Verschwiegener Mangel von Händler - Unfallschaden

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
MarcSieb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegener Mangel von Händler - Unfallschaden

Ich habe mir vor 3 Monaten ein Auto gekauft. Jetzt wollte ich es wieder verkaufen. Derjenige ist in eine Werkstatt gefahren und hat das Auto checken lassen. Dabei hat sich herausgestellt, das das Auto einen erheblichen Heckschaden hatte das mir damals beim Kauf verschwiegen wurde. Im Kaufvertrag steht jetzt nur: "Zahl, Art und Umfang von Unfalschäden lt. Vorbesitzer: unbekannt"
Der Verkäufer ist ein Händler. Was kann ich jetzt tun????
Bitte um Hilfe!!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn der Verkäufer ein Händler war, geben ich Ihnen zwei OLG-Urteile auszugsweise an die Hand bzw. zur Kenntnis:

Kaufvertrag:
Kaufverträge sind grundsätzlich ungültig, wenn der Gebrauchtwagenhändler die Herkunft des Autos verschweigt ( z.B. Unfallfahrzeug / mehrjährige Taxi oder Fahrschulwagen-Nutzung)
OLG Dresden - Az.: 8 U 1702/96

Unfallschäden > Gebrauchtwagen:
Gebrauchtwagenhändler müssen ein Auto, bevor sie es verkaufen, auf Unfallschäden gewissenhaft überprüfen und den Kunden - auch ohne dazu aufgefordert zu werden - darüber informieren. Ausgenommen von dieser Informationspflicht sind lediglich Schäden im Rahmen des sogenannten *Bagatellbereiches*; also Schäden, die nicht in die Wertung von Unfallschäden aufgehen. Reparaturwert bis max. 200.- DM (einmalig).
OLG Köln - Az.: 19 U 106/95

Allerdings habe ich keine Kenntnis darüber, ob der BGH in der Zwischenzeit anderweitig entschieden hat.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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