Verschwiegene Mängel bei MacBook Kauf

25. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Y.Lange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegene Mängel bei MacBook Kauf

Moin Zusammen.
Ich habe online ein MacBook von einem privaten Anbieter gekauft. In der Beschreibung wurde das Kaufobjekt mit „Top Zustand" beschrieben und auch die Fotos zeigten keine Mängel. Jetzt kam das MacBook an und hatte mehrere verschwiegene Mängel:
Gehäuseschaden
Displayschaden
Netzteilschaden
Akku Probleme
Außerdem war das Kaufobjekt unvollständig, weil der Verkäufer mir eine Bluetooth Maus zugesichert hatte, die jedoch nicht dabei war.

Ich will vom Kauf zurücktreten, oder den Preis stark mindern. Andernfalls werde ich eine Anzeige gegen den Verkäufer tätigen. Der Verkäufer antwortet mir nicht mehr.

Nun zu meiner Frage: Am Montag geht mein Studium los. Darf ich das MacBook benutzen bis die Sache geklärt ist, oder mache ich mich da im Falle einer Anzeige angreifbar?

Muss ich vor der Anzeige noch irgendetwas beachten? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Sollte ich trotzdem einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße
Yannick

-- Editiert von Moderator topic am 26.09.2021 17:14

-- Thema wurde verschoben am 26.09.2021 17:14

-- Editiert von Moderator topic am 27.09.2021 09:09

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2021 09:09

-- Editiert von Moderator topic am 27.09.2021 12:21

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2021 12:21

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Y.Lange):
und hatte mehrere verschwiegene Mängel:

Das die Mängel verschwiegen wurden, müsste man erst mal nachweisen.
Wie genau könnte man das hier?



Zitat (von Y.Lange):
Außerdem war das Kaufobjekt unvollständig, weil der Verkäufer mir eine Bluetooth Maus zugesichert hatte, die jedoch nicht dabei war.

Auch das müsste man erst mal nachweisen.
Wie genau könnte man das hier?



Zitat (von Y.Lange):
Andernfalls werde ich eine Anzeige gegen den Verkäufer tätigen.

Anzeige? Weswegen und bei wem?



Zitat (von Y.Lange):
Der Verkäufer antwortet mir nicht mehr.

Der erste Rat den ein Verkäufer bekommt wenn jemand Ahnung hat: Kommunikation einstellen, des Käufers Gerät, des Käufers Problem.

Hat der Verkäufer die gesetzliche Mängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen?



Zitat (von Y.Lange):

Gehäuseschaden
Displayschaden
Netzteilschaden
Akku Probleme

Das muss man sich jetzt wie genau vorstellen? Detailbeschreibung? Fotos?



Zitat (von Y.Lange):
In der Beschreibung wurde das Kaufobjekt mit „Top Zustand" beschrieben

Wortlaut der Beschreibung?



Zitat (von Y.Lange):
Darf ich das MacBook benutzen bis die Sache geklärt ist, oder mache ich mich da im Falle einer Anzeige angreifbar?

Es zu nutzen könnte in der Tat kontraproduktiv sein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Y.Lange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für die schnelle Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Das die Mängel verschwiegen wurden, müsste man erst mal nachweisen.
Wie genau könnte man das hier?


Das Angebot war auf EBay Kleinanzeigen. Ich habe noch die Beschreibung des MacBooks und alle Chatverläufe. Es waren keine Mängel angegeben.

Zitat (von Harry van Sell):
Anzeige? Weswegen und bei wem?


Ich bin kein Jurist, aber ich würde mal schätzen wegen Betrug, oder arglistiger Täuschung?

Zitat (von Harry van Sell):
Hat der Verkäufer die gesetzliche Mängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen?


Nein.

Zitat (von Harry van Sell):
Das muss man sich jetzt wie genau vorstellen? Detailbeschreibung? Fotos?
.

