich eine Willenserklärung abgegeben haben? Die irrtümlich angekreuzte Aussage hindert den Käufer doch nicht daran, seine im Kaufvertrag festgehaltenen Pflichten (Bezahlung des Fahrzeugs)zu erfüllen, oder liege ich falsch?

Bin dankbar für jeden Hinweis



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119530 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> dass ich alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs bin <hr size=1 noshade>

Das wäre erstmal anhand der Kreditunterlagen zu prüfen.
Die Warscheinlichkeit dürfte aber recht hoch sein.



Aber da der Käufer davon wusste und der entsprechendne Abwicklung zugestimmt hat, ist das jetzt kein Rücktrittsgrund mehr.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Aber da der Käufer davon wusste und der entsprechendne Abwicklung zugestimmt hat


Vielleicht will der das ja bestreiten...

Ein Richter würde sich vielleicht auch fragen, wieso die Parteien angeblich absichtlich einen inhaltlich falschen Kaufvertrag unterzeichnen.

Aber da der VK das Kfz ja bei der Bank auslösen kann, sehe ich nicht, wieso der K hier eigentlich geschädigt wäre. Es dürfte sich um einen behebbaren Mangel handeln, eine Ungültigkeit des Kaufvertrages ergibt sich damit IMO noch nicht (auch nicht wegen "arglistiger Täuschung").

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1x Hilfreiche Antwort

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