Verschleißteil oder Mangel?

28. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
DolSys
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)
Verschleißteil oder Mangel?

Hallo!

Wenn man einen Gebrauchtwagen mit 200.000km Laufleistung kauft und nach einer Woche frißt sich die Bremse fest. - Ist das dann normaler Verschleiß?
Der Wagen wurde in der Woche ca. 200Km gefahren.
Ein Kfz-Händler muß doch einen technisch einwandfreien Wagen (sollte es lt. Händler sein) herausgeben und da sollte es doch eigentlich trotz der Laufleistung nicht sein, daß die Bremsen Probleme machen!?
Kann man hier nicht davon ausgehen, daß der Mangel schon bei der Übergabe bestand und von daher durch die Gewährleistung abgedeckt ist!?


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DolSys
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Eine Bremse, die fertig ist, erkennt der blödeste Depp auf Anhieb. - Ach ja? - Wie das denn?
In diesem Fall hat sich der Bremssattel festgefressen... und das erkennt man vor dem Kauf von außen? - Also ich nicht...

Der Nachweis, eine defekte Bremse zu haben, ist relativ einfach. Es kommt auf Deinen KV an. - Was soll da drin stehen?

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Defekter Bremssattel bei 200 TKM ? Verschleiß !





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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DolSys
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Im Kaufvertrag steht nichts von einer defekten Bremse.
Ich habe den Wagen erst seit 1 Woche und der Händler scheint seine "Gebrachten" ohne Prüfung einfach so weiter zu verkaufen...
Ich meine, er muß mir doch ein verkehrssicheres Fahrzeug übergeben und ein defekter Bremssattel, der sich festfrißt ist doch nicht verkehrssicher!?

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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DolSys
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Da steht das:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 28 U 42/09
Leitsatz:
1. Verkauft ein privater Verkäufer bei ebay einen Gebrauchtwagen als "fahrbereit", so muss dieser verkehrssicher sein.

Also, denke ich, daß es erst recht für einen Händler gelten sollte!?

Ansonsten kann ich gerne auf die unqualifizierten Kommentare von "immerschönlesen" verzichten. - Danke!

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-- Editiert am 30.05.2010 14:42

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DolSys
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

...und es gibt leider auch immer wieder Nutzer, für die Benehmen ein Fremdwort ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Ein Bremssattel kann bei einer Karre mit 200.000 KM jederzeit den Geist aufgeben! Es ist immer wieder erstaunlich was manche Menschen von einem Fahrzeug mit solch einem Km-Stand erwarten...

Klagen Sie doch wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind!

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DolSys
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Warum sollte ich ein deutsches Gericht unnötig beschäftigen?
Nur weil das heutzutage wohl Mode ist?
Ich denke, man kann sich auch immer gütlich und ohne Rechtsstreit einigen,
sofern man vernünftig und sachlich bleibt.
Es geht mir nicht darum, mit aller Gewalt einen Grund zum Klagen zu finden, sondern Argumente für und wider.
Leider bekommt man aber hier in diesem Forum oft patzige und sogar beleidigende Äußerungen...

Wenn ich mir ein Auto mit der Laufleistung und einigen (18) Jährchen auf dem Buckel kaufe, verlange ich beileibe keine Neuwagenqualität und bin mir durchaus darüber bewußt, daß in dem Alter ein gewisser Verschleiß vollkommen normal ist!
Der Wagen hat auch einige kleine Mängel, die korrekt im KV vermerkt wurden und mit denen ich sehr gut leben kann!
Wenn ich allerdings vom VK einen "Superzustand" mit 1 Jahr Garantie versprochen bekomme (der Zustand ist für das Alter auch wirklich sehr geplegt), dann rechne ich nicht damit, daß sich nach nur 1 Woche die Bremsbacken fest fressen. - Gerade wegen dem gepflegten Zustand bin ich von einem sehr guten Gesamtzustand des Kfz. ausgegangen und zur Pflege eines Autos gehört nach meinem Empfinden auch die regelmäßige Prüfung der Bremsanlage. - Gerade bevor ich einen Wagen verkaufe und auch noch ein Garantieversprechen mache.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Wurde "immerschönlesen", der oder die ja offensichtlich schon unter verschiedenen Nicks hier ein unsägliches Unwesen getrieben hat, endlich wieder rausgeschmißen? Bravo !!

Nochmal zum Thema:

Bei 200 TKM und immerhin 18 Jahren handelt es sich bei dem genannten Mangel mehr als wahrscheinlich um üblichen Verschleiß.

Da nutzt es nicht von etwas auszugehen, weil der Wagen ansonsten ordentlich gepflegt wurde. Wenn man Ärger in der jetzt entstandenen Form vermeiden will, dass hilft nur vor Kauf ab zum TÜV, der GTÜ, KÜS, ADAC oder Dekra und dort prüfen lassen.

Alles andere ist bei so einem Auto ein eigenes Versäumnis, dass man nur sich selber zurechnen kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
k.Haosprinz
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin kein Anwalt aber ich will mal meine Meinung bezüglich Sachmängelhaftung bei Gebrauchtware vom Händler abgeben:

Du hast lt. BGB ein Jahr Gewährleistung, das alter des Autos spielt keine Rolle..
Bremsscheibe und Bremsbeläge sind Verschleißteile, da hast du keine Gewährleistung! Aber Bremssattel ist kein Verschleißteil und somit Gewährleistung.
Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf vorhanden war (Verbraucherschutz), erst ab dem 7.bist du in der Beweispflicht, das der Mangel schon beim Kauf bestand.

Du hast die Wahl zwischen (Preis)minderung und Nachbesserung. Evtl. auch Rücktritt vom Vertrag, diesem kann der Händler aber wegen unverhältnissmäßigkeit widersprechen, zusätzlich hast du das Recht auf Schadenersatz (z.B. Mietwagen)
Sollte der Händler den Schaden beim Kauf abstreiten, so kannst du es begutachten lassen. Sollte das Gutachten aussagen, das der Schaden beim Kauf schon vorhanden war, so muss er die Kosten bezahlen (Schadenersatz).

Ich würde erstmal mit dem Händler über (kostenlose) Nachbesserung reden - die Ersatzteile für so ein altes Auto sind in der Regel auch nicht teuer für ihn. Wenn er nicht möchte, kannst du ihn ja auf die Gewährleistungspflicht hinweisen und ankündigen ein Gutachten anfertigen zu lassen und "deine Rechtschutzversicherung beiläufig erwähnen". Klagen würde ich allerdings nicht, die Kosten wären unverhältnissmäßig und wenn du doch verlieren solltest, wäre es ein absoluter Schuß in den Ofen.

PS: Ich dachte es geht hier um die Rechtslage und nicht über überflüssige Meinungen, ob es klug ist ein altes Auto zu kaufen.




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