Ich habe Fotos der Beschreibung, sowie des Produktes nach der Lieferung. Das Display löst sich (also kein Tarnsportschade). Das Gehäuse ist auf der Unterseite nach außen gebeult, als würde sich der Akku aufblähen. Die Kabel am Netzteil sind getaped. Außerdem ist das MacBook bei 76% Akkuladung abgestürzt, weil es leer zu sein schien.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Y.Lange):
Es waren keine Mängel angegeben.

Man hat Neuware gekauft?
Ansonsten wäre das nicht so wirklich relevant, denn gebraucht ist nun mal gebraucht



Zitat (von Y.Lange):
Das Display löst sich (also kein Tarnsportschade)

Zitat (von Y.Lange):
Das Gehäuse ist auf der Unterseite nach außen gebeult, als würde sich der Akku aufblähen.

Da würde man beweisen müssen, das dies weder ein Transportschaden ist noch das es nach dem absenden aufgetreten ist.



Zitat (von Y.Lange):
Die Kabel am Netzteil sind getaped.

Das Netzteil was nicht auf den Fotos zu sehen?
Warum genau sind die Kabel getaped?



Zitat (von Y.Lange):
Außerdem ist das MacBook bei 76% Akkuladung abgestürzt, weil es leer zu sein schien.

Ist das etwa die einzige Aussage zum Thema "Akku Probleme"? Dann bitte "Akku Probleme" schon mal von der Liste streichen.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Y.Lange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten wäre das nicht so wirklich relevant, denn gebraucht ist nun mal gebraucht

Heißt das man kann als Verkäufer, bei stark genutzten und teilweise kaputten Produkten, einfach von einem „Top Zustand" sprechen und der Käufer hat später keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Y.Lange):
Heißt das man kann als Verkäufer, bei stark genutzten und teilweise kaputten Produkten, einfach von einem „Top Zustand" sprechen und der Käufer hat später keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Wenn der "Top Zustand" so ist, das die Sache "eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" dann wäre das möglich. Gebraucht ≠ Neu

So kann man ein ausgebranntes Porsche Wrack durchaus als "Top Zustand" verkaufen wenn die Karosserie nicht durch die Hitze verzogen ist.
Eine fahrtüchtigen Porsche kann man dann nicht erwarten, nur weil da "Top Zustand" steht, ein ausgebranntes Wrack ist halt ein ausgebranntes Wrack.
Wäre ein Teil der Karosserie verzogen, das eventuell auch noch mit geringem Aufwand zu richten ist, wäre "Top Zustand" mitunter auch noch gerechtfertigt.
Wäre hingegen mehrere Teile der Karosserie verzogen, wäre "Top Zustand" nicht gerechtfertigt.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Y.Lange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es zu nutzen könnte in der Tat kontraproduktiv sein


Würden Sie mir das bitte etwas ausführlicher erklären? Oder haben Sie eine Quelle für Ihre Aussage?

Danke für Ihre Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Y.Lange):
Würden Sie mir das bitte etwas ausführlicher erklären?

Wenn man direkt den Rücktritt will, dann müsste man schauen was man als Argument her nimmt. Eines der Argumente könnte z.B "Unbrauchbarkeit" sein, dann wäre ein Gebrauch kontraproduktiv.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Y.Lange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Anzeige? Weswegen und bei wem?


Wie würden Sie an meiner Stelle nun Vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Y.Lange):
Ich habe online ein MacBook von einem privaten Anbieter gekauft.
Welcher Autohersteller stellt denn ein MacBook her?
Zitat:
Forum > Auto - Kauf und Verkauf

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Y.Lange):
Wie würden Sie an meiner Stelle nun Vorgehen?


Ein vernünftiges Notebook kaufen, und keinen hippen Apple-Müll. Die geschilderten Probleme sind ja nun wirklich hinlänglich verbreitet und bekannt - Akku aufgebläht, Gehäuseauflösung,...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Die geschilderten Probleme sind ja nun wirklich hinlänglich verbreitet und bekannt - Akku aufgebläht, Gehäuseauflösung,...

