Verschwiegener Unfallschaden, Rücktritt möglich?

29. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
rai03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verschwiegener Unfallschaden, Rücktritt möglich?

Ich habe privat einen PKW gekauft. Im Vertrag auf Basis des ADAC-Kaufvertrages hat der Verkäufer unter Punkt 1.4 zugesichert, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden erlitt. Daneben hat der Verkäufer unter Punkt 2.1 erklärt, dass das KFZ auch in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden hatte. Laut Begutachtung des Wagens durch einen Kfz-Meister bzw. Sachverständigen hat das Fahrzeug schon einmal ein Frontschaden erlitten. Daraufhin habe ich beim dem Verkäufer und dem vorherigen Besitzer telefonisch nachgefragt, ob sie wirklich keinen Unfall hatten. Beide haben noch mal bestätigt, dass Sie keinen Unfall hatten. Welche Chance habe ich nun, um von dem Vertrag zurückzutreten? Muss hierfür eine genaues Gutachten gemacht werden, um den genauen Zeitpunkt der Reparatur festzustellen und wie aufwendig ist dieses?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

War dein Verkäufer denn der einzige Vorbesitzer des Wagens, d.h. ist unstrittig, dass er von dem Unfall gewusst haben musste?

'Weiterbilden' kannst du dich ganz einfach und direkt hier ... unter Kaufrecht >> Neuerungen beim Fahrzeugkauf ab 01.02.2002

Wenn es darauf hinausläuft, dass du deine ggfs. berechtigten Ansprüche erzwingen musst, wäre es besser, gleich ein gerichtl. verwertbares Sachverständigengutachten = übers Amtsgericht erstellen zu lassen.

Bei meinem Reinfall hatte allerdings schon die entsprechende Drohung bzw. ein dann zustandegekommener Termin in einer Karosseriebauwerkstatt Wunder vollbracht ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rai03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Wagen hatte 2 weitere Vorbesitzer. Daher ist es schwer zu beweisen, wer den Unfall hatte und dieses verschweigt.

1x Hilfreiche Antwort

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