Wenn dem so wäre, das das an dem Modell Serienfehler wären, dann wäre das durchaus noch ein Problem ...



Zitat (von Y.Lange):
Wie würden Sie an meiner Stelle nun Vorgehen?

Der Verkäufer reagiert nicht mehr, es bleibt nur noch der Rechtsweg oder aufgeben.
Das Problem ist, man hat die volle Beweislast, das der Vertrag nicht wie gesetzlich vorgesehen erfüllt wurde, das bei Gefahrenübergang der Mangel zumindest schon latent vorlag.
Das ist in der Regel nur über einen entsprechenden Sachverständigen möglich - aber selbst damit nicht immer.



Man könnte bluffen und ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage) - alternativ Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages zur Rückabwicklung Zug um Zug
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 117x hilfreich)

Nicht einfach.
Da der Verkäufer nicht mehr antwortet, wird es ohne Streit, Stress und ggfs. Gericht wohl nicht gehen.

Frage: Was hat dich der Laptop denn gekostet?

Du musst jetzt überlegen, ob du noch mehr Leergeld zahlen willst, wenn du rechtliche Schritte einleitest und dann vor Gericht einen Dämpfer erleidest. Das hat mit "ich habe aber recht" oder "Moral" nix zu tun. Die Frage ist, was kannst du beweisen, was kann der Verkäufer beweisen. Schlussendlich entscheidet der Richter dann nach seinem Bauchgefühl, ob man das als gerecht empfindet oder nicht. Aber die nächste Falle lauert auch schon: wenn dann der Verkäufer darlegt, das er kein Geld hat und schon eine Vermögensauskunft abgelegt hat, bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Und ob und wann du diese zurück bekommst wird dir niemand sagen können.

Wenn du "nur" zwei- oder dreihundert euro investierst hat, würde ich es sein lassen. Aber es ist dein Risiko.

Alternativ, je nachdem wie alt oder wertig der Laptop ist, mal bei Apple oder einem anderen Reparaturdienst nachfragen, was eine Reparatur kosten würde. Ich hab hier einen 10-Jahre alten Macbook der läuft tadelos - hat nur mal neue Batterien gebraucht - und das ist gar nicht so teuer.

Nebenbei ein menschlicher Rat: NIEMALS übers Internet bei einer unbekannten Privatperson einen gebrauchten technischen Artikel kaufen. Das geht so oft schief... das ist Glücksspiel. Und nun hast du eine "Niete" gezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Verkäufer antwortet mir nicht mehr.
Ob man das überhaupt so sagen kann?

Darf ich mal raten, hier wurde wohl mal wieder die unzuverlässigste und faulste methode der Kommunikation gewählt, eine Mail, stimmts?

Dazu sage ich mal nur, der VK denkt es ist alles ok, er hat das Paket abgesendet, mit dem seiner Meinung nach korrekten Inhalt! Für den VK gibts also keinerlei Grund sich noch lange mit irgendwelchen Dingen wie Nachrichten bei EBAY Kleinanzeigen etc rumzuschlagen. Er wird sicherlich nichts von einer Mail wissen!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Darf ich mal raten, hier wurde wohl mal wieder die unzuverlässigste und faulste methode der Kommunikation gewählt, eine Mail, stimmts?
Zitat (von Y.Lange):
Das Angebot war auf EBay Kleinanzeigen. Ich habe noch die Beschreibung des MacBooks und alle Chatverläufe.
Ebay Kleinanzeigen Chat...


Zitat (von Y.Lange):
Außerdem war das Kaufobjekt unvollständig, weil der Verkäufer mir eine Bluetooth Maus zugesichert hatte, die jedoch nicht dabei war.
Das würde ich reklamieren..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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